selbstverursacht
Eure Fehlerziehung bzw.Verziehung als "Gemütstrampeligkeit" hinzustellen ,ist Augenwischerei.
Du hast internet--also kannst Du mit WENIGEN Clicks in Minutenschnelle alle WIRKLICH korrekten Sachverhalte zu erkunden.
Stichworte (wie sisandra ja schon schrieb!) : Ausbildungsunterhalt ,volljährige Kinder, Verwandtenunterhalt ,Wahl der Unterhaltsform,Hausrecht, Pflichten im gemeinsamen Haushalt---dazu das BGB durchgeguckt...
-Er hat KEINEN Ausbildungsunterhaltsanspruch derzeit,
-er hat KEIN(!) Wohnrecht,
-er hat KEINEN (!) Anspruch auf irgendeine Versorgung--
Ihr habt NICHT das Recht,wenn Ihr ihn wohnen laßt,ihn mit "Essens-u.Stromentzug" zu disziplinieren--das wäre Nötiguung!
Entweder oder!
Wenn er bei Euch WOHNEN DARF (Deine Entscheidung,nicht seine ab 18!) ,dann sind dies "Zugeständnisse",für die er nur dann was bringen muß (Mitarbeit,Anteile),wenn Ihr das GEMEINSAM so festgelegt habt.
Das habt Ihr (aus Bequemlickeit?) aber versäumt.
Oder nur "versucht"....
Wenn man sich einen Tyrannen erzieht,muß man mit dem leben.
Oder Abstand schaffen.
Ihr habt ihn nicht als "Erwachsenen" behandelt--er hat weder klare Pflichten noch klare Rechte---alles ist eine einzige Mauschelei.
WENN er wohnen darf--dann
1.entweder VÖLLIG GRATIS ohne Auflagen und Nörgelei und Reinrederei in seine
Privatdinge ---
oder halt :
2.- Hausordnung einhalten,
-absprachegemäße Bemühungen um Ausbildung
-sorgsames Umgehen mit Wohnung,LM u.Energie
-Aufteilung der Hausarbeit--> hier müßte er den
kompletten Haushalt schmeißen,wenn Ihr dafür jobbt!
Und --Gewalt und Rechtsbrüche von seiner ODER EURER SEITE gehen gleich mal gar nicht. Meine private Meinung.
Ihr laßt Gewalt durchgehen--kein wirkliches sinnvolles Signal --
er hat gar keine Grenzen gesetzt bekommen,es passiert nichts--was sonst JEDEM(!) Erwachsenen passieren würde.
Ihr behandelt ihn wie ein trotziges Riesenbaby.
Und wundert Euch,daß er nicht von sich aus den Schnuller wegwirft.
(Bitte...es ist alles etwas "überspitzt" formuliert..denn ..der bisher hier geschriebene Schmusekurs macht nicht munter,scheint mir so...)
Jemanden erst wohnen zu lassen ohne
BINDENDE Abmachung,dann aber sich am Gammeln zu stoßen und "Strom zu kappen" etc. sich zu fetzen,ist absolut unsinnig!
Es ist eine "Selbstjustiz" -- es ist gegenseitige Rumnerverei - die man sich nicht antun muß.
Dafür gibt es ÜBERHAUPT KEINEN Grund.
Es ist eben NICHT "ehrenwert" und "gutmütig" von Euch.
Es ist eine fortgesetzte Fehlerziehung -
nur mit Positivbeispiel erzieht man sich niemanden,das ist (
nur meine Privatmeinung) eine ständige Demütigung und Vorführung eines Jugendlichen:
"Schau mal,Deine Eltern sind soooo toll...Du bist das Dauer-Schwarz-Schaf".
Er hat so gar keine Chance,sich zu berappeln--> wenn er "sich fügen " würde,käme Euer "Triumph" -- alles läuft (so kommt Deine eigene Schilderung jedenfalls bei mir an ?) nur über gegenseitige
Vorwürfe und "Kämpfe" um Ressourcen/Freiheiten/Geld......
Ihr müßt es NICHT begründen,wenn Ihr ihn vor die Tür setzt.
Es genügt ein "Es klappt so nicht".
Dann kann zwar die ARGE o.Sozialamt meinen: Wir zahlen nix für Wohnanteil--aber...DAS ist nicht EUER Problem.
Auch den Verwandtenunterhalt ggf.müßte er erst mal erklagen.
Wenn er Pech hat,steht er halt ohne ausreichend Geld da--so what--
Obdach u.LM-Gutschein bekommt er IMMER!
Die andere Variante kann man SACHLICH und OHNE DROHEN(!) sagen:
klare Regeln,dann ist gemeinsames Wohnen möglich.
Weder darf er Euch schikanieren,noch dürft Ihr ihn kontrollieren etc.
Hausordnung, Aufteilung unter Gleichberechtigten---lediglich bezüglich "Hausrecht" könnt Ihr paar Dinge mehr festlegen (also: wer macht wann welche Arbeiten,wie wird Mülltrennung gehandhabt, wohin kommt Schmutzwäsche...wer schließt ab... welcher Stromanbieter...).
Wenn er überastronomisch viel Strom verbraucht--ist das erst mal sein Ding--er muß dann halt auch überastronomisch mehr Kosten dort begleichen.
Und sei es--daß man alle jetzt nicht begleichbaren Gelder als "Darlehen" erklärt.
Ist zwar Krümelkackerei--aber...
anders kann man da nicht reagieren--denn:
Ihr habt die Wahl--und er auch.
Der Wurm ist eh drin,oder?!
Jeder kann VERNÜNFTIG sich anders verhalten.
Oder sich räumlich trennen.
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Das "U25" - Dings der ARGE ist eben NICHT so auszulegen,daß Eltern um JEDEN PREIS ihre Sprößlinge von 18-25 zu beherbergen haben!
Kann man auch sehr leicht sich erkundigen.
Es geht entweder um innerfamiliäre Absprachen (da herrscht "Vertragsfreiheit" --zw. Erwachsenen ist fast alles,was nicht sittenwidrig ist,verhandelbar -AUCH das bedingungsfreie Durchfüttern einen Schmarotzlings !) --
oder um juristische Fakten:
-Grundgesetz der BRD
-Bürgerliches Gesetzbuch
-Sozialgesetzbücher...
Überfliegen genügt ,sind nur einzelne Sätze,die wichtig diesbezüglich sind.
Immer steht das "höhere" Gesetz drüber:
Weder darf er z.B. Eure Würde verletzen,noch Ihr seine!
Es gibt keine Selbstjustiz, es gibt klare Regeln für Ansprüche gegenseitig.Da Ihr nun alle über 18 Jahre seid .
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Die Rechtslage ist so:
Ihr KÖNNT ihn wohnen lassen, müßt es nicht,
wenn er Ausbildung macht,hat er Unterhaltsanspruch -->
da zählt sein Nachweis,Eure Einkommensbelege--die Hausfinanzierung ist nachrangig(!) -
wenn Ihr genug Einkommen habt,steht ihm insges. ca.640 Eu monatlich zu--das KG könnt Ihr dafür an ihn durchreichen,das freie Wohnen +Strom+LM wäre "anzurechnen"...er hätte dann m.E. immer noch Anspruch auf Bargeld.
Die Wahl habt IHR,wie der Unterhalt gesplittet wird!
Wenn er gegen Euer Angebot,teilweise zu "unterhalten" mit Wohnung dann auszieht,reduziert sich ggf.sein Anspruch um den Wohnkostenteil!
Der Unterhalt ist immer über EINZELFALLENTSCHEIDUNG vorm Familiengericht klärbar! Beide Seiten dürfen dies beantragen!
Wenn er NICHT Ausbildung macht und nur "sucht",ist das sein Bier--er kann in der Zeit sich arbeitssuchend melden (mit den Auflagen) und hätte Anspruch auf ALG2--Höhe je nach ungedecktem Bedarf--mit Wohnanteil oder ohne---
oder bei "NICHTARBEITENWOLLEN" hat er Anspruch auf
-Platz im Obdachlosenheim (oder genehmigte WG-Kosten o.ä.) und Sozialgrundbetrag u.ggf.noch KV.
In erster Linie irrt er,wenn er meint,Ihr müßtet ihn JETZT irgendwie unterhalten.
Sisandra schrieb es schon..Ihr müßt nicht!
Der "Ruf vor den Nachbarn" wäre mir schnuwupi...
Warum betonst Du,was er alles bekommt?
Das ist FÜR IHN eher schädlich--er würdigt es nicht--nur Ihr "fühlt Euch als gute Eltern"!
Falls Dir diese Worte zu hart vorkommen... dann sieh es nur als MEINE ANSICHT--ich hab Kinder,die z.T. schon volljährig sind--und--- ich hab natürlich auch Fehler gemacht
,mich austricksen lassen...zu viel geholfen...aber: es blieb im Rahmen ,zum Glück!
Zeugs von ihm irgendwo deponieren, Schlösser gewechselt und gut ist. Vertraut ihm doch mal,daß er allein was gebacken bekommt!
Mancher wird erst so wach.
Das ist mehr WIRKLICHE SINNVOLLE Hilfe,als Ihr wahrhaben wollt !
Da muß man sich nicht bekämpfen,das ist ziemlich erbärmlich so ein Familienkrieg.
Damit seid Ihr eben auch nicht mehr im Recht-ab 18 ist das alles seine PRIVATSACHE,ob er den ganzen Tag schlafen will!
Gegenseitiger Respekt ist das Schlüsselwort.
Richtige Hilfe! Kein "Fallenlassen" sondern "auf Augenhöhe"!
Gammeln ist keine Straftat-- nur die Finanzfolgen muß dann DERJENIGE selbst tragen. Diese Chance,zu lernen,gebt Ihr ihm nicht.
Ich seh das auch kritisch,da immer zu werten-- klar ist er unklug--aber..
dann muß er halt mit WENIG auskommen! Es ist SEINE Entscheidung!
Wenn er KRANK ist (psychisch) ,wäre das was anderes-- aber:
jeder Erwachsene hat DAS RECHT(!), völlig unsinnige Dinge zu tun,Fehler zu machen! Nur Minderjährige darf man gängeln.
Wenn er Euch angreift und Ihr laßt es zu, lehrt Ihr ihm---man kommt damit
bei Schwächeren durch. Find ich ganz falsch.:mad:
Ab 14 ist er strafmündig!
Wer in MEINEM Haus randaliert --dem zeig ich die Haustür--die OFFENE !
WANN SOLL ER ES DENN BEGREIFEN?
Mit 30 oder 40?
Gruß!
Micky