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Existenz am Ende

Sisandra

Moderator
@chris1970
dann werden wir versuchen, erst einmal ein Schloss für Kühl- und Vorratsschrank zu besorgen, denn wir haben, bedingt durch den Baustil, keine Küchentüre zum ABschliessen, und ab morgen den Kampf aufnehmen.

Es würde mich freuen, wenn mir einige geneigten Forumsuser noch Tipps zur rechtlichen Seite geben könnten, denn das moralische Recht ist ja leider sehr konträr zum juristischem Recht.
Rechtlich seid ihr zu gar nichts mehr verpflichtet, ich schrieb das schon mal, aber vielleicht ist das ja untergegangen:

Kindesunterhalt - Volljährige Kinder - Rechtslexikon von JuraForum.de

Alles Gute
Sisandra
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
selbstverursacht

Eure Fehlerziehung bzw.Verziehung als "Gemütstrampeligkeit" hinzustellen ,ist Augenwischerei.

Du hast internet--also kannst Du mit WENIGEN Clicks in Minutenschnelle alle WIRKLICH korrekten Sachverhalte zu erkunden.

Stichworte (wie sisandra ja schon schrieb!) : Ausbildungsunterhalt ,volljährige Kinder, Verwandtenunterhalt ,Wahl der Unterhaltsform,Hausrecht, Pflichten im gemeinsamen Haushalt---dazu das BGB durchgeguckt...

-Er hat KEINEN Ausbildungsunterhaltsanspruch derzeit,
-er hat KEIN(!) Wohnrecht,
-er hat KEINEN (!) Anspruch auf irgendeine Versorgung--
Ihr habt NICHT das Recht,wenn Ihr ihn wohnen laßt,ihn mit "Essens-u.Stromentzug" zu disziplinieren--das wäre Nötiguung!

Entweder oder!

Wenn er bei Euch WOHNEN DARF (Deine Entscheidung,nicht seine ab 18!) ,dann sind dies "Zugeständnisse",für die er nur dann was bringen muß (Mitarbeit,Anteile),wenn Ihr das GEMEINSAM so festgelegt habt.

Das habt Ihr (aus Bequemlickeit?) aber versäumt.
Oder nur "versucht"....

Wenn man sich einen Tyrannen erzieht,muß man mit dem leben.
Oder Abstand schaffen.

Ihr habt ihn nicht als "Erwachsenen" behandelt--er hat weder klare Pflichten noch klare Rechte---alles ist eine einzige Mauschelei.

WENN er wohnen darf--dann 1.entweder VÖLLIG GRATIS ohne Auflagen und Nörgelei und Reinrederei in seine Privatdinge ---


oder halt :

2.- Hausordnung einhalten,
-absprachegemäße Bemühungen um Ausbildung
-sorgsames Umgehen mit Wohnung,LM u.Energie
-Aufteilung der Hausarbeit--> hier müßte er den
kompletten Haushalt schmeißen,wenn Ihr dafür jobbt!

Und --Gewalt und Rechtsbrüche von seiner ODER EURER SEITE gehen gleich mal gar nicht. Meine private Meinung.

Ihr laßt Gewalt durchgehen--kein wirkliches sinnvolles Signal --
er hat gar keine Grenzen gesetzt bekommen,es passiert nichts--was sonst JEDEM(!) Erwachsenen passieren würde.

Ihr behandelt ihn wie ein trotziges Riesenbaby.

Und wundert Euch,daß er nicht von sich aus den Schnuller wegwirft.

(Bitte...es ist alles etwas "überspitzt" formuliert..denn ..der bisher hier geschriebene Schmusekurs macht nicht munter,scheint mir so...)

Jemanden erst wohnen zu lassen ohne BINDENDE Abmachung,dann aber sich am Gammeln zu stoßen und "Strom zu kappen" etc. sich zu fetzen,ist absolut unsinnig!

Es ist eine "Selbstjustiz" -- es ist gegenseitige Rumnerverei - die man sich nicht antun muß.

Dafür gibt es ÜBERHAUPT KEINEN Grund.

Es ist eben NICHT "ehrenwert" und "gutmütig" von Euch.

Es ist eine fortgesetzte Fehlerziehung -

nur mit Positivbeispiel erzieht man sich niemanden,das ist ( nur meine Privatmeinung) eine ständige Demütigung und Vorführung eines Jugendlichen:
"Schau mal,Deine Eltern sind soooo toll...Du bist das Dauer-Schwarz-Schaf".

Er hat so gar keine Chance,sich zu berappeln--> wenn er "sich fügen " würde,käme Euer "Triumph" -- alles läuft (so kommt Deine eigene Schilderung jedenfalls bei mir an ?) nur über gegenseitige
Vorwürfe und "Kämpfe" um Ressourcen/Freiheiten/Geld......

Ihr müßt es NICHT begründen,wenn Ihr ihn vor die Tür setzt.
Es genügt ein "Es klappt so nicht".

Dann kann zwar die ARGE o.Sozialamt meinen: Wir zahlen nix für Wohnanteil--aber...DAS ist nicht EUER Problem.
Auch den Verwandtenunterhalt ggf.müßte er erst mal erklagen.
Wenn er Pech hat,steht er halt ohne ausreichend Geld da--so what--
Obdach u.LM-Gutschein bekommt er IMMER!


Die andere Variante kann man SACHLICH und OHNE DROHEN(!) sagen:

klare Regeln,dann ist gemeinsames Wohnen möglich.

Weder darf er Euch schikanieren,noch dürft Ihr ihn kontrollieren etc.

Hausordnung, Aufteilung unter Gleichberechtigten---lediglich bezüglich "Hausrecht" könnt Ihr paar Dinge mehr festlegen (also: wer macht wann welche Arbeiten,wie wird Mülltrennung gehandhabt, wohin kommt Schmutzwäsche...wer schließt ab... welcher Stromanbieter...).
Wenn er überastronomisch viel Strom verbraucht--ist das erst mal sein Ding--er muß dann halt auch überastronomisch mehr Kosten dort begleichen.

Und sei es--daß man alle jetzt nicht begleichbaren Gelder als "Darlehen" erklärt.
Ist zwar Krümelkackerei--aber...
anders kann man da nicht reagieren--denn:
Ihr habt die Wahl--und er auch.
Der Wurm ist eh drin,oder?!

Jeder kann VERNÜNFTIG sich anders verhalten.

Oder sich räumlich trennen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das "U25" - Dings der ARGE ist eben NICHT so auszulegen,daß Eltern um JEDEN PREIS ihre Sprößlinge von 18-25 zu beherbergen haben!

Kann man auch sehr leicht sich erkundigen.

Es geht entweder um innerfamiliäre Absprachen (da herrscht "Vertragsfreiheit" --zw. Erwachsenen ist fast alles,was nicht sittenwidrig ist,verhandelbar -AUCH das bedingungsfreie Durchfüttern einen Schmarotzlings !) --

oder um juristische Fakten:

-Grundgesetz der BRD
-Bürgerliches Gesetzbuch
-Sozialgesetzbücher...

Überfliegen genügt ,sind nur einzelne Sätze,die wichtig diesbezüglich sind.

Immer steht das "höhere" Gesetz drüber:

Weder darf er z.B. Eure Würde verletzen,noch Ihr seine!

Es gibt keine Selbstjustiz, es gibt klare Regeln für Ansprüche gegenseitig.Da Ihr nun alle über 18 Jahre seid .

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Rechtslage ist so:

Ihr KÖNNT ihn wohnen lassen, müßt es nicht,

wenn er Ausbildung macht,hat er Unterhaltsanspruch -->
da zählt sein Nachweis,Eure Einkommensbelege--die Hausfinanzierung ist nachrangig(!) -

wenn Ihr genug Einkommen habt,steht ihm insges. ca.640 Eu monatlich zu--das KG könnt Ihr dafür an ihn durchreichen,das freie Wohnen +Strom+LM wäre "anzurechnen"...er hätte dann m.E. immer noch Anspruch auf Bargeld.

Die Wahl habt IHR,wie der Unterhalt gesplittet wird!
Wenn er gegen Euer Angebot,teilweise zu "unterhalten" mit Wohnung dann auszieht,reduziert sich ggf.sein Anspruch um den Wohnkostenteil!

Der Unterhalt ist immer über EINZELFALLENTSCHEIDUNG vorm Familiengericht klärbar! Beide Seiten dürfen dies beantragen!

Wenn er NICHT Ausbildung macht und nur "sucht",ist das sein Bier--er kann in der Zeit sich arbeitssuchend melden (mit den Auflagen) und hätte Anspruch auf ALG2--Höhe je nach ungedecktem Bedarf--mit Wohnanteil oder ohne---
oder bei "NICHTARBEITENWOLLEN" hat er Anspruch auf

-Platz im Obdachlosenheim (oder genehmigte WG-Kosten o.ä.) und Sozialgrundbetrag u.ggf.noch KV.

In erster Linie irrt er,wenn er meint,Ihr müßtet ihn JETZT irgendwie unterhalten.

Sisandra schrieb es schon..Ihr müßt nicht!

Der "Ruf vor den Nachbarn" wäre mir schnuwupi...
Warum betonst Du,was er alles bekommt?
Das ist FÜR IHN eher schädlich--er würdigt es nicht--nur Ihr "fühlt Euch als gute Eltern"!
Falls Dir diese Worte zu hart vorkommen... dann sieh es nur als MEINE ANSICHT--ich hab Kinder,die z.T. schon volljährig sind--und--- ich hab natürlich auch Fehler gemacht ;) ,mich austricksen lassen...zu viel geholfen...aber: es blieb im Rahmen ,zum Glück!

Zeugs von ihm irgendwo deponieren, Schlösser gewechselt und gut ist. Vertraut ihm doch mal,daß er allein was gebacken bekommt!

Mancher wird erst so wach.
Das ist mehr WIRKLICHE SINNVOLLE Hilfe,als Ihr wahrhaben wollt !

Da muß man sich nicht bekämpfen,das ist ziemlich erbärmlich so ein Familienkrieg. Damit seid Ihr eben auch nicht mehr im Recht-ab 18 ist das alles seine PRIVATSACHE,ob er den ganzen Tag schlafen will!

Gegenseitiger Respekt ist das Schlüsselwort.
Richtige Hilfe! Kein "Fallenlassen" sondern "auf Augenhöhe"!

Gammeln ist keine Straftat-- nur die Finanzfolgen muß dann DERJENIGE selbst tragen. Diese Chance,zu lernen,gebt Ihr ihm nicht.
Ich seh das auch kritisch,da immer zu werten-- klar ist er unklug--aber..
dann muß er halt mit WENIG auskommen! Es ist SEINE Entscheidung!

Wenn er KRANK ist (psychisch) ,wäre das was anderes-- aber:
jeder Erwachsene hat DAS RECHT(!), völlig unsinnige Dinge zu tun,Fehler zu machen! Nur Minderjährige darf man gängeln.

Wenn er Euch angreift und Ihr laßt es zu, lehrt Ihr ihm---man kommt damit bei Schwächeren durch. Find ich ganz falsch.:mad:
Ab 14 ist er strafmündig!

Wer in MEINEM Haus randaliert --dem zeig ich die Haustür--die OFFENE !



WANN SOLL ER ES DENN BEGREIFEN?
Mit 30 oder 40?

Gruß!

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:

buterfly

Mitglied
Hallo.Also ich kann nur aus eigener Erfahrung mit meinem damals 19 jährigen Sohn schreiben,daß es nur funktionierte,in dem wir ihn vor die Türe setzten.Er wollte keine Bewerbungen schreiben,nichts im Haushalt machen,und hielt immer wieder die Hand auf.
Was er nicht bekam,das nahm er sich einfach.Lebensmittel ,Zigaretten usw.Dies haben wir nicht lange uns angetan.Meine Nerven lagen blank,die meines Mannes ebenso.
Er merkte dann sehr schnell,daß er bei uns keinen Fuss mehr fassen konnte,lernte endlich,sich um eine Wohnung zu kümmern,sich einen Job zu suchen.Es gab Fehlschläge,wo er wieder in das alte Muster zurück fiel.Und mein Mann machte ihm schnell die Konzequenzen klar.Hat alles seine Zeit gedauert.
Heute geht er arbeiten,hat eine eigene Wohnung...und er kommt nur noch zu Besuch.

Man muß sich nicht von seinen Kindern auf der Nase herumtanzen lassen...
Gruss buterfly
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
@ Nutzerin:

Nein,wenn ich auf Dich hätte anspielen wollen,hätte ich das geschrieben! ;):)

Warum soll ich Deine Meinung kritisieren?

Ich sprach hier nur den TE +seine Frau ("Ihr") an.
 
A

Allrad-Voyager

Gast
Hallo Buterfly,
es ist verdammt schwierig, auch wenn es stimmt was der Vorredner angeführt hat, dass man seine Fehlleistungen in der Erziehung als Ernte seiner Saat ansehen muss. Nunmehr haben wir heute angefangen, den Zugriff auf das Internet einzuschränken.
Weitere Massnahmen werden folgen, in der Hoffnung, dass sie fruchten werden, was wir noch nicht glauben können.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Existenz am Ende -dann handle RICHTIG und SOFORT!

Zitat für Nutzerin ;) :

Tja Nutzerin,
das haben wir uns auch schon gefragt.
Da ich aber in dieser Hinsicht ein Gemütstrampel bin, und immer versuche, eine Chance zu sehen, bin ich bislang noch nicht weitergegangen.
Da der erste Sohn, der jetzt als Informationsgeber fungiert, mit einem Regenschirm auf meine Frau eingeschlagen hat, als sie von der Arbeit kam, hatten wir eine andere Handhabe.
Sie hatte sich, um von Zuhause weg zu sein, einen Halbtags-Job bei einer Zeitung in der Telefonzentrale besorgt.
Die Wohnung wurde aufgeräumt und sauber verlassen, aber frage nicht, wie es aussah, als sie vom Dienst gekommen ist.
Nur ein Hinweis: Karamel hergestellt, und mit einem Kunststofflöffel umgerührt.
Meinen Job habe ich damals noch in einer anderen Großstadt erbracht, bis ich das Aufgabengebiet wechseln konnte.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Du hast auch nicht das Recht "weiterzugehen" --
jedenfalls nicht so!

"Weitere Massnahmen werden folgen, in der Hoffnung, dass sie fruchten werden, was wir noch nicht glauben können. "

Na Hilfe...?!

Es sind m.E. völlig ungeeignete "Maßnahmen"--und da seh ich wirklich Parallelen zwischen Euch.


Du "kappst das internet" (Strafaktion ?) ,statt ihm die Tür zu weisen.

Und er droht mit anderer Gewalt .

(Eine Soße,wenn Du meine private Ansicht hören willst...oder doch lieber nicht...will Dir nicht zu nahe treten...ENTSCHULDIGUNG!)

Ihr geht NICHT vernünftig miteinander um--sondern macht einen Krieg--"wer ist stärker"---Machtspielchen.

Du bist "Herr über Strom und Lebensmittel"--er hat mehr Muckies.

Ihr schenkt Euch nichts.

Wenn Du ihm Obdach gibst ,dann kannst Du nicht "zuteilen"--denn:
er ist kein zu disziplinierendes Kind mehr.
(Wobei ich Essensentzug und Stromsperre als hilflosen Aktionismus empfinde).

Entweder er wohnt noch dort-- dann müßtest Du ihn so tolerieren---oder es GEHT NICHT MEHR,da er sich gar nicht an Regeln,wie sinnvoll aus SEINER SICHT auch immer, halten will.

In Eure ERWACHSENEN-WG paßt nur jemand,der konform geht mit Deinen Lebensgewohnheiten. Er will gar nicht!

Er hat völlig andere Ansichten--- er schmarotzt und droht.

Und Du konterst mit Drohungen.

Wenn ich das lese,bekomm ich ein Gefühl von Beklemmung.
"Bis das...Euch scheidet" ?

Was bitte soll das noch werden?
Was ist das für eine "Familie" ?


Glaubst Du wirklich,mit Stromabschaltung wird er sich EINSICHTIG fügen?

Als nächstes---wird das Klo nur noch gegen "Liebsein" aufgemacht? Oder Klopapier gegen Abwaschen?
;)

Oder...man könnte auch von außen die Fenster zuhängen..und die Sonne reduzieren? ;)

Lüftungsverbot?
Wasserzuteilung?
Kellerverlies? :cool:

Schade,daß Du überhaupt nicht den Knackpunkt verstehst!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Wenn er nicht freiwillig geht ,laß ihn raussetzen.

Ihr schlagt Euch?
Und--- was kommt als Nächstes?

Das ist,als lebe man mit einem Tiger zusammen...irgendwann schlägt er zu.

Du hast NICHT das Recht, ihm solche Strafen "aufzubrummen"---
auch für Minderjährige ist sowas völlig ungeeignet.

Nur Machtspielchen : Ätsch,ich bin der Stärkere,ich nehm Dir was weg---weil Du Dich nicht fügst.

Wenn schon, dann ANDERS !

--> --> Korrekt!

Die Grenze ist: Ein Zusammenleben geht so nicht,es ist UNWÜRDIG--also beendet man das Trauerspiel.

Ihr seid doch nicht "gemeinsam zum Kerker" verdonnert?! :cool:

Ihr seid alle volljährig--also-- muß jeder seins machen.

Wenn er sich berappelt,steht ihm Ausbildungsunterhalt zu--wenn Ihr genug verdient.

Du leistest jetzt nicht mal "Unterhalt",weil Bedingungen bei Strom/Wasser/Gas keine "zuverlässige Versorgung" sind--sondern als Nötigungsmittel eingesetzt werden.


Und das geht nicht!
Damit handelst Du falsch!

Raussetzen geht. SOFORT! FRISTLOS!

Wegen Unterhaltsverwirkung,vorsätzlich herbeigeführter Bedürftigkeit,Hausfriedensbruch, Schmarotzertum...

Womit denkst Du,kann er EUCH erpressen?
Das wäre mir doch WURST,was er "erzählt",wenn nix dran ist...

Gegenseitige Achtung und Liebe ist für mich nicht zu erkennen.

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:

Ultra_Violet

Aktives Mitglied
Setzt ihn vor die Tür.
Rechtlich ist das völlig ok.
So wie mir das klingt, kriegt ihr erst noch die Hölle auf Erden, wenn ihr ihn sanktioniert, aber er bei euch bleibt.
 
A

Allrad-Voyager

Gast
Die oft zitierte Sanktionierung bezieht sich auf das Internet, und nur dann, wenn ich die Bandbreite für meinen Job benötige, denn ich kann nicht, wenn mein Sohn seiner Spielsucht frönt, meine Arbeit einstellen, nur weil ich einen Rechner in Los Angeles oder Tokyo nicht erreichen kann.
Es wird im selbstverständlich kein Essen verweigert, sondern nur der Zuagng zu den Vorräten, denn es ist ein "Spiel" von ihm, diese aufzureissen und verderben zu lassen.

Aber lange Rede kurzer Sinn, werde morgen nochmals versuchen,ein klärendes Gespräch versuchen, wenn er nicht einwilligt, ihn durch meinen Anwalt zum Auszug auffordern, nötigenfalls eine Zwangsräumung erwirken.
 

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