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Erbfall Haus

Marut, ich kann nicht nur lesen sondern auch verstehen 😉

es ist doch völlig unerheblich ob und wieviel Geld sie in das Haus gesteckt hat und noich stecken wird.

Einzig und allein ist wichtig warum der Vater meint nach der Tod seines Vater bei seinen Bruder aus zu ziehen und in das Haus des verstorbenes Vaters unberechtigt ein zu ziehen.

Die TE müßte beim Notar von eventuelle lasten des Hauses unterrichtet worden sein. zB das ihr Vater da der Rest seines Lebens mietfrei wohnen darf. Was natürlich unsinnig ist da der Vater selber das Haus als Erbschaft ausgeschlagen hat.

Der will da nur wohnen und keine Kosten haben, zumindest danach sieht es aus.
 

Hallo nessuno,

schau mal hier: Erbfall Haus. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Die Fakten sind nach wie vor unklar, die 5000,- Eur sind lediglich ins Haus gepumpt, aber was heißt das? Wofür genau? Niemand hier kennt die tatsächlichen Fakten. Die TE ist der Meinung, dass ihr Vater uneinsichtig ist, das reicht dir? Ich würde in jedem Falle auch die Meinung des Vaters hören wollen, und ein Richter wird das auch wollen.

tja, lesen allein genügt nicht, verstehen kommt noch hinzu...
Wofür sind wohl die 5.000 € in das Haus gepumpt worden? Schon mal Hauseigentümer gewesen? Das kostet Abgaben an die Gemeinde, Versicherungsgebühren. Nur Strom, Wasser und Heizung sind reine Verbrauchskosten, die muss derjenige zahlen, der es verbraucht. Aber vielleicht hat sie diese Kosten auch noch getragen. Vielleicht war auch eine Reparatur oder Sanierung dringend erforderlich, damit nicht andere zu Schaden kommen. Da können ganz schnell 5.000 € zusammen kommen. Übrigens kann schon nach dem BGB der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren, soweit nicht Rechte anderer entgegen stehen, und andere von jeder Einwirkung ausschließen. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html

Wenn die TE den Vater verklagt, wird das Gericht ihn selbstverständlich auch auffordern, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Aber wenn sich dann herausstellt, dass die Sache genauso klar ist, wie die TE sie hier vorträgt, hat der Alte keine Chance, im Haus zu bleiben, da er kein Eigentümer ist und keinerlei Wohnrecht, auch keinen Mietvertrag hat. Und das ist auch gut so. Er will das Haus nutzen, obwohl er die Erbschaft ausgeschlagen hat, die TE soll ihm aber das alles bezahlen? Wo sind wir denn?!
 
Und ein Nachspiel hat das Ganze auch. Also auch dann, wenn er sich doch noch besinnt und innerhalb der ihm gesetzten Dreimonatsfrist dort verschwinden würde! STRAFANZEIGE bei der Polizei hätte ich schon vor dem einschalten des Anwalts gestellt. Das hätte bereits der erste Schritt der TE sein müssen. Der zweite Schritt dann zum Anwalt und Klage erheben. Nicht nur in Bezug auf die Räumung, sondern auch für die Kostenverursachung, sogar auf Schadenersatz wegen entgangener Mieteinnahmen hätte ich ihn genagelt. Der würde bei mir aus dieser Nummer mit einem bloßen Auszug nicht mehr kommen!
 
Der Vater hat das Haus mit seinem Vater zusammen gebaut.🙄

Und er hat laut Eingangsposting das Erbe, somit das Haus, ausgeschlagen.

Ich würde ihm ganz anders kommen:

Durch seine Handlungsweise hat er doch die Erbschaft angenommen und somit auch für die Schulden geradezustehen.

Mal sehen, wie der sich freut.....
 
Hallo,
zunächst einmal: nichts mit (privater) Gewalt! Schloss auswechseln etc. ist keine Lösung, das Resultat könnte eine massive Schädigung des Hauses sein, mein Vater in ähnlicher Situation würde das Haus abfackeln ohne mit der Wimper zu zucken......

viele Grüße und vor allem viel Erfolg
marut

Wenn er so blöde ist ?
Soll er doch.Die Versicherung zahlt, der Eigentümer baut neu .

Der Brandstifter kommt vor Gericht wegen Brandstiftung ev.in den Knast
und wird von der Versicherung in Regress genommen.

Nach meiner Meinung hat der Vater der TE in dem Haus nichts zu suchen.
Er hat sich dort nach Ausschlagung des Erbes unrechtmäßig eingenistet.
Wieso hat der Bruder in der vorherigen Wohnung keine Miete verlangt /bekommen ?

Als Eigentümer kann man doch Strom und Wasserversorgung abmelden.
Die vertragslosen Besetzer austrocknen ?
 
Und er hat laut Eingangsposting das Erbe, somit das Haus, ausgeschlagen.

Ich würde ihm ganz anders kommen:

Durch seine Handlungsweise hat er doch die Erbschaft angenommen und somit auch für die Schulden geradezustehen.

Mal sehen, wie der sich freut.....
Ich muss dich enttäuschen: Nachdem man einmal eine Erbschaft ausgeschlagen hat, gibt es keine nachträgliche Erbschaftsannahme mehr durch konkludentes Handeln, sprich: auch nicht dadurch, dass man sich im ursprünglich ererbten Haus zu Unrecht einnistet. Daher hat die TE auch nicht die geringste rechtliche Handhabe, dass ihr Vater für die Schulden des Erblassers aufkommen muss. Das wird sie als jetzige Alleinerbin schon selbst tun müssen, vielleicht am besten durch Verwertung (Verkauf oder Vermietung) des Hauses. Vielleicht hätte sie die Erbschaft besser ebenfalls ausschlagen sollen, um sich diesen nervenaufreibenden Kampf mit dem Vater zu ersparen. Andererseits aber ist das Haus ja deutlich mehr wert als die Schulden, die sie noch zu begleichen hat. Da wäre es im Grunde eine große Dummheit, auf so ein beträchtliches Vermögen zu verzichten. Auch nach Abzug der Schulden geht es schließlich um 159.000 €.

Gegen den Vater hilft nur eine Klage vor dem Zivilgericht, wenn er sich weiterhin so uneinsichtig sperrt und auf seinem Unrecht beharrt. Nur weil er das Haus damals mit ausgebaut hat, steht es ihm nicht automatisch zeitlebens zur kostenlosen Nutzung zu, auch wenn er sich "moralisch" noch so sehr im Recht fühlt. Die Hilfe beim Ausbau hat er freiwillig und auf eigenes Risiko geleistet. Außerdem hat ihm der Großvater der TE das Haus ja sogar (gemeinsam mit seinem Bruder) tatsächlich vererbt. Es war die freie Entscheidung des Vaters der TE, die Erbschaft auszuschlagen. Wenn er das Haus selber nutzen wollte, hätte er halt die Erbschaft annehmen, die Schulden begleichen und seinen Bruder, den Onkel der TE, auszahlen und dann auch die Sanierungskosten und die laufenden Kosten des Hauses tragen müssen. Ist er nicht dazu in der Lage, muss er halt irgendwoanders zur Miete wohnen, und sei es mit Hilfe von Wohngeld oder anderen Sozialleistungen. Man kann nicht alles haben im Leben.

Mir ist sowieso ein Rätsel, wie man sich als Vater seiner eigenen Tochter gegenüber so ausbeuterisch verhalten kann. Das lässt auf gravierende charakterliche Defizite schließen. Es sei denn, der Vater tickt nicht mehr ganz richtig... Schon weil ich das vermute, würde ich anstelle der TE auch nicht an ihn vermieten, selbst wenn er doch noch in einen Mietvertrag einwilligen würde. Es wird immer wieder Ärger geben, und sie wird die halbe - wenn nicht eher die ganze - Zeit keinen Cent sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich war es richtig, das Erbe anzunehmen. Ist ja eine einfache Rechensache. Trotz des Stress mit dem Vater. Weshalb er nicht einfach seinerseits das Erbe angenommen hatte, verstehe ich nicht. Sein handeln gegenüber der Tochter noch weniger. Von vorn bis hinten hat er in dieser Sache puren Bockmist gebaut. Gegen einen solchen Typen würde ich aus allen Rohren schiessen.
 
Ich war nun wieder einmal beim Anwalt.
Die einzigste Möglichkeit ihn rauszubekommen ist eine Räumungsklage, da er definitiv nicht freiwillig ausziehen will. Der früheste Termin im Gericht liegt jedoch bei Mitte August. Ich habe echt kein Plan, wie ich das alles bis dahin noch bezahlen soll und wie ich das auch gerade alles psychisch durchstehen soll. Ich bin fertig. Scheiß Deutschland...
 

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