Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ex-Freundin will Unterhalt. Was tun?



Neben Klärung des Unterhalt Geldes, wenn es dein Kind ist,wovon wir mal ausgehen im Moment,möchte ich Dir gerne,

Ganz HERZLICH GLÜCKWUNSCH sagen zu deinem kleinen Stöpsel..^^lieber TE
...und hoffe du kannst dich iwann auch darüber FREUEN.


Vielleicht wird es ein kleines süße Mädchen. Oder ein Kleiner Knirps ganz nach Papa^^..
Du wirst VATER und wirst deinem Kind bestimmt nicht widerstehen können,wenn du es erstmal in deinen Armen hälst.
Auch wenn es Geld kostet,ist es ein riesen großes GESCHENK und ist ein Teil von DIR.
Du wirst daran und damit wachsen.
Und da Du nicht NUR Pflichten hast als Vater sondern auch RECHTE, wünsche ich dir ganz viel FREUDE und emotionale Nähe mit deinem Kind.
Es gibt kaum etwas Wundervolleres,auch wenn eure voraussetzungen im Moment nicht gerade die Besten sind.
Es wäre schön wenn es Dich Kennen lernt,denn es wird dich sehr brauchen im Leben und ihr werdet noch sehr viele schöne Stunden zusammen haben^^.

Aber eins nach dem anderen,lass es erstmal Sacken und hole dir Hilfe und Rat.
Im Internet gibt es bestimmt Adressen/Hilfe in deiner Nähe, für jung Erwachsene Väter,..die dir Helfen könnten.

toi toi toi und alles GUTE.
 
Mhhh , wie lange seit ihr denn getrennt. Sie ist im fünften Monat ? Hast du es nicht mitbekommen, das sie sich verändert hat ? Also kommt darauf an wielange ihr getrennt seit und warum ist es auseinander gegangen ? Will sie das Kind als Druckmittel , um dich wieder zu bekommen ?
Ein Vaterschaftstest ist hier auf jeden Fall angesagt.
 
Genau. Er hat ja kein Geld. Er steckt in einer unentgeltlichen Ausbildung. Und der Betreuungsunterhalt ist zunächst mal auf die ersten 3 Kindsjahre begrenzt. Evtl. hat er bis dahin nicht mal richtig ausgelernt.

Zahlen wird er locker die nächsten 5-7 Jahre gar nix. Bis er über den SB kommt, dauert ewig.

Das läuft über die Vorschusskasse und evtl. muss er irgendwann davon einen Teil zurückzahlen.
 
Zahlen wird er locker die nächsten 5-7 Jahre gar nix.
Absolut abenteuerlich, was hier für Aussagen getroffen werden.:mad:

Der zweite Post ebenso:
Der Link betrifft den TE allerfrühestens in 18-19 Jahren, wenn überhaupt...🙁


Ich kann Dir, TE, dringendst den Besuch einer Vätergruppe (Selbsthilfegruppe) vor Ort nahelegen.
Dort wirst Du Dinge besprechen, die den Fokus auch mal weg vom Unterhalt legen - hin zu Möglichkeiten einer konstruktiven, gemeinsamen Kindererziehung. Also einer aktiven, erfüllenden Vaterrolle.
Ich empfehle Dir, sich einfach mal mit den fröhlichen Seiten einer werdenden Vaterschaft zu befassen.
 
Absolut abenteuerlich, was hier für Aussagen getroffen werden.:mad:

Der zweite Post ebenso:

Der Link betrifft den TE allerfrühestens in 18-19 Jahren, wenn überhaupt...🙁


Ich kann Dir, TE, dringendst den Besuch einer Vätergruppe (Selbsthilfegruppe) vor Ort nahelegen.
Dort wirst Du Dinge besprechen, die den Fokus auch mal weg vom Unterhalt legen - hin zu Möglichkeiten einer konstruktiven, gemeinsamen Kindererziehung. Also einer aktiven, erfüllenden Vaterrolle.
Ich empfehle Dir, sich einfach mal mit den fröhlichen Seiten einer werdenden Vaterschaft zu befassen.

Was soll denn bitte schön eine Männergruppe bringen ?
Da hilft nur ein Rechtsanwalt , ich bin nicht ueberzeugt das sie schwanger ist
Die Freundin hat einen Hass auf ihn er hat eine Neue da kann nur wenn er der Vater ist ein Rachefeldzug gegen ihn dabei rauskommen Rat geh zum Rechtsanwalt....

Verlang einen Vaterschaftstest falls sie doch Schwanger sein sollte.
Und bitte bitte nichts unterschreiben egal wie das Jugendamt drängt
PS. Ich habe das Gefühl sie will dir eine Auswischen oder deine Beziehung zerstören....


Lao Tse hat geschrieben wenn du Frieden willst rüste zum Krieg...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie jetzt, man muss auch zahlen, wenn man nicht verheiratet gewesen ist? 😕

Danke für den Link, wie mir scheint bin ich hier nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge dann. 😉

Ja das ist schon laenger so deswegen heisst es auch eheähnliche Beziehungen werden in der Unterhaltspflicht auch teilweise wie eine Ehe hbehandelt aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen .
Also nicht verheiratet heisst nicht gleich 0 Ehegatten Ehegattinunterhalt.... exPartner

Hier hat sich der Bundeshaushalt gleich um ein paar Mrd saniert damals meistens zu Lasten der Männer...

Daraus hat sich auch teilweise der Männerrechts verein Mandat gegründet , um die Rechte der Männer nicht aus den Augen zu verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Absolut abenteuerlich, was hier für Aussagen getroffen werden.:mad:

Kannst du konkret erklären was an meiner Vermutung abenteuerlich gewesen sein soll?


@ Wassersportler

Jetzt wird's aber schon etwas kurios. Also Ehegattenunterhalt existiert sicherlich nicht wenn nicht geheiratet wurde. Den Richterspruch möchte ich sehen. 😉

Unterhalt kann hier nur wegen einem gemeinsamen Kind zum Tragen kommen. Nennt man dann Betreuungsunterhalt, wenn die Kindsmutter zunächst keiner Arbeit nachgeht. Die beiden an sich ohne Kind, haben gegenseitig überhaupt keine Verpflichtungen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
S Was will das Jobcenter von mir? Finanzen 59
Piepel Studentin Iran Unterhalt Finanzen 22

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben