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Einweisungsschein vom Psychiater - Zwangseinweisung möglich?

Ich bin ausgerechnet vor dem Neurologen & Psychiater aggressiv geworden - das ist die Krönung meiner Dummheit - weil ich tief davon überzeugt war, dass sich die Krankenschwestern und Patienten über mich lustig machen und mich im KZ-Ofen brennen sehen wollen, einen Holocaust mit mir anrichten wollen, mich am liebsten vergasen sollen wenn sie es so gerne haben wollen, laut verbal. Ohne Handgreiflichkeiten.

Hin ging ich für eine EEG-Untersuchung.

Dann gabs auch direkt Olanzapin - was ich wegen der Hinschadengefahr aber auch experimenteller Neugier nicht länger als 2 Wochen lang nehmen werde - und einen Einweisungszettel worauf stand "Fremdgefährdung liegt vor", "akute Psychose".

Ich wurde von einer Krankenschwester gebeten, aber nicht befohlen, das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen.

Aber ich zögere. Ein Mal drin, ist alles vorbei. Für immer. Ich mache lieber von meinem Recht als freier Bürger gebrauch, zu verzichten.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich alsbald von der Polizei abgeholt werde? Ich meine, ich habe mich immerhin noch in Griff gekriegt, mich daraufhin sofort abgeregt.

Und nein. Verlust kann man nicht mit Pillen manipulieren, nicht kompensieren. Was ich nicht mehr schaffe, kriege ich nie wieder zurück. Ich bin auf ewig gebrandmarkt.
 

mitohnealles

Aktives Mitglied
Mit Verlaub, du bist nicht gebranntmarkt, sondern klingst etwas verw(w)irrt. Das ist okay. Wenn Du zu einer psychiatrischen Ambulanz gehst und dort auf den Tisch legst was dort draufsteht "Psychose + Fremdgefährdungsgefahr" und dass du dir gerade große Sorgen machst um deinen Gesundheitszustand und andeutest vielleicht morgen nicht mehr am Leben zu sein weil du gerade echt am Rad drehst, wird dir niemand Hilfe verwehren und du kommst recht schnell in eine Klinik wo du mal wieder durchatmen kannst. Das hat mit Zwangseinweisung nichts zu tun. Das basiert auf Freiwilligkeit und du könntest dir damit einen gefallen tun (du kannst auch immer gehen, wenn es dir dort nicht passt). Lass dir bitte helfen! Gute Besserung dir auf jeden Fall erstmal 🙏🌈✨
 

Bandit

Moderator
Teammitglied
Ich kenne Zwangseinweisungen anders.
Da wärst du schon in einer Psychiatrie.
Ich würde freiwillig in die Psychiatrie gehen.
Dann kannst du, wenn dein Gesundheitszustand es zu lässt, wieder gehen wenn du willst.
Anscheinend brauchst du dringende psychiatrische Hilfe!

Gehe in eine Klinik und lasse dir helfen.
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Wie lange ist der Arzttermin denn her?

Der Arzt hat ja eine normale Krankenhauseinweisung ausgestellt - die Du in Anspruch nehmen kannst, oder eben nicht.
Er hat in der Akutsituation weder Polizei, noch Rettungsdienst hinzugezogen, was für Dich ja erstmal von Vorteil ist.

Je nachdem, wie lange der Termin her ist, halte ich es für unwahrscheinlich, dass plötzlich die Polizei bei Dir auftaucht.
Was aber möglicherweise in den nächsten Tagen passieren kann, ist, dass jemand vom sozialpsychiatrischen Dienst vor Deiner Tür steht, um eine akute Fremdgefährdung erneut abzuchecken. Das aber nur, wenn der Arzt nach Eurem Termin den sozialpsychiatrischen Dienst verständigt hat.
Falls dem so ist, zeigst Du Dich bestmöglich freundlich und kooperativ, um die Gefahr einer Zwangseinweisung zu minimieren.
 
Wie lange ist der Arzttermin denn her?

Der Arzt hat ja eine normale Krankenhauseinweisung ausgestellt - die Du in Anspruch nehmen kannst, oder eben nicht.
Er hat in der Akutsituation weder Polizei, noch Rettungsdienst hinzugezogen, was für Dich ja erstmal von Vorteil ist.

Je nachdem, wie lange der Termin her ist, halte ich es für unwahrscheinlich, dass plötzlich die Polizei bei Dir auftaucht.
Was aber möglicherweise in den nächsten Tagen passieren kann, ist, dass jemand vom sozialpsychiatrischen Dienst vor Deiner Tür steht, um eine akute Fremdgefährdung erneut abzuchecken. Das aber nur, wenn der Arzt nach Eurem Termin den sozialpsychiatrischen Dienst verständigt hat.
Falls dem so ist, zeigst Du Dich bestmöglich freundlich und kooperativ, um die Gefahr einer Zwangseinweisung zu minimieren.
Etwa 3 Stunden her.
 

Bingenervt

Aktives Mitglied
Eine Zwangseinweisung gibt es nur noch im Strafrecht. Oder wenn du betreut wirst. Aber selbst mit Betreuung wird es schwierig.

Ich würde an deiner Stelle aber auch schnellstens eine psychiatrische Ambulanz aufsuchen und dich selbst in ärztliche Behandlung begeben. Hast du eine vertraute Person, die dich begleiten kann? Medikamente selbst absetzen wegen befürchteter Hirnschäden ist nicht gut. Ganz davon ab, finde ich zu diesem Medikament nichts Richtung Hirnschäden....

Ist dir ein Leben in Angst mit Halluzinationen lieber? Der Stress durch eine Psychose ist für das Gehirn m.M. nach deutlich hirnschädigender als jedes Medikament.
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Eine Zwangseinweisung gibt es nur noch im Strafrecht. Oder wenn du betreut wirst. Aber selbst mit Betreuung wird es schwierig.
Das ist so nicht richtig.
Es gibt nach wie vor die "Zwangseinweisung" im Rahmen des Psychisch-Kranken-Gesetzes.
Im Rahmen einer akuten Eigen- oder Fremdgefährdung kann ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt oder ein Amtsarzt die Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Abteilung verfügen, auch ohne dass es zu strafrechtlich relevanten Handlugen gekommen ist. Die geschlossene Unterbringung ist zeitnah durch einen Richter des zuständigen Amtsgerichtes juristisch zu überprüfen, indem eine Anhörung des Betroffenen vor Ort (in der Klinik) durchgeführt wird.
Da das Psychisch-Kranken-Gesetz ein Ländergesetz ist, können sich die genauen Modalitäten von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden.

 

Bandit

Moderator
Teammitglied
Eine Zwangseinweisung gibt es nur noch im Strafrecht. Oder wenn du betreut wirst. Aber selbst mit Betreuung wird es schwierig.
Stimmt so nicht:
Eine Zwangseinweisung kann erfolgen bei:
Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung!


Eine Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie ist nur dann gerechtfertigt, wenn das eigene Leben oder das Leben von anderen bedroht ist. Es gibt lediglich zwei Gründe, die eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung gegen den Willen des Patienten rechtfertigen:


Akute und erhebliche SelbstgefährdungDer aktuelle Gesundheitszustand des Patienten stellt eine Bedrohung für ihn selbst dar. Er verletzt sich beispielsweise selbst und/oder äußert Suizidabsichten.
Akute und erhebliche FremdgefährdungAufgrund des psychischen Zustands wird der Patient als Gefährdung für Angehörige und andere Menschen gesehen. Auch wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gefahr ist, ist eine Einweisung in die Psychiatrie gerechtfertigt.

Nur dann darf eine Person gegen Ihren Willen eingewiesen werden
Suizidalität stellt demnach ebenso einen Einweisungsgrund dar wie Fremdgefährdung.

Die freiheitsentziehenden Maßnahmen sind demnach nur einzusetzen, wenn von dem Betroffenen eine akute Gefährdung für sich oder andere ausgeht.


Definition von Zwangseinweisung
Wird eine Person gegen ihren Willen in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder in eine Entzugsklinik eingewiesen, ist die Rede von einer Zwangseinweisung.

Diese Form der Unterbringung stellt eine Form der Freiheitsbeschränkung dar. Sie ist deshalb nur in ausgewiesenen Notsituationen erlaubt. Oft empfinden Betroffene die Zwangsunterbringung als traumatisierend und übergriffig, weshalb Fachkräfte des Gesundheitswesens in solchen Situationen besonderes Fingerspitzengefühl beweisen müssen.

Fallbeispiel: Zwangseinweisung als letztes Mittel

Herr Mayer hat seit einigen Tagen Halluzinationen. Er sieht Blut an den Wänden herablaufen und wandert ruhelos in seinem Zimmer umher. Vor lauter Panik schlägt er um sich und hat eine Mitbewohnerin so fest gestoßen, dass diese gestürzt ist. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Selbst- und Fremdgefährdung noch weiter steigern.


Das Pflegepersonal kommt nach Abwägung aller Faktoren zu dem Schluss, dass eine sofortige Einweisung unumgänglich ist. In diesem Fallbeispiel sind die Gründe für eine Einweisung eindeutig: Die Gefahren sind offensichtlich und es besteht keine Aussicht darauf, dass sich die psychische Situation von Herrn Mayer ohne die Behandlung in einer Klinik bessert.


Die Zwangseinweisung erfolgt also zum Wohle von Herrn Mayer und seiner Mitbewohnerin. Sie wird nur verordnet, um alle Beteiligten vor den Folgen der Halluzination zu schützen und nicht etwa, um Herr Mayer zu bestrafen.


Quelle: https://www.ppm-online.org/pflegestandards/notfallmanagement/zwangseinweisung/
 

Bandit

Moderator
Teammitglied
Ich denke, wenn der Arzt die Polizei informiert hätte, dann wären die mittlerweile schon bei Dir gewesen.
Dann hätte der TE erst gar nicht die Praxis verlassen. Die Rettungskräfte und Polizei hätten ihn dort abgeholt.
Der Arzt hat die Fremdgefährdung wahrscheinlich als nicht so drastisch empfunden, um das Mittel der Zwangseinweisung durchführen zu müssen!
 

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