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Erbfall Haus

Hallo frara,

schau mal hier: Erbfall Haus. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Wenn alle nicht zu Hause sind, Schlüsseldienst holen, Sachen auf die Strasse stellen. Wiedersehen. Die Hausbesetzer haben keine rechtliche handhabe, Anspruch auf dieses Haus zu erheben und sich erneut unbefugten Zutritt zu verschaffen. Falls jemand anderer Meinung ist, möchte ich einen Link mit Paragraphenangabe!

Wenn man natürlich naiv ist und immer klein beigibt, sich erstmal einen Termin beim Anwalt macht der dann eine Fristsetzung festlegt (wofür?) , braucht man sich nicht wundern das man nicht ernst genommen wird.
 
Wenn alle nicht zu Hause sind, Schlüsseldienst holen, Sachen auf die Strasse stellen. Wiedersehen. Die Hausbesetzer haben keine rechtliche handhabe, Anspruch auf dieses Haus zu erheben und sich erneut unbefugten Zutritt zu verschaffen. Falls jemand anderer Meinung ist, möchte ich einen Link mit Paragraphenangabe!

Wenn man natürlich naiv ist und immer klein beigibt, sich erstmal einen Termin beim Anwalt macht der dann eine Fristsetzung festlegt (wofür?) , braucht man sich nicht wundern das man nicht ernst genommen wird.

§13(1) GG
wer keine Ahnung hat - einfach mal die Klappe halten.
 
Aber ich kann ihn ja auch nicht einfach auf die Straße setzen. Er hat ne neue Familie mit Freundin und Kind. Nur wird er nie in seinem Leben sich nach einer neuen Wohnung umsehen, weil ihm selbst 100 Euro viel zu viel wären. Er musste noch nie Miete zahlen. Mein Vater ist 48 Jahre.
Warum kannst Du ihn nicht auf die Straße setzen? Willst Du Dich seinetwegen verschulden, bis Du auf der Straße sitzt? Er hat das Erbe ausgeschlagen, nicht Du. Nun sollte er auch in den Genuß kommen, Miete zu zahlen und Verantwortung für seine neue Familie zu übernehmen.
 
Echt?
§13 (1) GG "Die Wohnung ist unverletzlich".

Damit ist aber leider keine illegal und fremdbesetzte Wohnung gemeint!

Falls du dies dennoch behauptest, hätte ich gerne eine entsprechende Ausführung hierzu!

Das behaupte ich auch nicht! Aber wenn du einmal richtig nachdenken würdest, dann kämst du zu dem Schluss, dass jeder Eigentümer einer vermieteten Wohnung daher kommen, die Polizei rufen und behaupten könnte, dass seine Wohnung illegal und fremd besetzt sei und dass die Leute auf die Strasse zu setzen seien. Und die Polizei würde das einfach so machen können? Und dann ginge die Auseinandersetzung auf der Strasse los, oder wie?
Nein! Die Wohnung ist unverletzlich. Punkt. Und wer da rein will, muss Rechtswege beschreiten und nicht zur Selbstjustiz aufrufen. Nicht der Eigentümer hat festzustellen, dass seine Wohnung illegal oder fremd besetzt ist, sondern ein Richter und nicht der Eigentümer hat das Recht die Wohnung auszuräumen, sondern ein Gerichtsvollzieher.

Wer die Wohnung eines anderen ohne Rechtsgrundlage räumt, egal, ob sich im nachhinein herausstellt, dass für den Besitz der Wohnung ebenfalls keine Rechtsgrundlage existierte, macht sich strafbar, nämlich des schweren Hausfriedensbruchs.

@portion control: ich empfehle dir dringend, dich ein wenig mehr mit der Materie auseinander zu setzen, bevor du hier weiter Unsinn und Stammtischparolen verbreitest. Schau dir insbesondere mal die Norm zum Anstiften zu einer Straftat §26 StGB an...
 
Das behaupte ich auch nicht! Aber wenn du einmal richtig nachdenken würdest, dann kämst du zu dem Schluss, dass jeder Eigentümer einer vermieteten Wohnung daher kommen, die Polizei rufen und behaupten könnte, dass seine Wohnung illegal und fremd besetzt sei und dass die Leute auf die Strasse zu setzen seien. Und die Polizei würde das einfach so machen können?

Wieso das denn?! In der Regel kann der Mieter einen gültigen Mietvertrag vorweisen! Ist das hier auch so?
Polizei hin- oder her! Fakt ist: Wenn der Hausbesetzer erstmal vor der Türe steht, hat er keine juristische Handhabe, die Räumlichkeiten noch einmal zu betreten. Darauf zielte ich mit meiner Aussage ab, dass man sich theoretisch während seiner Abwesenheit Zugang verschafft, Schlösser tauscht und Wohnung räumt! Oder siehst du das anders?

So würde ich es versuchen durch zu führen!

Klar, der typisch brave und naive Deutsche schaltet erstmal offiziell einen Anwalt ein. Kostet und ist langwierig. Der setzt sogar eine Frist, obgleich dies übrigens nicht sein müsste. Die Auflösung einer Hausbesetzung sollte auch per Anwalt FRISTLOS erfolgen! (nachzulesen auf www.frag-einen-anwalt.de ) Was natürlich auch logisch ist, bzw. wäre eine Fristsetzung unlogisch da zwischen beiden Streitparteien kein Vertragsverhältnis besteht. Wonach sollte sich also eine Fristsetzung richten??

Und dann ginge die Auseinandersetzung auf der Strasse los, oder wie?

Was auf der Strasse passiert, tangiert mich gar nicht. Entweder bin ich noch im Haus wenn er vorzeitig nach Hause käme oder ich bin schon nicht mehr dort. Schloss getauscht, er steht draußen. Alles andere ist sein Problem.

Nein! Die Wohnung ist unverletzlich. Punkt.

Schon wieder? 🙄

"Es schützt den Bürger vor Eingriffen des Staates und steht jedem zu, der mit erkennbarem Wohnwillen Räume unmittelbar besitzt. Zweck dieses Grundrechtes ist der Individuumsschutz, nämlich das Recht des Einzelnen, sich in seiner Privatsphäre frei entfalten zu können.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzers dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen.

Aus dem Grundrecht heraus trifft den Staat aber auch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnung vor jedem vom Berechtigten nicht gewünschten Betreten oder Verletzen des Schutzbereiches zu schützen"

So:
Kein erkennbarer Wohnwille da dies ein Mietverhältnis mit entsprechender Mietzahlung voraussetzt!
Du verwechselst hier verschiedenes. Bei der Auslegung dieses Paragraphen geht es um eine rechtmäßig erworbene oder gemietete Sache. "Rechtmäßige Hausbesetzung" gibt es leider nicht, auch wenn du dir das zu wünschen versuchst. Rechtmäßiger Mord, gibt es glaube ich auch noch nicht. 😉

Das heisst, was hier geschützt werden muss, ist das Eigentum des Eigentümers. Die Straftat wurde zuvor begangen. Nämlich durch unbefugtes Eindringen. Und du drehst es jetzt so, als würde dem Vater das Haus gehören und die TE würde eindringen?

Ich habe dich bereits gefragt: Wenn ich dir einen Landstreicher durch die Hintertür an deinem Küchentisch platziere. Rufst du dann einen Anwalt oder die Polizei? Weil, er wohnt ja dann auch weil er sich innerhalb 4 Wände aufhält?



Und wer da rein will, muss Rechtswege beschreiten und nicht zur Selbstjustiz aufrufen. Nicht der Eigentümer hat festzustellen, dass seine Wohnung illegal oder fremd besetzt ist, sondern ein Richter und nicht der Eigentümer hat das Recht die Wohnung auszuräumen, sondern ein Gerichtsvollzieher.

Das wäre mir völlig latte! Wenn die Bude leer ist, ist sie leer. Und wenn er draußen ist, ist er draußen. Was will er machen? Er kann sich ja dann einen Anwalt nehmen und sein Recht als illegaler Hausbesetzer wahrnehmen! 😀
Wie sieht so etwas aus, marut? Kennst du dich etwa damit aus?

@portion control: ich empfehle dir dringend, dich ein wenig mehr mit der Materie auseinander zu setzen, bevor du hier weiter Unsinn und Stammtischparolen verbreitest. Schau dir insbesondere mal die Norm zum Anstiften zu einer Straftat §26 StGB an...

...und ich würde an deiner Stelle Paragraphen richtig definieren lernen, bevor ich diese poste!
Nur mal so als tipp. ^^
 
Aber das zeigt deutlich, dass du selbst nur Mieter bist und von Eigentumswohnung so gar keine Ahnung hast.

Stimmt. Hier geht es ja auch nicht um eine Eigentumswohnung, sondern um ein Haus. Zusammen mit meiner Freundin sind wir auch nur Eigentümer von drei Häusern!
So viel zu deinem Einschätzungsvermögen...

Er behauptet seinen Anspruch auf Wohnen aus Arbeitsleistungen am Bau und vermutlichen diesbzgl. Absprachen mit seinem Vater und das ist selbstverständlich legitim.

Er hat sich das Objekt nach dem Tod unter den Nagel gerissen. Anspruch auf Wohnen aufgrund von Arbeitsleistung ist seine Version, aber nicht belegbar. Und begründet zudem kein mietfreies wohnen bei Eigentümerwechsel. Er hat rein gar nichts in der Hand das auf ein reguläres Mietverhältnis schließen lässt worüber hinaus sich ein neuer Eigentümer befassen müsste!

"Wesentliche Aspekte eines Mietvertrages sind jedoch: Gebrauchsgewährung und Überlassung der Mietsache durch den Vermieter und seitens des Mieters die Entrichtung des Mietzinses. Fehlt die Einigung über wesentliche Punkte - hier Mietzahlung - kann schon kein Mietvertrag zustande gekommen sein, auch kein (unentgeltliches) Nutzungsverhältnis (BGH NJW-RR 00, 382)."


solltest du in meine Wohnung kommen, würde ich dir ordentlich die Fresse polieren.

Wie süss. Ist das nicht eine Straftat? 😀
Ich dachte, diese Dinge würdest du so dringend vermeiden?

Es ist ja nicht schlimm das die TE den Gang zum Anwalt unternommen hat. Problem ist halt hierbei, dass sie den schwarzen Peter hat und in der Pflicht ist etwas zu tun. Wenn er draußen wäre, hätte er den schwarzen Peter und müsste darüber nachdenken, wie er wieder rein kommen könnte. Das ist eben ein wesentlicher Unterschied.

Auch ist hier der Fall, dass sich der Hausbesetzer uneinsichtig zeigt und nichtmal für seine eigenen Nebenkosten aufkommen möchte. Eine Strafanzeige bei der Polizei wäre das mindeste, was umgehend hätte in die Wege geleitet werden müssen. Das dürfte auch ein Anwalt nicht anders sehen.
 
Marut ich kläre dich mal auf,

..............
Wo hat dein Vater dann vor dein Großvater verstorben ist gewohnt?

Er hat bei seinem Bruder im Haus gewohnt.

beim Erbschaft wird so weit ich weiß doch aus verkündet welche Belastungen und Verpflichtungen zum Haus gehören. Also das er eine Vereinbarung hat das er beim Tod seines Vaters wohnen darf ist sehr unwahrscheinlich.
 
Die Fakten sind nach wie vor unklar, die 5000,- Eur sind lediglich ins Haus gepumpt, aber was heißt das? Wofür genau? Niemand hier kennt die tatsächlichen Fakten. Die TE ist der Meinung, dass ihr Vater uneinsichtig ist, das reicht dir? Ich würde in jedem Falle auch die Meinung des Vaters hören wollen, und ein Richter wird das auch wollen.

tja, lesen allein genügt nicht, verstehen kommt noch hinzu...
 

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