E
Edy
Gast
Bei der Herausnahme eines Kindes aus der Familie bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Soweit ich weiß, kann das Jugendamt unter Heranziehung der Polizei, ein Kind aus der Familie holen, droht ihm eine konkrete Gefahr.
Dazu aber ist dann erforderlich, dass ein Richter diese Maßnahme zeitnah bestätigt.
Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einer Bananen-Republik.
Burbacher
Was lerne ich daraus, dass die allesamt Rechtsstaat spielen, die einen schlechter, die andern besser, und manchmal wuerde ich mir wuenschen, dass man auch hier noch ordentlich gefoltert und erschossen w[rde, damit man das auch sieht. 🙂Heute wird Bananenrepublik zum einen abwertend für Länder (meist der so genannten Dritten Welt) verwendet, in denen durch erhebliche Einflussnahme von ausländischen Unternehmen Korruption, Verbrechen, mafiöse Tätigkeiten, Vetternwirtschaft, persönliche Bereicherung auf Staatskosten und zweifelhafte Wahlen gefördert wurden.
Zum anderen wird der Begriff aber auch als unscharfer Kampfbegriff gegen Staaten in Stellung gebracht, deren politische Kultur mit Korruption und Willkür in Zusammenhang gebracht wird. Deshalb wird dieser Begriff abwertend auch in politischen Diskussionen und Polemiken über Industrieländer wie beispielsweise die Schweiz, Deutschland (mit dem Backronym „BRD“ für BananenRepublik Deutschland), Frankreich, Österreich oder Italien verwendet, wenn man ähnliche Praktiken (die teilweise verdeckt oder beschönigt werden) unterstellt oder anprangert. 1984 wurde das Wort Bananenrepublik in Deutschland zum Wort des Jahres nominiert.
Bananenrepublik
Sorry, aber das ist kein Argument, so lange man mir nicht zumindest meine kleine Gewaltenteilung gibt, damit der Richter nicht Behoerde, Kumpel und Kollege bleibt. 😉
Analog zur rechtlichen Betreuung bzw. Psychologiesektor ist das halt eine Milliardenlobby und politischer Auftrag, Fremdbetreuung zu generieren, u. a. auf dem Ruecken unschuldiger Kinder, die sich niemand nehmen laesst, mit Sicherheit auch kein Kontrolleur, auch keiner aus der EU.