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Ombera

Aktives Mitglied
Frauenhaus, ernsthaft?
Die sind defintiv nicht dazu da, Frauen aufzunehmen, die ihre Wohnung verlieren, sondern um Frauen einen Schutzraum zu bieten vor ihren gewalttätigen Männern.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Das Ding ist,das Sie bis zu 6 Wochen deine Gäste sind.
Ab der 6 Woche hat Sie ein Wohnrecht.
Dann kannst du Sie nur ganz offiziell über eine schriftliche Kündigungs-zeit, ich glaube von 4 Wochen, aus deine Wohnung bekommen.
Vllt würde ein Mutter-Kind-Heim erstmal allen 3 helfen, frage doch mal beim Jugenamt nach,sofern du dort jemand erreichst und schilder die verlotterte Umgangs und Lebenssart der Drei.
Hinzu braucht das eine Kind ein festen Wohnsitz,damit es zur Schule gehen kann.
Tut Weh so etwas zu lesen, glaube aber auch ,das die Mutter einfach überfordert ist und Hilfe braucht.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Quatsch. Ein Gast bekommt nicht nach 6 Wochen automatisches Wohnrecht. Der Mieter/Eigentümer kann Gäste wann und wie er will rausschmeissen, ob das nun 2 Wochen oder 3 Monate sind.
Du kannst nur Ärger mit dem Vermieter bekommen, wenn du plötzlich unerlaubte Untermieter hast.

Tanja zahlt keine Miete, hat keinen Mietvertrag mit irgendwem und demnach auch keine Rechte.
Erkundige dich erstmal mal genauer bevor du "Quatsch" schreibst. Enjoy97.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Du bringst da etwas durcheinander. Hier steht es genau erklärt:

Wenn der Besucher länger als 6 Wochen, in manchen Regionen auch bis zu 8 Wochen zu Besuch wohnen darf,ist er kein Gast mehr und der Hauptmieter kann diesen nicht einfach vor die Tür setzen ohne eine schriftliche Frist.
Sofern der Besuch keine andere Unterkunftsmöglichkeit hat!
Ich suche die Quelle gerne noch Raus, habe aber auch selber mit der Polizei diese Erfahrung vor Ort gemacht/bespochen.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Danke, ich bleibe bei quatsch :)
Sehr Charmant^^
 

CAT

Aktives Mitglied
Also A: braucht der Hauptmieter die Erlaubnis vom Vermieter, davon ist auch die Rede in den Links.

und B: geht es auch um eine Anmeldung usw.

Wir haben hier eine unterschiedliche Art die Artikel zu interpretieren. ... -hast du meinen Link überhaupt gelesen? - Aber wird OT...

Wie dem TE bereits angeraten würde ich auf die Mutter verweisen wo die Dame auch gemeldet zu sein scheint (leider hat er sich nicht dazu geäußert warum sie dort nicht temporär unterkommen kann) - und ggf. würde ich mal persönlich mit der Schwester Rücksprache halten.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Also A: braucht der Hauptmieter die Erlaubnis vom Vermieter, davon ist auch die Rede in den Links.

und B: geht es auch um eine Anmeldung usw.

Wir haben hier eine unterschiedliche Art die Artikel zu interpretieren. ... -hast du meinen Link überhaupt gelesen? - Aber wird OT...

Wie dem TE bereits angeraten würde ich auf die Mutter verweisen wo die Dame auch gemeldet zu sein scheint (leider hat er sich nicht dazu geäußert warum sie dort nicht temporär unterkommen kann) - und ggf. würde ich mal persönlich mit der Schwester Rücksprache halten.
Ja habe ich Cat,zumindest grob..
Ich habe auch nur darauf hin gewiesen,das es ab 6 Wochen schwer wird einen Mitbewohner einfach so vor die Tür zu setzen, wenn derjenige nicht will und keine andere Unterkunft hat und das es ab da schriftlich gekündigt werden muss, da er kein Gast mehr ist und gewisse Rechte hat auch ohne Vertrag.
Hinzu kommen natürlich die höheren NK die enstehen und das der Vermieter auch Bescheid wissen muss, usw.
Dein Rat finde ich nicht verkehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Frauenhaus, ernsthaft?
Die sind defintiv nicht dazu da, Frauen aufzunehmen, die ihre Wohnung verlieren, sondern um Frauen einen Schutzraum zu bieten vor ihren gewalttätigen Männern.
Nicht nur: Das ist für alle Frauen in Notlagen (auch zB wenn sie Wohnungslos sind) da, die keine andere Bleibe haben. Und sollte es dort keinen Platz geben (bzw kann man da ja auch nicht ewig bleiben) so findet man dort auf jedne Fall die entsprechenden Ansprechpartner die über das nötige Fachwissen verfügen, schnell die entsprechenden Stellen (Arbeitsamt, Jugendamt usw) anzupacken.
 
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