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Ex Freundin vom Freund wandert vorübergehend in USA aus- ohne Sinn und Verstand

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G

Gelöscht 115693

Gast
Ich denke auch, dass du da kein Mitspracherecht hast, selbst dann nicht, wenn du deinen Freund heiratest. Aktuell bist du halt nur die Freundes des Kindsvaters.

Ich sehe auch nicht, wie der Umzug hier ohne "Sinn und Verstand" sein soll? Der Mann hat einen Job, der vermutlich hoch dotiert ist (Expats sind meist wichtige Positionen, ein niedrig bezahlter Mitarbeiter wird lokal besetzt, nicht mit Expats). Dazu ist die Frau ohne Job und kann sich dadurch um die Kinder kümmern. Die USA sind ein hoch entwickeltes Land, dessen Bildungssystem dem deutschen System in nichts nachsteht, die meisten akademisch angesehenen Unis sind sogar in den USA, d.h. USA sind industriell und akademisch mit am besten entwickelt in der gesamten Welt. Die Kinder sind natürlich traurig ihre Freunde zu verlieren, werden sich aber super schnell zurecht finden. Daneben geht es hier nicht um ein Verzweiflungsauswandern ala "Goodbye Deutschland", sondern der geplante Umzug einer finanziell gesicherten Familie.
Und wer weiss, ob es einen Wechsel zurück überhaupt gibt?

Dein Freund könnte den Klageweg beschreiten, aber es unwahrscheinlich, dass dort gegen den Umzug entschieden wird, denn die Maßgabe ist das Kindeswohl, d.h. u.A.:

1. Die praktische Ausübung des Umgangsrechts wird zwar durch den Umzug ins Ausland behindert. Da ist in der Regel aber noch kein Grund, den Umzug mit dem Kind zu verbieten. Denn die Beschneidung des Umgangsrechts lässt sich zumindest teilweise dadurch auffangen, dass dafür dann z.B. ein sehr viel längerer Umgang während der Ferien stattfindet. Ausnahmsweise kann das aber anders sein, wenn das Kind ein besonders enges und emotionales Verhältnis zum anderen Elternteil hat und man deshalb davon ausgehen muss, dass das Kind seelisch stark leidet, wenn der Umgang nur noch seltener durchgeführt werden kann.

--> Umgang mit euch nur alle 2 Wochen ist kein Indiz für seelisches Leides bei weniger Umgang.

2. Dem betreuenden Elternteil selber kann man den Umzug nicht verbieten. Würde man aber verbieten, das Kind mitzunehmen, so müsste das Kind zum anderen Elternteil wechseln. In der Regel entspricht es jedoch dem Kindeswohl am besten, wenn es bei demjenigen Elternteil bleibt, bei dem es schon bisher lebte.

--> Will dein Freund die Kinder denn als Alternative zu 100 % zu sich nehmen?

3. Es kann ferner darauf ankommen, in welches Land der betreuende Elternteil mit dem Kind ziehen will. Dass ein Umzug in ein Land, in dem aktuell ein Bürgerkrieg oder andere Katastrophen herrschen, nicht dem Kindeswohl entspricht, ist klar. In allen anderen Fällen kommt es nach der Rechtsprechung u.a. auch darauf an, ob es in dem Zielland bereits irgendwelche sozialen Bindungen gibt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich um das Heimatland des betreuenden Elternteils handelt und dort weitere Verwandte des Kindes leben. Umgekehrt haben Gerichte z.B. ausnahmsweise dem Umzug einer Mutter mit dem gemeinsamen Kind untersagt, wenn die Mutter in dem Zielland niemanden kennt und auch keinen Arbeitsplatz hat, sondern aus reiner Abenteuerlust oder zur “Selbstverwirklichung” in ein völlig fremdes Land zieht.

Hier ist keine reine Selbstverwirklich zu sehen, da der Mann eben mit dem Arbeitsplatz einen nachvollziehbaren Grund, eine gesicherte Existenz und ein soziales Umfeld bietet.

4. Ob die Schulausbildung und der Zustand des Gesundheitswesens im Ausland deutschen Standards entspricht, ist ebenfalls unerheblich, solange dem Kind nicht etwa durch akute Seuchen o.ä. eine konkrete Gesundheitsgefahr droht.

--> selbsterklärend

5. Ergibt sich aus den Umständen, dass die Mutter nur deshalb ins Ausland zieht, um den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, kann dies allerdings ein Grund dafür ein, das alleinige Sorgerecht dem anderen Elternteil zu übertragen (OLG Frankfurt NZFam 14/665).

--> ist auch nicht gegeben

Ergebnis: Diese Überlegungen haben zur Folge, dass die Gerichte in den meisten Fällen nichts gegen den Umzug des betreuenden Elternteils zusammen mit dem Kind einzuwenden haben. In Streitfällen wird daher meistens dem ausreisewilligen Elternteil das alleinige Sorgerecht oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Nur dann, wenn der Umzug ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht, fällt die Entscheidung anders aus.

(Quelle: Scheidung-Online.de)

Zusammenfassung: Ich sehe hier keine Impulsreaktion, keine Planlosigkeit, keine Aussichten das gerichtlich zu verbieten.

Ich hoffe, im Anschluss an Merus Beitrag, dass es sich bei dir nicht primär um Missgunst handelt.
Zumal das Argument mit Betreuung alle 2 Wochen auch nicht repräsentativ dafür ist, die Bedürfnisse der Kinder exakt zu kennen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Vater der Kinder könnte einen Wegzug der Kinder ins Ausland jederzeit verhindern. Dafür muss er auch nicht die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich selbst beantragen.
Er genügt ein Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs. Der findet dann ja praktisch nicht mehr statt. Jedenfalls nicht so wie es der Vater wünscht. Ein entsprechender Beschluss würde den Auslandsaufenthalt praktisch beenden.

Jetzt ist es dafür aber zu spät. Es bliebe nur ein Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel, das Recht der Aufenthaltsbestimmung allein auszuüben.

Das will dein Freund nicht. Du selbst hast keine Rechtsstellung gegenüber den Kindern. Das ist erst als Ehefrau der Fall. Dann darfst du Angelegenheiten des täglichen Lebens für die Kinder entscheiden. Wegzug ins Ausland gehört da aber nicht dazu. Das kannst du weiterhin nicht entscheiden.

Das Bildungssystem ist in jedem Bundesstaat und jeder Stadt dort anders. Wie kannst du wissen was genau dort sein wird??
Ich selbst würde so einen Wegzug der Kinder als Vater niemals tolerieren. Und genauso wäre mir klar, dass ich als Partner des Elternteils nichts zu entscheiden habe.

Deine Aufgabe ist eigentlich einen guten Eindruck zu machen. Wenn du verstehst was ich meine.
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Er hat sich nicht arrangiert. Er hat nur keine Klage vor Gericht eingeleitet, hatte aber wohl einen Anwalt.
Ja, also hat er nichts praktisch unternommen, damit die Familie in Deutschland bleibt.

Natürlich ist das für die Kinder eine Chance. Und beruflich für den neuen Freund. Du siehst das alles nur negativ. Da es nicht deine Kinder sind, hast du kein Mitsprachrecht und es geht dich wenig an.
 
S

S.D.

Gast
Sie sind ja nicht deine Kinder und du bist nur die Freundin. Kann es sein, dass du neidisch bist?
Wenn sich dein Partner damit arrangiert hat, wo genau ist das Problem?
Diese Familie bekommt eine Chance, von der viele Menschen nur träumen können und du willst es ihnen madig machen?
Ausserdem wird das für die Kinder eine Riesenchance sein und ihren Horizont extrem erweitern.
 

Ebba_Wallander

Aktives Mitglied
Der Vater der Kinder könnte einen Wegzug der Kinder ins Ausland jederzeit verhindern. Dafür muss er auch nicht die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich selbst beantragen.
Er genügt ein Antrag bei Gericht auf Regelung des Umgangs. Der findet dann ja praktisch nicht mehr statt. Jedenfalls nicht so wie es der Vater wünscht. Ein entsprechender Beschluss würde den Auslandsaufenthalt praktisch beenden.

Jetzt ist es dafür aber zu spät. Es bliebe nur ein Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel, das Recht der Aufenthaltsbestimmung allein auszuüben.

Das will dein Freund nicht. Du selbst hast keine Rechtsstellung gegenüber den Kindern. Das ist erst als Ehefrau der Fall. Dann darfst du Angelegenheiten des täglichen Lebens für die Kinder entscheiden. Wegzug ins Ausland gehört da aber nicht dazu. Das kannst du weiterhin nicht entscheiden.

Das Bildungssystem ist in jedem Bundesstaat und jeder Stadt dort anders. Wie kannst du wissen was genau dort sein wird??
Ich selbst würde so einen Wegzug der Kinder als Vater niemals tolerieren. Und genauso wäre mir klar, dass ich als Partner des Elternteils nichts zu entscheiden habe.

Deine Aufgabe ist eigentlich einen guten Eindruck zu machen. Wenn du verstehst was ich meine.
Ich war selbst als aupair in genau diesem Land und kann das Schulsystem sehr wohl beurteilen. Wir heiraten in 2 Wochen und er hatte einen Anwalt genommen. Noch sind sie in Deutschland. Noch kann man etwas unternehmen. Und bevor hier noch 5 Mal wiederholt wird: Es geht mich sehr wohl etwas an.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Ich war selbst als aupair in genau diesem Land und kann das Schulsystem sehr wohl beurteilen. Wir heiraten in 2 Wochen und er hatte einen Anwalt genommen. Noch sind sie in Deutschland. Noch kann man etwas unternehmen. Und bevor hier noch 5 Mal wiederholt wird: Es geht mich sehr wohl etwas an.
Und du warst scheinbar noch nie im Amiland, kennst das Schulsystem nicht und hast deine positive Meinung aus der superillu
Fakt ist jedenfalls, dass er der Vater ist und es seine Entscheidung ist, was er unternehmen will oder auch nicht.
Nicht Deine.
Wenn er nichts unternimmt, kannst du sowieso nichts tun.
 

Athanasia_+1

Neues Mitglied
Hat nicht mal die Grundrechenarten in Deutschland drauf und soll dann nach 3 Jahren wieder an eine deutsche Schule, wo all das vorausgesetzt wird, während die Amis einen ganz anderen Lehrplan haben und andere Vorgehensweisen in Mathematik.
Ich kenn jetzt den Lehrplan der USA nicht, aber kann mir gut vorstellen, dass sie im ersten Schuljahr in Mathe nicht gleich mit Kurvendiskussionen beginnen, sondern auch mit sowas wie... Grundrechenarten. Verrückt, ich weiß.
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Je mehr ich hier lese, desto mehr hoffe ich dass es klappt.

Du scheinst den Kindern nichts zuzutrauen. Darum sollen Sie diese Chance nicht bekommen.

Daher hoffe ich dass sich die Mutter durchsetzt. Vielleicht kannst Du es auch nicht nachvollziehen dass man an seine Kinder glaubt.
 
H

HonestComment

Gast
Es geht mich sehr wohl etwas an.
Wenn dein Freund den Hintern nicht hochbekommt, dann geh du zum Anwalt und reiche eine Klage ein. Es sind ja immerhin bald deine Stiefkinder. Vielleicht muss dir einfach mal ein Anwalt oder ein Richter aufzeigen, was dich betrifft und was nicht.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die USA sind nicht Deutschland. In einem Bundesstaat lernen die Kinder das der Mensch vom Affen abstammt und im anderen dass es doch eher der liebe Gott war. Und in einer Stadt stehen bewaffnete Securitys im Schulhaus und in einer anderen ist das ein riesiger schöner Campus mit Ganztagesbetreuung. Wenn du das nicht genau weißt kannst du nicht sagen dass die Umschulung ein Schaden für die Kinder ist.

Und ein Wegzug ins Ausland im Auftrag des Arbeitgebers ist das Gegenteil von "ohne Sinn und Verstand". Das ist unsachlich was du da sagst.
 
Status
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