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Ex will keinen höheren Unterhalt zahlen

Status
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. . .
Du benutzt dieses Thema für einen Mann/Frau - Kampf. Aber alles im Namen der Kinder, nicht?

Das könnte sein. Ist sehr unwahrscheinlich, aber es könnte sein.
Denn meine Feststellungen sind über sehr lange Zeit aus meiner täglichen berufliche Erfahrung gewachsen.
.
MIR erscheint die theoretisch mögliche Vater-Großeltern-Lösung für das Kindeswohl zumindest gleichwertig.
(Und die Mutter sollte ganztags arbeiten und nur zahlen.)
 
Nur, dass der betreuende Elternteil, unabhängig, ob Vater oder Mutter, diese Kosten nunmal hat. Und diese -neben der Betreuungsarbeit- abpuffern muss, wenn der Unterhaltselternteil nicht mal Mindestunterhalt zahlt.
 
. . . Zu dem Argument von Gast, dass die Großeltern die Kinder aufziehen könnten... das ist etwas, das mir weltfremd erscheint. Schlimm genug, dass die Kinder ihren Vater kaum/ nicht sehen. Da sollen sie auch noch von ihrer Mutter weg?
Das stelle ich mir nicht wirklich im Sinne der Kinder vor.

Bei allen 4 Fällen in meinem Bekanntenkreis funktioniert dies perfekt.
(Allerdings zahlen da alle 4 Mütter NICHTS !)
 
Ach ja der pöse Vater. Nur gut das hier nur die Mutter zu Wort kommt. Allerdings in dem was sie sagt erkennt man das mehr Vorbehalte und Meinungen wiedergegeben werden als Tatsachen.

Diabolo dein Resümee passt auch ganz gut auf Tramnovi. Deine Aussage über das Kindeswohl ist eine haltlose Unterstellung. Dann könnte ich auch behaupten die Mutter fordert den Unterhalt ein um sich zu bereichern und dies nicht im Sinne der Kinder zutun.

Hallo Blackjack

Meine Antwort WAR ein Gegenresümee auf seine Sichtweise.
Wenn du genau hinsiehst, finden sich bei ihm mehrere generelle Aussagen..:

Zitat:
"...Kinder sind leider für viele (interne Anwaltstatistiken: mindestens 60-70%) der geschiedenen Frauen die mit Zähnen und Klauen und verteidigte Rache-Munition gegen den Ex-Gatten.
...Aber sowas ist ja für ach so tolle Mädels meistens überhaupt nicht diskussionsfähig.
...(Aber es geht ja zumeist garnicht um die Kinder.)
...Leider wird die Vaterlösung von etwa 60-70% der Jungmütter rigoros mit allen Mitteln verhindert.
...Bis zur Erpressung der Väter durch Androhung von angeblichem "Betatschen" der Kinder in etwa 25% aller Scheidungsfälle mit Kindern.
...Sehr viele junge Väter haben gelernt, in den vielen vergangenen Jahren: Es geht hierbei (fast) nie um das Kindeswohl."

Hier finde ich einige Unterstellungen. Die zitierten "Fakten" sind nichts anderes als Behauptungen. Ich habe wirklich viel Einblick gehabt in Scheidungfälle und mir ist nicht im Geringsten klar, wie auf solche Zahlen gekommen wird. In meinen Augen sind dies Generalunterstellungen.

Das wäre genauso gewesen, wie wenn eine Frau schreiben würde:
..."40 % der Männer zahlen keinen Unterhalt"
..."30 % der Männer wollen der Frau nur wehtun, wenn sie die Kinder fordern" etc. etc...

Du schreibst, Blackjack, "Ach ja, der pöse Vater". Das habe ICH nie behauptet.
(Und in dieser generellen Form auch nicht im Thread gelesen.)
Dagegen lese ich bei dem Posting von Gast sehr viele böse Generalunterstellungen gegenüber Frauen.

Wenn ich mit einer solchen undifferenzierten Polemik konfrontiert bin, dann stellt sich mir die Frage nach der Intention.
Deshalb meine kritischen (und leicht unterstellenden) Fragen an Gast.

Ich weiß nicht, ob er diese Aussagen trifft weil es ihm tatsächlich um einen Mann-Frau-Kampf geht oder, ob irgendwann einmal einfach Meinungen übernommen hat und er tatsächlich meint, die Realität sähe so aus, wie er sie in seinen "Fakten" beschrieben hat - sie sind jedoch nichts anderes als Generalunterstellungen.

Auch Frauen sind nicht größtenteils "böse". So lesen sich jedoch die "Fakten" von Gast.

Solltest du dich auf diese Aussage von mir bezogen haben:

"Weil wir schon beim Thema sind - ein Vater, der nicht für seine Kinder zahlen möchte (weil er befürchtet, die Mutter könnte sich davon ein schönes Leben machen) - DEM geht es ganz sicher auch nicht ums Kindeswohl."
dann möchte ich auf den fett hervorgehobenen Teil aufmerksam machen.

Es ging mir hier um die Grundintention. NUR um diesen speziellen Fall wenn dies die Motivation eines nicht-zahlenden-Teils ist. Als Gegenbeispiel, weil Gast implizierte, dass es der Mutter sehr oft nur ums Geld ginge.
(Das Beispiel bezog sich nicht generell auf Männer oder auf Tramnovis Ex)

Manchmal ist das differenzierte Schreiben im Forum gar nicht so einfach 😉.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Unterhaltszahler, meist der Vater, mehr verdient, zahlt er dann immer mehr Unterhalt?
Wenn er erst 1500 eur verdient, dann Summe X, und wenn ein Mann von vornherein sagen wir mal 3000 eur netto verdient, zahlt er dann entsprechend mehr Unterhalt? profitiert also die Mutter, die Kinder, von der besonderen Höhe des Verdienstes des Ex-Mannes? Komisch, **weil die Kinder benötigen ja nicht deshalb mehr Geld für ihr Unterhalten, nur weil der Vater mehr verdient. Ist aber vom Gesetz her so, oder?

Ehrlich gesagt, diese Logik habe auch ich bisher nicht verstanden.
Vielleicht füllt man eben die Babyflasche ab einer bestimmten Unterhaltshöhe mit champagner und gibt Kaviar dem Brei hinzu.
Unfair an diesem ganzen System ist nunmal primär, dass die Ex das Geld verwaltet. Diese Tatsache alleine genügt doch schon aus, um eine Zahlungsmoral des Mannes gegen Null schwinden zu lassen.
Wenn man bloß einen geringen Unterhalt leisten kann, sollte man sich keine Gedanken machen ob sich hiervon noch die Kindsmutter bereichern kann. Dann sollte man sich vielmehr überlegen, ob man nicht noch einen Nebenjob annimmt um dem Unterhalt in ausreichendem Maße gerecht werden zu können --> gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Aber monatlich Zucker in den Hintern blasen, sollte unterbunden werden. Hier benötigt es eine andere Lösung. Zum Beispiel ein festgelegter Mindestsatz und der überschüssige Teil auf ein gesondertes Sparkonto, worauf nur die Kinder später mit Volljährigkeit Zugriff haben. Dann wüsste ein Mann wenigstens für was er genau bezahlt.

Verwunderlich ist zudem, dass eine intakte Familie keine Auflagen erhält, wie viel Geld ein Kind benötigt und hierfür tatsächlich aufgewendet werden muss. Du könntest das Kind in den ältesten Klamotten zur Schule gehen lassen und sie von den meisten Klassenfahrten aus Kostengründen fernhalten. Darüber würden außenstehende dann bloß sagen:" Die Familie hat eben kein Geld!". Aber sobald der Zahlonkel von seiner Familie getrennt lebt greifen natürlich auf den Euro genau kalkulierte Beträge. Da ist es auf einmal wichtig, dass jedes Mehreinkommen auch die Unterhaltshöhe beeinflusst. Wenn ein Vater in der Familie etwas mehr Einkommen erhält, wird also auch permanent die Höhe des Taschengeldes seiner Kinder angepasst? Wohl kaum.

Es lohnt sich in Deutschland, einen Mann zu heiraten, der recht viel verdient, wo man Kinder hat und dann eine Scheidung folgt. Auch "super" für die neue Partnerin des Mannes, dass der Partner so viel Unterhalt zahlen darf, da können die beiden sich ja richtig was aufbauen.Helga

Natürlich. Nicht ohne Grund gibt es jährlich junge Frauen, welche sich an der Uni nur immatrikulieren um einen angehenden Akademiker kennenzulernen. Und wenn es recht schnell geht mit Heiraten und Kinder bekommen, wird dann gerne das eigene Studium abgebrochen oder eben lustlos in den Sand gesetzt. Dann versteift sich Frauchen ohne Probleme auf die klassische Rollenverteilung. Später bei der Scheidung möchten Sie dann lebenslangen Unterhalt für sich beanspruchen, da sie ja schließlich berufsbedingte Nachteile hatte. Dem Mann den Rücken freigehalten haben und selbst nicht ihre eigene Karriere fördern konnten. Dann wird ein fiktives Einkommen in den Raum gestellt das Frauchen zwar nicht wirklich bekommen hätte, aber theoretisch möglich gewesen wäre. ^^
 
Aber monatlich Zucker in den Hintern blasen, sollte unterbunden werden. Hier benötigt es eine andere Lösung. Zum Beispiel ein festgelegter Mindestsatz und der überschüssige Teil auf ein gesondertes Sparkonto, worauf nur die Kinder später mit Volljährigkeit Zugriff haben. Dann wüsste ein Mann wenigstens für was er genau bezahlt.

Verwunderlich ist zudem, dass eine intakte Familie keine Auflagen erhält, wie viel Geld ein Kind benötigt und hierfür tatsächlich aufgewendet werden muss. Du könntest das Kind in den ältesten Klamotten zur Schule gehen lassen und sie von den meisten Klassenfahrten aus Kostengründen fernhalten. Darüber würden außenstehende dann bloß sagen:" Die Familie hat eben kein Geld!". Aber sobald der Zahlonkel von seiner Familie getrennt lebt greifen natürlich auf den Euro genau kalkulierte Beträge. Da ist es auf einmal wichtig, dass jedes Mehreinkommen auch die Unterhaltshöhe beeinflusst. Wenn ein Vater in der Familie etwas mehr Einkommen erhält, wird also auch permanent die Höhe des Taschengeldes seiner Kinder angepasst? Wohl kaum.

Es geht bei den Unterhaltssätzen darum dem Kind ein möglichst gesellschaftlich angepasstes Leben zu ermöglichen - im Idealfall über dem Existenzminimum. Was bringt dem Kind der Sparbetrag, wenn es während des Aufwachsens eben nicht ein Musikinstrument lernen, dem geliebten Sport nachgehen oder vielleicht mal ins Kino gehen kann?
Der Sinn des Unterhaltes ist NICHT Vermögenswerte anzuschaffen.

Wer soll bei intakten Familien kontrollieren, was verdient wird und wieviel dafür für das Kind aufgewendet wird? Das würde bedeuten, dass ALLE Familien von einer übergeordneten Behörde überwacht werden - bis die Kinder erwachsen sind. Kontrolle pur.

Und auch hier - bei intakten Familien - ist es durchaus so, dass das Kind daran profitiert, wenn mehr Geld verdient wird. Es mag nicht gleich mehr Taschengeld bekommen, aber vielleicht wird ein großer Fernseher für die Familie angeschafft oder es wird ein toller Urlaub gebucht oder die Kleinausflüge werden häufiger...


Wenn dann eine Familie auseinander geht, dann gibt es drei Möglichkeiten.

1. Der Umgangselternteil erinnert sich von selbst daran, dass er auch Elternteil ist und dass ihm/ihr auch nach dem Auseinandergehen daran gelegen ist, dass es dem Kind gut geht, und zahlt von sich aus einen Betrag mit dem beide Seiten leben können (was es durchaus häufig gibt).

2. Der Umgangselternteil vergisst mit der Trennung, dass ihm/ihr immer wichtig war, dass es dem Kind gut geht und sieht nur noch die eingebildete Bereicherung des betreuenden Elternteils an seinem Vermögen. Dann gibt es natürlich Streit um das Geld und irgendjemand muss festsetzen, wieviel Unterhalt zu fließen hat und was zahlbar wäre.

3. Beide Elternteile leben nach der Trennung am Existenzminimum und jeder Cent schmerzt - da muss ebenfalls häufig eine Außenstelle herausfinden, was hier eine bittere Lösung für beide ist.

Für 2. und 3. braucht man nun mal die Einnahmen um irgendwas festlegen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht bei den Unterhaltssätzen darum dem Kind ein möglichst gesellschaftlich angepasstes Leben zu ermöglichen - im Idealfall über dem Existenzminimum. Was bringt dem Kind der Sparbetrag, wenn es während des Aufwachsens eben nicht ein Musikinstrument lernen, dem geliebten Sport nachgehen oder vielleicht mal ins Kino gehen kann?

Während der Barunterhaltspflichtige sich diese Dinge bei einem Selbstbehalt von 950 Euro nicht mehr leisten kann...
Im Gegenteil, dieser muss noch Angst haben das sein Auto nicht den Geist aufgibt, welches er dringend für die Arbeitsstelle benötigt um alle Köpfe finanziell bedienen zu können. Denn Reserven, sind ja wohl bei 950 Euro nicht mehr vorhanden.
Aber schön, dass von den drei Kindern dann wenigstens eines zum Flöten geht, das nächste häufiger mal ins Kino und das dritte sich im Hockeyclub austoben darf...

Wer soll bei intakten Familien kontrollieren, was verdient wird und wieviel dafür für das Kind aufgewendet wird? Das würde bedeuten, dass ALLE Familien von einer übergeordneten Behörde überwacht werden - bis die Kinder erwachsen sind. Kontrolle pur.

Meine Meinung hierzu ist ohnehin, dass einige Eltern und Familien kontrolliert werden müssten. Der Sprichwörtliche "Elternführerschein" wäre in manchen Familien notwendig gewesen, VOR der Planung versteht sich. Aber darauf wollte ich eigentlich nicht hinaus sondern aufzeigen, dass es ja scheinbar auch ohne eine Menge Geld möglich ist, Kinder zu betreuen.
Oder anders formuliert, damit es sich nicht nach Geiz und Existenzminimum anhört:
Nehmen wir aus der aktuellen DT ein Kind zwischen 12 und 17 Jahren. Auf Mittlerer Einkommenstufe (5.) stehen da stolze 512 Ocken. Benötigt ein 14 jähriges Kind als pro Monat 1000 Euro?? ( Denn das Kind hat ja zwei Elternteile.)

Ich weiss das als nächstes von dir kommen würde, dass man dies so nicht betrachten könne, da die Mutter Naturalunterhalt gewährt. Diesen Wind möchte ich dir mit einer Gegenfrage direkt aus den Segeln nehmen. Was ist bitte Betreuungs- oder Naturalunterhalt bei einem 14 Jährigen teenager?

Und auch hier - bei intakten Familien - ist es durchaus so, dass das Kind daran profitiert, wenn mehr Geld verdient wird. Es mag nicht gleich mehr Taschengeld bekommen, aber vielleicht wird ein großer Fernseher für die Familie angeschafft oder es wird ein toller Urlaub gebucht oder die Kleinausflüge werden häufiger...

Du hast recht, das akzeptiere ich!

3. Beide Elternteile leben nach der Trennung am Existenzminimum und jeder Cent schmerzt - da muss ebenfalls häufig eine Außenstelle herausfinden, was hier eine bittere Lösung für beide ist.

Welche Außenstelle und bittere Lösung meinst du hier zum Beispiel?
 
Während der Barunterhaltspflichtige sich diese Dinge bei einem Selbstbehalt von 950 Euro nicht mehr leisten kann...
Im Gegenteil, dieser muss noch Angst haben das sein Auto nicht den Geist aufgibt, welches er dringend für die Arbeitsstelle benötigt um alle Köpfe finanziell bedienen zu können. Denn Reserven, sind ja wohl bei 950 Euro nicht mehr vorhanden.
Aber schön, dass von den drei Kindern dann wenigstens eines zum Flöten geht, das nächste häufiger mal ins Kino und das dritte sich im Hockeyclub austoben darf...

Wenn bis auf den Selbstbehalt zurückgerechnet wird, dann gehe ich davon aus, dass eh nur der Mindestunterhalt angesetzt werden kann - wenn überhaupt. Das ist das, was der Name bereits sagt - auch für das Kind.

Meine Meinung hierzu ist ohnehin, dass einige Eltern und Familien kontrolliert werden müssten. Der Sprichwörtliche "Elternführerschein" wäre in manchen Familien notwendig gewesen, VOR der Planung versteht sich. Aber darauf wollte ich eigentlich nicht hinaus sondern aufzeigen, dass es ja scheinbar auch ohne eine Menge Geld möglich ist, Kinder zu betreuen.
Oder anders formuliert, damit es sich nicht nach Geiz und Existenzminimum anhört:
Nehmen wir aus der aktuellen DT ein Kind zwischen 12 und 17 Jahren. Auf Mittlerer Einkommenstufe (5.) stehen da stolze 512 Ocken. Benötigt ein 14 jähriges Kind als pro Monat 1000 Euro?? ( Denn das Kind hat ja zwei Elternteile.)

Du musst hierbei beim unterhaltspflichtigen Elternteil noch die Hälfte vom Kindergeld abziehen, die dieser entweder extra bekommt, oder die von dem zu zahlenden Betrag abgezogen wird.

Das Kind selbst mag nicht so viel brauchen. Zusätzliche Kosten sind jedoch z.B. eine größere Wohnung wegen dem Kind (eigenes Zimmer), Strom, Wasser, Schulkosten, Kleidung, Essen, Kosmetika, Medikamente, Arztzuzahlungen, Versicherungen, evtl. Nachhilfe, Zahnspange, Fahrtkosten usw...

Ich weiss das als nächstes von dir kommen würde, dass man dies so nicht betrachten könne, da die Mutter Naturalunterhalt gewährt. Diesen Wind möchte ich dir mit einer Gegenfrage direkt aus den Segeln nehmen. Was ist bitte Betreuungs- oder Naturalunterhalt bei einem 14 Jährigen teenager?


Auch ein 14jähriges Kind möchte etwas Warmes zu essen haben, braucht Jemanden, der zum Lernen antreibt, der schaut was das Kind macht, der Arzttermine organisiert, ihn wo hinfährt, bei Krankheit pflegt etc... Es mag nicht mehr so viel sein wie die Jahre zuvor, dafür werden Kinder jedoch naturgemäß von Jahr zu Jahr teurer und ob du es dir vorstellen kannst oder nicht - alleine vom Kindesunterhalt bekommt man ein Kind nicht groß, da muss der betreuende Elternteil ebenfalls finanziell zusteuern. Soll allein dieser die Kosten tragen?

Bei der Stufe 5 hat der Umgangselternteil ein NETTOeinkommen von Euro 2.701 - 3.100. Da finde ich 510 Euro minus 1/2 Kindergeld = 420,-- Euro/Monat für das Kind nicht übertrieben viel.

Betreuungsunterhalt gibt es übrigens seit 2009 für diese Altersklasse nicht mehr. Zuvor war es so, dass man sagte, der betreuende Elternteil muss bis das Kind 15 ist nur halbtags arbeiten, davon konnte natürlich keine Existenz aufrecht erhalten werden. Dies ist jedoch hinfällig - von daher kein Diskussionsthema mehr. Es geht nun einzig und allein um Kindesunterhalt.

Welche Außenstelle und bittere Lösung meinst du hier zum Beispiel?

Mit bitterer Lösung meinte ich irgendeinen Betrag, der vom Umgangselternteil zum betreuenden Elternteil fließt. Haben beide Seiten keine Geldmittel, dann ist dies naturgemäß für den zahlenden Teil zu viel, für den empfangenden zu wenig. Für beide Seiten bitter.
Findet sich hier keine einvernehmliche Lösung zwischen den Elternteilen, muss das Jugendamt oder ein Anwalt oder auch das Gericht eine finden.
 
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