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Ex-Freundin will Unterhalt. Was tun?

Wie jetzt, man muss auch zahlen, wenn man nicht verheiratet gewesen ist? :confused:

Danke für den Link, wie mir scheint bin ich hier nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge dann. ;)
Ja das ist schon laenger so deswegen heisst es auch eheähnliche Beziehungen werden in der Unterhaltspflicht auch teilweise wie eine Ehe hbehandelt aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen .
Also nicht verheiratet heisst nicht gleich 0 Ehegatten Ehegattinunterhalt.... exPartner

Hier hat sich der Bundeshaushalt gleich um ein paar Mrd saniert damals meistens zu Lasten der Männer...

Daraus hat sich auch teilweise der Männerrechts verein Mandat gegründet , um die Rechte der Männer nicht aus den Augen zu verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Absolut abenteuerlich, was hier für Aussagen getroffen werden.:mad:
Kannst du konkret erklären was an meiner Vermutung abenteuerlich gewesen sein soll?


@ Wassersportler

Jetzt wird's aber schon etwas kurios. Also Ehegattenunterhalt existiert sicherlich nicht wenn nicht geheiratet wurde. Den Richterspruch möchte ich sehen. ;)

Unterhalt kann hier nur wegen einem gemeinsamen Kind zum Tragen kommen. Nennt man dann Betreuungsunterhalt, wenn die Kindsmutter zunächst keiner Arbeit nachgeht. Die beiden an sich ohne Kind, haben gegenseitig überhaupt keine Verpflichtungen.
 
Kannst du konkret erklären was an meiner Vermutung abenteuerlich gewesen sein soll?


@ Wassersportler

Jetzt wird's aber schon etwas kurios. Also Ehegattenunterhalt existiert sicherlich nicht wenn nicht geheiratet wurde. Den Richterspruch möchte ich sehen. ;)

Unterhalt kann hier nur wegen einem gemeinsamen Kind zum Tragen kommen. Nennt man dann Betreuungsunterhalt, wenn die Kindsmutter zunächst keiner Arbeit nachgeht. Die beiden an sich ohne Kind, haben gegenseitig überhaupt keine Verpflichtungen.
Nein es ist kein Ehegattenunterhalt aber es kann gleichgestellt werden von der Unterhaltungspflicht unter bestimmten Umstaenden....

Ja und wenn der Vater das Kind betreut und deswegen einer Arbeit nicht nachgehen kann ist die Frau unterhaltspflichtig.....
wollt ihr mich alle Missverstehen

Ehegatten Ehegattinunterhalt.... exPartner diese Wörter sind optional zum Fall einzusetzen
 
Zuletzt bearbeitet:

Sisandra

Moderator
Nein es ist kein Ehegattenunterhalt aber es kann gleichgestellt werden von der Unterhaltungspflicht unter bestimmten Umstaenden....

Ja und wenn der Vater das Kind betreut und deswegen einer Arbeit nicht nachgehen kann ist die Frau unterhaltspflichtig.....
wollt ihr mich alle Missverstehen

Ehegatten Ehegattinunterhalt.... exPartner diese Wörter sind optional zum Fall einzusetzen
Das Dingen was du meinst heißt Betreuungsunterhalt.

Wenn die Eltern bereits vor der Geburt getrennt sind halte ich es für relativ unwahrscheinlich, dass in dem Fall das Kind beim Vater aufwächst. Die Frage wird eher sein ob und wie oft der Vater sein Kind überhaupt sehen kann.
 
Das Dingen was du meinst heißt Betreuungsunterhalt.

Wenn die Eltern bereits vor der Geburt getrennt sind halte ich es für relativ unwahrscheinlich, dass in dem Fall das Kind beim Vater aufwächst. Die Frage wird eher sein ob und wie oft der Vater sein Kind überhaupt sehen kann.
Ich bin noch nichtmal sicher ob sie schwanger ist und wenn sie schwanger sein sollte, dann fragt sich immer noch ob er es war....

Eins nach dem andern
 

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