S
STAN!*
Gast
Es wäre nicht nur alles einfach gewesen, es ist sogar ganz einfach.
Fakt 1 ist, der TE macht Kunst.
Fakt 2 ist, der TE verkauft Kunst.
Der Fakt 1, dass er Kunst macht ist kein Problem. Jeder kann Kunst machen. Ob es nachher tatsächlich Kunst ist, das ist eine andere Frage. Kunst kommt halt von Können.
Fakt 2, dass er ein Produkt, das er Kunst nennt, bleiben wir mal bei dem Begriff, verkauft, stellt einen anderen Sachverhalt dar. Er verkauft etwas. Es kann genau so gut Wurst sein. Es ist auch eine Kunst gute Wurst zu machen. Schlechte Bilder malen ist keine Kunst, für den anderen schon. Aber wie dem auch sei, für das Verkaufen von Wurst, Brötchen oder auch Dingen, die landläufig als Kunst bezeichnet werden, ist eine behördliche Anmeldung, auch Gewerbeschein genannt, erforderlich. Warum dieser nicht mehr existiert, das ist eine andere Frage.
Und es kann auch nicht jeder so einfach in einer Fußgängerzone Wurst verkaufen, auch wenn es eine Kunst ist, gute Wurst zu machen und diese Kunst grundgesetzlich geschützt ist. Siehe Art. 5!
Also, kann jeder Wurst oder Bilder machen, beides ist Kunst.
Aber Verkaufen, das ist keine Kunst. Das kann jeder. Einen Dummen, dem man etwas andrehen kann, findet man immer.
Und dafür braucht man einen Gewerbeschein und einen Standplatz, wo man das Geschäft tätigt.
Ist doch alles ganz einfach, auch wenn es dem TE nicht Wurst ist, obwohl gute Wurst auch eine Kunst ist.
Fakt 1 ist, der TE macht Kunst.
Fakt 2 ist, der TE verkauft Kunst.
Der Fakt 1, dass er Kunst macht ist kein Problem. Jeder kann Kunst machen. Ob es nachher tatsächlich Kunst ist, das ist eine andere Frage. Kunst kommt halt von Können.
Fakt 2, dass er ein Produkt, das er Kunst nennt, bleiben wir mal bei dem Begriff, verkauft, stellt einen anderen Sachverhalt dar. Er verkauft etwas. Es kann genau so gut Wurst sein. Es ist auch eine Kunst gute Wurst zu machen. Schlechte Bilder malen ist keine Kunst, für den anderen schon. Aber wie dem auch sei, für das Verkaufen von Wurst, Brötchen oder auch Dingen, die landläufig als Kunst bezeichnet werden, ist eine behördliche Anmeldung, auch Gewerbeschein genannt, erforderlich. Warum dieser nicht mehr existiert, das ist eine andere Frage.
Und es kann auch nicht jeder so einfach in einer Fußgängerzone Wurst verkaufen, auch wenn es eine Kunst ist, gute Wurst zu machen und diese Kunst grundgesetzlich geschützt ist. Siehe Art. 5!
Also, kann jeder Wurst oder Bilder machen, beides ist Kunst.
Aber Verkaufen, das ist keine Kunst. Das kann jeder. Einen Dummen, dem man etwas andrehen kann, findet man immer.
Und dafür braucht man einen Gewerbeschein und einen Standplatz, wo man das Geschäft tätigt.
Ist doch alles ganz einfach, auch wenn es dem TE nicht Wurst ist, obwohl gute Wurst auch eine Kunst ist.