Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Erbfall Haus

marymausi

Neues Mitglied
Hallo.

Ich stecke zurzeit in einer schwierigen Situation und weis einfach nicht mehr weiter.
Letzten Sommer ist mein Großvater gestorben. Er hatte als Erbe ein Haus und ca. 20 000 Euro Schulden. Mein Vater und mein Onkel haben laut gesetzlicher Erbfolge das Erbe abgelehnt, worauf ich nun mittlerweile als alleiniger Erbe eingetreten bin.

Nach einen von mir selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, hat das Haus einen Verkehrswert von ca. 179 000 Euro.

So und jetzt zu meinem Problem:

Mein Vater ist nach dem Tod meines Großvaters in das Haus gezogen ohne Abstimmung mit einem anderen Familienmitglied. Es existiert kein lebenslanges Wohnrecht, noch jeglicher Art eines Mietvertrages. Damit hätte ich auch kein Problem, jedoch zahlt mein Vater keinerlei der anfallenden Kosten und ich habe mittlerweile schon ca. 5000 Euro in das Haus bezahlt ohne einen einzigen Cent von ihm zu sehen.

Trotz das ich jetzt gesetzlicher Eigentümer des Hauses bin, gewehrt mir mein Vater keinen Zutritt zu dem Haus, sowie lehnt jeglichen Kontakt ab. Das einzigste was er zu mir gesagt hat: Er hat das Haus damals mit seinem Vater ausgebaut und wird nie Miete dafür bezahlen. Einen von mir angebotenen Mietvertrag hat er abgeleht, ebenso die Aufforderung zum Hauszug (innerhalb von drei Monaten) ignoriert er.

Was kann ich tun? Ich bin am Ende.

Lg Mary
 

Hallo marymausi,

schau mal hier: Erbfall Haus. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Was willst du denn tun?


Du kannst ihn rausschmeißen. Anwalt nehmen und ihn rausschmeißen lassen. Das Haus ist dein Eigentum. Er hat nach deiner Schilderung keinerlei Rechte, er hat das Erbe abgelehnt.


Wie stellt sich dein Vater denn das vor? Du trägst die Schulden, trägst die Kosten des Hauses und er besetzt es? Mit welcher Begründung? Mit welchem Recht?


Wenn du eine nette Person bist, kannst du ihm noch eine 'Dead-Line' setzen. Entweder... oder... es gibt Konsequenzen. Entweder er zieht aus, zahlt Miete oder er muss dein Eigentum verlassen.




Du kannst ihm alternativ auch anbieten, das Haus zu kaufen.


Lass dich von einem Anwalt beraten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anbieten würde ich einem solchen Menschen gar nichts mehr, selbst wenn es mein Vater wäre. Fristsetzung, Räumungsklage und tschüss. Dieser Typ käme für mich nichtmal als zahlender Mieter in Frage. Wie abartig.

Moment, es besteht doch gar kein Mietvertrag. Das fällt doch eigentlich unter unbefugtes Betreten / Hausfriedensbruch und illegale Hausbesetzung ?

Theoretisch müsste man doch hier einfach die Polizei rufen welche ihn innerhalb von 30 Minuten aus dem Haus entfernt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
zunächst einmal: nichts mit (privater) Gewalt! Schloss auswechseln etc. ist keine Lösung, das Resultat könnte eine massive Schädigung des Hauses sein, mein Vater in ähnlicher Situation würde das Haus abfackeln ohne mit der Wimper zu zucken.
Die Angelegenheit gehört ganz klar in die Hände eines Anwalts. Bist du denn schon ins Grundbuch eingetragen? Gibt es einen Schriftwechsel mit deinem Vater?
Du kennst deinen Vater am besten (jedenfalls besser als alle hier im Forum) - ist denn davon auszugehen, dass er tatsächlich keine Miete zahlen wird? Errichtet ihr einen Mietvertrag, dann wird ein "Rauswurf" durch dich deutlich erschwert. Jetzt ohne Mietvertrag ist es leichter. usw.

viele Grüße und vor allem viel Erfolg
marut
 
Die Angelegenheit gehört ganz klar in die Hände eines Anwalts.

Mal ne blöde Frage. Wenn sich eine fremde Person zutritt zu deiner Behausung verschafft, ziehst du dann einen Anwalt zu rate? Aufgrund welchen rechtlichen Zusammenhangs? Du möchtest einen Rechtsfall daraus machen obgleich hier überhaupt kein juristisches Verhältnis zwischen beiden Personen besteht?

Tatbestand ist illegales eindringen und müsste eigentlich unverzüglich durch die Polizei erledigt werden.
 
Hi,


Danke für die schnellen zahlreichen Antworten.


Ich habe meinem Vater schon vor der Entscheidung gestellt, dass er entweder Miete zahlt oder auszieht. Seitdem hat er mich bedroht, den Kontakt eingestellt und mir gedroht mich auf Schadensersatz zu verklagen, wenn er ausziehen muss und sich eine neue Wohnung(Haus) suchen muss. Er will, dass ich dann die Kosten für das neue Objekt zahle und die Umzugskosten, etc.


Mir ist bewusst, dass er damit nicht durch kommt. Aber ich bin mir sicher er wird sich bis zum letzten streiten.
Anwaltlichen Rat habe ich mir aus diesem Grund auch schon eingeholt. Er hat nun noch eine Frist bis zum 31.3. (waren gesamt 3 Monate) auszuziehen und mir eine Entschädigung zu zahlen. Bis jetzt kam keinerlei Reaktion.


Aber ich kann ihn ja auch nicht einfach auf die Straße setzen. Er hat ne neue Familie mit Freundin und Kind. Nur wird er nie in seinem Leben sich nach einer neuen Wohnung umsehen, weil ihm selbst 100 Euro viel zu viel wären. Er musste noch nie Miete zahlen.


Mein Vater ist 48 Jahre.


Schlüssel habe wirklich gar keinen. Habe auch Angst, dass er alles zerstört im Haus.


Nochwas: beim Einzugs meines Vater in das Haus wusste ich noch nicht, dass mein Opa gestorben ist. Das habe ich alles erst vom Nachlassgericht erfahren, weil ich schlussendlich der nächste in der Erbfolge war. Eingetragen im Grundbuch bin ich erst seit Januar.


Nur selbst, wenn er sich immer weiter weigert, kann ich ja nichtmal ne Räumungsklage erheben, oder? Und wenn kann er der dann wieder wiedersprechen, weil auf die Straße setzen kann man ja am Ende auch niemanden, oder?
 
Wenn er sich weiter weigert, kann ich ja nichtmal ne Räumungsklage erheben, oder? Und wenn kann er der dann wieder wiedersprechen, weil auf die Straße setzen kann man ja am Ende auch niemanden, oder?

Es ist viel einfacher.
Du kannst zum Polizei gehen und ihm raussetzen lassen.
Er hat dein Eigentum widerrechtlich besetzt, das ist Strafrechtlich relevant. Du brauchst dafür nicht unbedingt ein Anwalt sondern ein Staatsanwalt.

Wo hat dein Vater dann vor dein Großvater verstorben ist gewohnt?
 
Nur selbst, wenn er sich immer weiter weigert, kann ich ja nichtmal ne Räumungsklage erheben, oder? Und wenn kann er der dann wieder wiedersprechen, weil auf die Straße setzen kann man ja am Ende auch niemanden, oder?
Selbstverständlich kannst du deinen Vater aus dem Haus klagen und nach Rechtskraft des Urteils zur Not das Haus zwangsräumen lassen. Du bist Alleineigentümerin, dein Vater hat nach deiner Schilderung nicht das geringste Recht, dort zu wohnen. Er zahlt dir ja nicht mal Nutzungsentschädigung. Es existiert weder ein Mietvertrag noch ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder ein Nießbrauchsrecht zu seinen Gunsten. Irgendwelche Vorträge deines Vaters, er säße sonst auf der Straße, können allenfalls zu enier vorübergehenden Verzögerung des Verfahrens führen, die Sache aber nicht endgültig aufhalten. Notfalls muss das Ordnungsamt oder das Sozialamt ihm bei der Suche nach einer Wohnung behilflich sein. Er kann dich mangels Rechtsgrundlage nicht zwingen, ihn dauerhaft dort wohnen zu lassen, und wenn er ein Dutzend Freundinnen und Kinder hätte. Du bist nicht mal verpflichtet, einen Mietvertrag mit ihm zu schließen. Als Alleineigentümerin hast nur du darüber zu bestimmen, wie von von wem das Haus genutzt werden darf. Fackelt er die Bude ab, wird er im Knast oder in der Psychiatrie landeln. So einfach ist das.

Lass' deinen Anwalt nur machen, und ich hoffe, es ist jemand, der auf Grundstücks- bzw. Wohnungseigentumsrecht spezialisiert ist.

Außerdem kannst du deinen Vater bei der Polizei wegen Hausfriedensbruchs anzeigen. Die Polizei leitet das Ganze dann an die Staatsanwaltschaft weiter. Für die zivilrechtliche Seite musst du allerdings schon den oben genannten Rechtsweg beschreiten; denn die strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit verschafft dir keinen Räumungstitel.

P.S. Ich bin Volljuristin.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben