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Hallo frara,
schau mal hier: Erbfall Haus. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Wenn alle nicht zu Hause sind, Schlüsseldienst holen, Sachen auf die Strasse stellen. Wiedersehen. Die Hausbesetzer haben keine rechtliche handhabe, Anspruch auf dieses Haus zu erheben und sich erneut unbefugten Zutritt zu verschaffen. Falls jemand anderer Meinung ist, möchte ich einen Link mit Paragraphenangabe!
Wenn man natürlich naiv ist und immer klein beigibt, sich erstmal einen Termin beim Anwalt macht der dann eine Fristsetzung festlegt (wofür?) , braucht man sich nicht wundern das man nicht ernst genommen wird.
Warum kannst Du ihn nicht auf die Straße setzen? Willst Du Dich seinetwegen verschulden, bis Du auf der Straße sitzt? Er hat das Erbe ausgeschlagen, nicht Du. Nun sollte er auch in den Genuß kommen, Miete zu zahlen und Verantwortung für seine neue Familie zu übernehmen.Aber ich kann ihn ja auch nicht einfach auf die Straße setzen. Er hat ne neue Familie mit Freundin und Kind. Nur wird er nie in seinem Leben sich nach einer neuen Wohnung umsehen, weil ihm selbst 100 Euro viel zu viel wären. Er musste noch nie Miete zahlen. Mein Vater ist 48 Jahre.
§13(1) GG
wer keine Ahnung hat - einfach mal die Klappe halten.
Echt?
§13 (1) GG "Die Wohnung ist unverletzlich".
Damit ist aber leider keine illegal und fremdbesetzte Wohnung gemeint!
Falls du dies dennoch behauptest, hätte ich gerne eine entsprechende Ausführung hierzu!
Das behaupte ich auch nicht! Aber wenn du einmal richtig nachdenken würdest, dann kämst du zu dem Schluss, dass jeder Eigentümer einer vermieteten Wohnung daher kommen, die Polizei rufen und behaupten könnte, dass seine Wohnung illegal und fremd besetzt sei und dass die Leute auf die Strasse zu setzen seien. Und die Polizei würde das einfach so machen können?
Und dann ginge die Auseinandersetzung auf der Strasse los, oder wie?
Nein! Die Wohnung ist unverletzlich. Punkt.
Und wer da rein will, muss Rechtswege beschreiten und nicht zur Selbstjustiz aufrufen. Nicht der Eigentümer hat festzustellen, dass seine Wohnung illegal oder fremd besetzt ist, sondern ein Richter und nicht der Eigentümer hat das Recht die Wohnung auszuräumen, sondern ein Gerichtsvollzieher.
@portion control: ich empfehle dir dringend, dich ein wenig mehr mit der Materie auseinander zu setzen, bevor du hier weiter Unsinn und Stammtischparolen verbreitest. Schau dir insbesondere mal die Norm zum Anstiften zu einer Straftat §26 StGB an...
Aber das zeigt deutlich, dass du selbst nur Mieter bist und von Eigentumswohnung so gar keine Ahnung hast.
Er behauptet seinen Anspruch auf Wohnen aus Arbeitsleistungen am Bau und vermutlichen diesbzgl. Absprachen mit seinem Vater und das ist selbstverständlich legitim.
solltest du in meine Wohnung kommen, würde ich dir ordentlich die Fresse polieren.
..............
Wo hat dein Vater dann vor dein Großvater verstorben ist gewohnt?
Er hat bei seinem Bruder im Haus gewohnt.
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