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B

besucher2

Gast
Wenn Mann glaubt es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Anruf her.
Über diesen unerwarteten Anruf war ich mehr als nur erfreut. Am anderen Ende meldet sich ein Herr „L“ der mit viel Palaver an meinem Schicksal, weil selbst betroffen, teilnimmt, und mit Kontakt zu einem Menschenrecht e.V Curare, helfen können will, wo seine Freundin Vizepräsidentin sei.
Und Tatsache ich werde von der Freundin Vizepräsidentin Menschenrecht e.V Angerufen und soll mal alle Unterlagen schicken, Wie, wo, und warum ich von den Stadtbehörde Düsseldorf meiner Grundrechte Aus Art.5 Abs.3 GG.schikaniert werde.
wir werden uns einig, dass der Freund einen Brief an die Stadtbehörde Düsseldorf schreibt, Womit getestet werden Soll. Wie es wirkt die Angelegenheit "R" sonst von der Menscherrecht e.V aufgegriffen wird.
Und der Freund Herr „L“ schreibt einen Zehnseiten Brief mit dem einzigen Sinn, sonst kommt der Menschenrecht e.V und haut euch mal auf die Finger.
Weil ich erst jetzt erkenne, wes Geisteskind Herr „L“ ist, und dem profilierungssüchtigem Freund. der Vicepräsidentin Menschenrecht „Curare.e.V –Köln nicht machen lass. Das er mich mit einem 10seiten Blödsinn, noch mehr zum Trottel macht. ich aus der Verachtung der Behörden endlich mal raus will, streiche alles auf eine Seite Drohen zusammen. Woraufhin die Vizepräsidentin Curare e.V
Und mich Kindisch nennt , weil ich das 10seitige Kindisch sein ihres Freundes auf eine einzige Reduziert habe und ihr Angebot zur Hilfe kommentarlos zurücknimmt. Ich brauche Hilfe, aber keine von einem profilierungssüchtigen Blödmann.
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Um was geht es eigentlich?
Es geht um den Nachweis, dass es den Begriff „Straßenkunst“ juristisch nicht gibt. Es gibt nur die Kunst die in einer Fußgängerzone als Malerei, Musik, Theaterschau usw. ausgeübt wird.
Ein Vordergericht (hin zu der Verfassungsbeschwerde) stellt dann auch fest, dass ein Kunstschaffender für das Werken und Wirken mit Kunst in Fußgängerzonen deshalb auch keinen Gewerbeschein und keiner Sondererlaubnis der Düsseldorfer Straßenordnung benötigt, um selbst gemalte Bilder in einer Fußgängerzone verkaufen zu wollen. Weil in einer Fußgängerzone die Vorbehaltsrechte zum Schutz anderer Leute Straßenrechte nicht mehr gelten, Eine Fußgängerzone ist dem Verkehr entwidmet. und dient jetzt der erweiterten Kommunikation, eben auch der Kommunikation mit Kunst.
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Neee! Jammert die Behörde Düsseldorf und sieht sich ihrer Hoheitsrechte betrogen. Was nicht sein kann. Dann auch nicht sein darf.
Das nächste Gericht (hin zu der Verfassungsbeschwerde) ist deshalb auch Kategorisch der Meinung, dass einem Behördlichem Erlaubnisverbot, auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit an jeden Ort erlaubnisfrei betätigen zu dürfen.
BverwG. 1979

Weil nicht nur ich, auch Rechtswissenschaftler speziell ein „Prof. Hufen“ das Bundesverwaltungsrichterliche Rechtsfinden (in Hinsicht Art.5 Abs.3 GG.) für geistig beschränkt hält. Mache ich die Verfassungsbeschwerde.
Daraufhin stellt Karlsruhe fest. dass auf das ganze Schrankengelaber, die Kunstfreiheitsgarantie auch innerhalb der Verfassungsordnung nicht schrankenlos gewährt ist.
Hier nicht weiter eingegangen werden braucht. Denn der Beschwerdeführer wollte lediglich festgestellt wissen
Dass er für die Absicht und Tätigkeit auf einem Ausgesuchtem Platz einer öffentlichen Straße keiner Straßen- (verkehrs-) rechtlichen Erlaubnis bedürfe.
Karlsruhe (-1-BvR-183-81-)

Weil man den Sinn der Karlsruher Weisung nicht verstehen will.
Weil man es Stadt und Landes-Politisch nicht muss.
Darf die Stadtverwaltung Düsseldorf beweisen: Der "R", der spinnt mal wieder, und versucht nur wieder seine Sicht der Dinge zu interpretieren.. In Wahrheit werde auch durch Karlsruhe, ausdrücklich und im Ergebnis zutreffend festgestellt: Dass es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art. und Weise betätigen zu dürfen.
Und die Stadtpolitiker Düsseldorf und die Politiker für das Land NRW versuchen frommer Demokratie. durch nicht bearbeitungs-strategien sich aus der Sache raus zu halten.
zum Schluss schreibt der Oberbürgermeister Düsseldorf. was interessiert mich deine Angebliche Kunstfreiheitsgarantie, lass endlich meine Behörde mit deinem Querulanten Getue in Ruhe.
Selbstverständlich stehen einem Bürger auch dann noch Widerspruch und Rechtsbeschwerde gegen offensichtliche Behördenwillkür zur Verfügung.
Wie aber gehe ich gegen die Willkür von Amts- und Verwaltungsrichter Vor, die nicht nur privat der Meinung sind. Dass das verkaufen von Bilder in Fußgängerzonen. nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG, zu tun hat. Sondern den Blödsinn auch noch als korrekte Rechtsfindung in der Zeitschrift „Gewerbe-Archiv“ als juristischen Leidfaden und Empfehlung für ein exemplarisches und spezialpräventives Kunstverbieten in Fußgängerzonen veröffentlichen.
Siehe Gewerbe-Archiv, 1984 Seite 158

Oder was macht man gegen Verwaltungsrichter, die unangreifbar, die Wideraufnahme der Sache ablehnen, Weil bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft und im Ergebnis Zutreffend festgestellt wurde. Das es auch der Kunst nicht erlaubt werden muss, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort. in jeder Art und Weise zu betätigen.
Ja, dann geht nichts mehr!

Klar ist man dann froh das sich da „ungefragt“ ein Menschenrecht e.V meldet um die Sache aus der Künstler- und Menschenverachtung der Behörden zu bringen.
Nur weil ich den Freund der Vizepräsidentin Curare.eV nicht machen las, wie er denkt seine Profilsucht verkaufen zu müssen. Ist die Vizepräsidendin Curare-e.V beleidigt und wieder geht nichts, den Knoten zu lösen.
Wie Demütig muss Mann noch werden, den Canossagang zur sicherheit der Kunstfreiheitsgarantie antreten zu dürfen?
Mit freundlichen Grüßen.

Besucher2
 
Zuletzt bearbeitet:
Du malst u n d verkaufst direkt vor Ort und möchtest dieses
ohne Gewerbeschein Genehmigung und Steuerzahlungen betreiben ?

Du siehst diese Form ,seine Bilder an den Mann zu bringen als
"Straßenkunst" an, welche frei ausgeübt werden sollte,
weil es den Begriff "Strassenkunst" juristisch nicht gibt,und
was es nicht gibt,das kann nicht besteuert werden.

Habe ich es so richtig verstanden.

Die Kunstformen,welche du aufgezählt hast,Malerei,Musik,Theater,
v e r l a n g e n kein Geld , sie bekommen freiwillige Spenden.

Der Handel mit künstlerischen Produkten unterliegt Steuergesetzen,
wie jeder andere Handel auch.

Ein Gewerbeschein und eventuelle Steuerzahlungen beschneiden
in keiner Weise deine künstlerische Freiheit.🙄

Ich glaube du wirst dir an deinem "Spezialfall" die Zähne ausbeißen,
bevor du damit ins Gras beißen wirst.😉

Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Deichgräfin was du hier Fabrizierst nennt man Flamen, einen zum Troll machen oder Schlicht Mobbing.
Keinesfalls ein Nettique Nettes verhalten.

Wie komm’ste eigentlich auf die Schlußfolgerung
“…Du malst u n d verkaufst direkt vor Ort und möchtest dieses
ohne Gewerbeschein Genehmigung und Steuerzahlungen betreiben ?“
Wenn im Gewerbegesetz steht: dafür braucht Mann keinen Gewerbeschein,
und in der Straßenverkehrsordnung drin steht auch keine Genehmigung.
Wer sagt denn, dass ich diese gesetzliche Rechte beanspruche, um keine Steuern zahlen zu müssen?
Also, haste Du es doch nicht richtig verstanden.

Die Kunstformen, welche ich berücksichtigt sehen will, Malerei, Musik, Theater,
v e r l a n g e n kein Geld , sie bekommen freiwillige Spenden. was auch gut ist, ich will nicht um meine Existenz Betteln, sondern dafür eine Leistung bieten.

Der Handel mit künstlerischen Produkten unterliegt Steuergesetzen, Klar doch wer soll was dagegen haben, auch berühmte Künstler Müssen Steuern zahlen.
Du meinst…Ein Gewerbeschein beschneidet in keiner Weise deine künstlerische Freiheit.
nur dann wenn man mir den Gewerbeschein hinterlistig wegnimmt, um keine Fußgängerzonengenehmigung erteilen zu müssen. Dann bin ich meiner Grundrechte aus Art.5 mehr wie beschnitten.
Wenn dann noch die Gerichte mitspielen und sagen, was solls alles im grünen Bereich: Wer keinen Gewerbeschein hat, hat auch keinen Rechtsanspruch auf eine Erlaubnisfreie Fußgängerzonennutzung um Kunst auszuüben

Dann fragt man doch mal in Karlsruhe an, Was soll der Scheiß mir mit Hinterlist meine Grundrechte genommen werden darf? Und Karlsruhe stellt fest: die Spinnen doch. mit der Gewerbeordnung und Straßenverkehrsordnung garantierte Grundrechte umgehen zu dürfen.
Darf dann die Stadtverwaltung Düsseldorf einfach behaupten, ich würde die Karlsruher Bescheid absichtlich falsch interpretieren.

die Zähne beiße ich mir nur an der allgemeingültigen Forendummheit aus,
Wo sich Lieschen Schwachkopp. Hinter der Anonymität einer Deichgräfin versteckt
und glaubt, das da niemand zurück beißen wird .
Gruß Besucher2
 
Mal eine Frage an den TE, um meine Forendummheit auszugleichen:

Machst Du Kunst in der Fußgängerzone oder betreibst Du dort Handel mit der Kunst?
 
Hi Stan!
Die frage ist gut, sogar Saublöd gut!
Würde ich Handel mit Kunst betreiben, hätte ich keinen Anspruch auf Art.5 Abs.3 GG. den Kunstschutz. Wäre durch Gesetz nicht vom Gewerbeschein befreit und dürfte auch keine Behörde um die erlaubnisfreie Sondernutzung einer Fußgängerzone fragen dürfen.
So einfach wäre das.
Was bitte heißt TE.
Besucher 2
 
Hallo besucher 2,

ich kam auf diese Schlussfolgerung , da aus deinem,
etwas verwirrenden Beitrag, für mich nicht hervorging, dass man dir
den Gewerbeschein abgenommen hat.

Ich entschuldige mich für meine Dummheit ,
dieses aus deinem ersten Posting nicht herauslesen zu können.

Habe aber inzwischen festgestellt, dass du in anderen Foren
den gleichen Text eingestellt hast, und sich auch dort
die Forenteilnehmer ,in ihrer Rechtsdummheit ,daran die Zähne ausbeißen,..
inzwischen recht heftig auf dich und deine Beiträge reagieren.

Recht zu haben heißt nicht,
dass man dieses Recht auch bekommt .

Da bist du nicht der Einzige , der sich daran die Zähne ausbeißt,
da Behörden oft ihre eigene Art der Interpretation von Urteilen haben,
wenn sie etwas verhindern wollen, was nicht erwünscht ist.

Es gibt Menschen die beschäftigen sich bis zu ihrem Tod damit,
ihr Recht durchsetzen zu wollen.

Das Einfachste wäre ,nach meiner Meinung , die Stadt zu wechseln,
wenn man dich in Düsseldorf nicht deinem Gewerbe nachgehen lässt.

Ich kann mir vorstellen,dass der Grund darin liegt , dass gerade
in Großstädten die Fußgängerzonen von Straßenkünstlern stark
belagert werden wird und dieses den allgemeinen Lauf der passierenden Fußgänger behindert, eventuell sogar gefährdet.

Auch den Inhabern der ansässigen Geschäfte wird es ein Dorn im
Auge sein.
Denn sie müssen jeden Meter bezahlen,wenn sie Ware vor dem
Geschäft zum Verkauf ausstellen, müssen sich genau an Auflagen halten,um die Fußgänger nicht zu gefährden.

Ich persönlich hätte auch ein Problem damit,wenn vor meinem
Geschäft ein Straßenmusiker stehen würde und ich mir den ganzen
Tag immer wieder die gleichen Musikstücke anhören müsste.
Besonders zur Weihnachtszeit.🙄

Gleiches Recht für alle würde bedeuten, dass sich auch
Bildhauer und Schrottkünstler mit monumentalen Werken
in die Fußgängerzone stellen dürfen, dort arbeiten und verkaufen.
Aber auch darin wirst du wahrscheinlich keine Gefährdung des
Fußgängerverkehrs sehen.

Gruß ,
Lieschen Müller 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Stan!
Die frage ist gut, sogar Saublöd gut!
Würde ich Handel mit Kunst betreiben, hätte ich keinen Anspruch auf Art.5 Abs.3 GG. den Kunstschutz. Wäre durch Gesetz nicht vom Gewerbeschein befreit und dürfte auch keine Behörde um die erlaubnisfreie Sondernutzung einer Fußgängerzone fragen dürfen.
So einfach wäre das.
Was bitte heißt TE.
Besucher 2

Leider ist ein Teil meiner Frage immer noch nicht beantwortet.

Machst Du dort auch Kunst und welche?


Aber ist das überhaupt Dein Problem, denn hier wurde ja wohl schon höchstrichterlich entschieden.

Oder geht es um diesen göttergleichen Verein, der soviel wunderbare Prosa verfassen kann, die eigentlich für nichts gut ist?

Und warum gehst Du nicht mit dem Zeugs auf den Flohmarkt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Stan. Du fragst: Machst Du dort auch Kunst und welche?

Diese frage muss ich mir, nicht einmal selbst beantworten. Weil die Frage Gesellschaftspolitisch überhaupt nicht Relevant ist.
Das was ich erkennbar mache, ich male Bilder, und wenn die gut sind werden die gekauft, warum soll jemand etwas kaufen was Er/Sie nicht für gut findet.
Ich für mein Verständnis, mag auch diesen göttergleichen Verein, der soviel wunderbare Prosa verfassen kann, die eigentlich für nichts gut ist?
für mich ist Prosa gut.
besonders der in diesem Thread.

Du Fragst: Aber ist das überhaupt Dein Problem, denn hier wurde ja wohl schon höchstrichterlich entschieden.
Ich frage: was wurde Da bereits höchstrichterlich entschieden ?

warum ich mit dem Zeugs nicht auf den Flohmarkt gehe?
Weil ich nicht muss.
Ich kann damit auf den Flohmarkt gehen, muss aber nicht

Besucher 2
 
Hi Lieschen Müller😀
und an alle anderen weggucke Philosophen.
Die es für selbstverständlich halten, Recht zu haben heißt nicht,
dass man dieses Recht auch bekommt .
nicht erwünscht zu sein. Ist doch kein Verzicht aufs Dasein.
Es gibt Menschen die beschäftigen sich bis zu ihrem Tod damit,
ihr Dasein durchsetzen zu wollen.
Und das ist auch Gut so, Aus welchem, Brunnen soll man trinken
wenn nicht aus dem Brunnen der Weißheit.

Das Einfachste wäre, nach Deiner Meinung , die Stadt zu wechseln,
wenn man dich in Düsseldorf nicht deinem Gewerbe nachgehen lässt.
in Köln, Bamberg, oder Stuttgard. geht das auch nicht
Ein Gewerbe darf nach jedem Behördenermessen einer Stadt verboten werden.
Da beist die Maus keinen Faden ab.

Du kannst Dir vorstellen, dass der Grund darin liegt , dass gerade
in Großstädten die Fußgängerzonen von Straßenkünstlern stark
belagert werden wird und dieses belagertsein den allgemeinen Lauf der passierenden Fußgänger behindert, eventuell sogar gefährdet.
Gerade Diese Formalrichtigkeit, war es, Das Straßenkünstler Polizeipolitisch aus den Fußgängerzonen Vertrieben / Verdrängt wurden.

Insbesonder um den Inhabern der ansässigen Geschäfte einen Bärendienst zu leisten. denn denen Waren Straßenkünstler sowieso nur Gesocks. Und ein Dorn im Auge.
Denn sie müssen jeden Meter bezahlen, wenn sie Ware vor dem
Geschäft zum Verkauf ausstellen, müssen sich genau an Auflagen halten, um die Fußgänger nicht zu gefährden.
Daher wird auch der Hass Herrühren, Das sich Straßenkünstler. Freiheiten anmaßen die Sie auch noch Verfassungsrechtlich einklagen können.

Ich persönlich hätte auch ein Problem damit, wenn vor meinem
Geschäft ein Straßenmusiker stehen würde und ich mir den ganzen
Tag immer wieder die gleichen Musikstücke anhören müsste.
Besonders zur Weihnachtszeit.
Da man der bettelnden Straßenmusiker, die Fußgängerzonen bereits Frei geschaltet hat.
Haben die Die jetzt die Auflage, alle Halbe Stunde den Platz zu wechseln und 100 Meter weiter jemand anderen Geschäfte zu nerven..
Nützt aber nix. Weil sich auf den Freigewordenen Platz sofort ein Anderer Straßenmusiker etabliert, aber das Problem löst sich bereits durch die Alltäglichkeit einer Fußgängerzone, die Leute Spenden kaum noch was, außer bei denen, die Künstlerische Schau mit Musik machen, mit Straßenmusik auf Barmherzigkeit zu machen, hat sich selbst erledigt.
Außer bei dn Mamas und Papas die Ihre talentierte Spröslinge Präsentieren.
Und Kinderarbeit Geld einsammeln wollen.
Mal sehen wie sich das Entwickelt.

Gleiches Recht für alle würde bedeuten, dass sich auch
Bildhauer und Schrottkünstler mit monumentalen Werken
in die Fußgängerzone stellen dürfen, dort arbeiten und verkaufen.
Im Prinzip Ja! Da aber nach Geschäftsschluss, in Vielen Grosstädten die Bürgersteige hochgeklappt, werden. Tische und Bänke der Straßenrestauration weggepackt sein muss.
Rechnet sich für einen Schrottkünstler der Aufwand zur Herstellung der Skulptur nicht als Straßenkunst, wenn das Ergebnis über den Kunsthandel, als Skulptur oder Bildhauerei doch noch Straßenkunst wird, weil die Plastik. in einem Park oder sonst einer Straßenecke zur Imagepflege einer Stadt aufgestellt wird.
Und Lieschen Müller und Hans Bramel dürfen sich das Maul zerreisen, für so’n Scheiß. gibt die Stadt 2 Millionen Euro aus.!?
Also auch darin kann ich keine Gefährdung des
Fußgängerverkehrs sehen.
Wenn das Ding in einer Fußgängerzone aufgestellt ist wird nur verlangt um das Hindernis Drum rum zu gehen, wenn Leute bei und an meiner Staffelei drum rum gehen müssen , ist das nie mehr ein Hindernis. das man in einer Fußgängerzone, nur noch Hindernissen ausweichen muss,. Blumenkübel, Werbevitrinen, Kinderwagen Rollerfahrer Hundescheiße usw.

Besucher2
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie siehst du den Fall für dich, wenn ein Fußgänger
deine ausgestellten Bilder oder deine Staffelei beschädigt, welche ja einen Wert darstellen ?
Schadensersatz .. oder einfach nur Pech gehabt ?

Wie siehst du den Fall, wenn ein Fußgänger durch deine aufgestellten
Bilder oder deine aufgestellte Staffelei zu Schaden kommt,
weil er darüber stolpert und sich das Genick bricht.
Pech gehabt , oder von deiner Seite Schadenersatz ?

Gibt es für Schäden ,welche durch die Ausübung von Straßenkunst
und deren Ausstellung verursacht werden, eine Versicherung,
welche für diesen Schaden aufkommt ?

Zitat :
Es gibt Menschen die beschäftigen sich bis zu ihrem Tod damit,
ihr Recht durchsetzen zu wollen.
Und das ist auch Gut so, Aus welchem, Brunnen soll man trinken
wenn nicht aus dem Brunnen der Weißheit.

Leider hat dieses Getränk ,
schon viele ,nach ihrem eigenem Rechtsempfinden, kämpfende Menschen
in den Ruin oder sogar in den Wahnsinn getrieben.

Gruß Karin
 
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