Und er hat laut Eingangsposting das Erbe, somit das Haus, ausgeschlagen.
Ich würde ihm ganz anders kommen:
Durch seine Handlungsweise hat er doch die Erbschaft angenommen und somit auch für die Schulden geradezustehen.
Mal sehen, wie der sich freut.....
Ich muss dich enttäuschen: Nachdem man einmal eine Erbschaft ausgeschlagen hat, gibt es keine nachträgliche Erbschaftsannahme mehr durch konkludentes Handeln, sprich: auch nicht dadurch, dass man sich im ursprünglich ererbten Haus zu Unrecht einnistet. Daher hat die TE auch nicht die geringste rechtliche Handhabe, dass ihr Vater für die Schulden des Erblassers aufkommen muss. Das wird sie als jetzige Alleinerbin schon selbst tun müssen, vielleicht am besten durch Verwertung (Verkauf oder Vermietung) des Hauses. Vielleicht hätte sie die Erbschaft besser ebenfalls ausschlagen sollen, um sich diesen nervenaufreibenden Kampf mit dem Vater zu ersparen. Andererseits aber ist das Haus ja deutlich mehr wert als die Schulden, die sie noch zu begleichen hat. Da wäre es im Grunde eine große Dummheit, auf so ein beträchtliches Vermögen zu verzichten. Auch nach Abzug der Schulden geht es schließlich um 159.000 €.
Gegen den Vater hilft nur eine Klage vor dem Zivilgericht, wenn er sich weiterhin so uneinsichtig sperrt und auf seinem Unrecht beharrt. Nur weil er das Haus damals mit ausgebaut hat, steht es ihm nicht automatisch zeitlebens zur kostenlosen Nutzung zu, auch wenn er sich "moralisch" noch so sehr im Recht fühlt. Die Hilfe beim Ausbau hat er freiwillig und auf eigenes Risiko geleistet. Außerdem hat ihm der Großvater der TE das Haus ja sogar (gemeinsam mit seinem Bruder) tatsächlich vererbt. Es war die freie Entscheidung des Vaters der TE, die Erbschaft auszuschlagen. Wenn er das Haus selber nutzen wollte, hätte er halt die Erbschaft annehmen, die Schulden begleichen und seinen Bruder, den Onkel der TE, auszahlen und dann auch die Sanierungskosten und die laufenden Kosten des Hauses tragen müssen. Ist er nicht dazu in der Lage, muss er halt irgendwoanders zur Miete wohnen, und sei es mit Hilfe von Wohngeld oder anderen Sozialleistungen. Man kann nicht alles haben im Leben.
Mir ist sowieso ein Rätsel, wie man sich als Vater seiner eigenen Tochter gegenüber so ausbeuterisch verhalten kann. Das lässt auf gravierende charakterliche Defizite schließen. Es sei denn, der Vater tickt nicht mehr ganz richtig... Schon weil ich das vermute, würde ich anstelle der TE auch nicht an ihn vermieten, selbst wenn er doch noch in einen Mietvertrag einwilligen würde. Es wird immer wieder Ärger geben, und sie wird die halbe - wenn nicht eher die ganze - Zeit keinen Cent sehen.