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es wird ein handschriftlicher Lebenslauf von mir verlangt

Also wo liegt jetzt das problem? Du hast ja wohl keine fün blätter lebenslauf? Nehm ich mal an. Und schreiben tut gut, so verlernst du das schreiben wenigstens nicht. 😉 Pc schreiben ist für faule leute sorry, aber jetzt meckern schon leute herum wenn sie mal drei seiten per hand schreiben müssen. Ich finde es jetzt wirklich nicht schlimm und es gibt viele arbeitgeber die noch wert drauf legen. Machs einfach, wegen so ner banale sache den job zu gefährdet finde ich schon krass. Manche müssen ganze bewerbungen schreiben, da kommst du noch gut weg. 😉 Also machs einfach und gut ist.
 
In der Tat geht es darum, sich anhand Deines Schriftbildes ein Bild von Dir zu machen. Oder vielleicht wird im Job viel mit der Hand geschrieben und er will testen, ob das dann jemand lesen kann. Ich hatte allen Ernstes mal eine Schülerin, die deswegen den Ausbildungsplatz nicht bekam.

Es gibt schon Füller für wenig Geld. Oder Du kaufst Dir einen Fineliner, damit schreibst Du auch besser und der ist für unter einem Euro zu haben.

Und wie gesagt, bewerben musst Du Dich ja nicht, wenn Dir das nicht gefällt.

Der will dich ärgern, Unterschrift ist genug Handschriftliches.

Übrigens glaube ich auch zu wissen, dass nicht zwingend ein Foto von dir überall rumliegen muss, eventuell verbreitet wird, auf den Lebensläufen.

Bewerbungsunterlagen liegen nicht überall rum. Sie unterliegen dem Datenschutz und befinden sich in der Personalabteilung im Schrank. Und nach einem Foto fragte der TE nicht.

Ich sage nur noch so viel zum Thema: Mit Bewerbungsunterlagen wird oft geschludert, d. h. die werden teilweise an falsche Bewerber zurückgeschickt und tauchen an den unmöglichsten Orten wieder auf: wäre für mich alleine Grund genug, nicht alles wie gewünscht preiszugeben.

Klar doch.
 
Es ist doch ganz einfach:

Der TE will den Job, nehme ich an. Der Chef will den handschriftlichen Lebenslauf.

Damit der TE nun eine Chance auf den Job hat , muss er halt den handschriflichen Lebenslauf abgeben.

Entweder er will die Chance auf den Job und gibt ab, was verlangt wird oder er verzichtet auf die Chance und gibt ihn nicht handschriftlich ab.

In diesem Fall braucht er allerdings dann gleich gar nichts abgeben, weil er schon raus ist, wenn er den Lebenslauf nicht in der geforderten Form abgibt.

LG. kasiopaja
 
Es ist doch ganz einfach:

Der TE will den Job, nehme ich an. Der Chef will den handschriftlichen Lebenslauf.

Damit der TE nun eine Chance auf den Job hat , muss er halt den handschriflichen Lebenslauf abgeben.

Entweder er will die Chance auf den Job und gibt ab, was verlangt wird oder er verzichtet auf die Chance und gibt ihn nicht handschriftlich ab.

In diesem Fall braucht er allerdings dann gleich gar nichts abgeben, weil er schon raus ist, wenn er den Lebenslauf nicht in der geforderten Form abgibt.

LG. kasiopaja
Das Recht des Stärkeren...🙄

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass grundsätzlich die Einholung von graphologischen Gutachten zulässig ist (BAG, Entscheidung vom 16.09.1982, AP BGB §123, Nr. 24). Allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor zugestimmt hat. Die Einholung von solchen Gutachten ohne Zustimmung ist schlichtweg unzulässig.
Heißt für mich, der Bewerber hat informiert zu werden und um Zustimmung gebeten, wenn nicht, werden seine Persönlichkeitsrechte beschnitten.

So viel ich den TE gelesen habe, weiß er dahingehend von nichts, verstößt demnach gg. Arbeitsrecht.
 
Wir wissen dahingehend auch nichts, daher kann man keinen Verstoß annehmen.

Der TE klingt jetzt nicht so, als würde er sich auf eine Position bewerben, für die der Arbeitgeber so viel Geld in die Hand nehmen will, um ein graphologisches Gutachten einzufordern.

Die Gründe können vielfältig sein. Man kann im Vorstellungsgespräch danach fragen, da es doch heutzutage tatsächlich unüblich ist.
 
Da über 50% der eingehenden Bewerbungen die gleichen Textbausteine
enthalten oder von ghostwritern erstellt sind, niegt man dazu, um hand-
geschriebenes zu bitten. Normalerweise landen die Texte nicht beim Gut-
achter. Wenn der Bewerber bereits hier den Wunsch des AG ignoriert,
stellt man sich die Frage, ob er die richtige Besetzung für die Stelle ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das Recht dessen, der sich einen Bewerber nach seinen Kriterien heraussuchen will.

Der TE MUSS sich dort ja nicht bewerben, wenn ihm die Bedingungen jetzt schon nicht gefallen.
Mir ist auch klar, dass der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt.
Es gibt aber Kriterien, die er zu erfüllen hätte, im vorliegenden Fall Information darüber, weshalb der Bewerber einen handgeschriebenen Lebenslauf einreichen sollte und ob er ein derartiges Gutachten damit plant.

Ich glaube, die anderen Mutmaßungen, im Betrieb würde viel handschriftlich geschrieben usw. kann man getrost vernachlässigen - geht eher in Richtung Gutachten, dessen Wahrheitsgehalt man wie bei jedem Gutachten stark bezweifeln darf, gerade weil lediglich ein Schriftbild analysiert wird.
 
...vielleicht will der Chef ja auch bloß jemanden einstellen, der nicht zu faul dazu ist, mal einen Stift in die Hand zu nehmen und ein paar Seiten zu schreiben. Das sagt doch ne Menge aus, über den Bewerber. Ich würde jedenfalls keinen einstellen wollen, der sagt: "Sorry, Boss, es ist mir zu stressig, oder zu altmodisch, mit der Hand zu schreiben!"
Machs doch einfach, damit zeigst Du, dass Du den Job wirklich willst!

Gast VV

(PS: Füller gibts im Supermarkt für ein paar Euro!)
 

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