Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Fragwürdige Anfrage vom Zahnarzt oder völlig normal?

G

Gelöscht 128532

Gast
Hallo zusammen,

Sachverhalt:
Im Jahr 2022 war ich alternativ aufgrund akuter Zahnschmerzen bei einem Zahnarzt, nicht aber bei meinen Zahnarzt des Vertrauens (der war in Urlaub). Aufgrund der Notlage bin ich einmalig oder zweimalig zu diesem Zahnarzt gegangen. Aufgrund mir komischer Diagnosen (Brücke muss raus) habe ich die Behandlung abgebrochen. Dieser Arzt wirkte auch auf mich ziemlich unprofessionell. z.B. Rauchen vor dem Kunden. Ich war NIE wieder bei diesem Arzt.

Am Freitag habe ich einen Brief und Rezept mit folgenden Wortlaut erhalten:
"Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient
Sie waren im genannten Quartal (4tes Quartal 2022) bei uns in Behandlung, aber die Daten wurden nicht übermittelt, weil das Kartenlesegerät defekt war. Wir möchten Sie bitte, das Rezept zu unterschreiben und an uns zurück zu schicken, oder es in die Praxis zu bringen bis zum 02.02.2024."

Fragen die ich nach dem lesen stellte:
-
Welche Leistung soll ich da unterschreiben, die bei meinem Krankenversicherung abgerechnet wird? Null Transparenz
- Warum ist mir ein Zieltermin 02.02.2024 gesetzt worden? Was passiert wenn ich es bis dahin nicht unterschreibe?
- Warum soll ich das Porto bezahlen für die Rücksendung?

Frage an Euch:
Wie seht Ihr das? Übertreibe ich da gerade? Würdet Ihr das unterschreiben da banal?

Danke Euch
 
I

irritiert

Gast
Was steht denn auf dem "Rezept", das Du unterschreiben sollst?
Und wieso "Rezept"?
"Rezepte" sind Zettel für Verschrebung von Medikamenten.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
****jadieweltsoböseist***

Ruf doch in der Praxis an.

Was wurde denn damals gemacht ?
Wurden spezielle Medikamente verwendet ?
Was steht denn auf dem Rezept drauf ?

Von wann (Datum) ist denn das schreiben ?

Zum Porto...
Ich würde es per Email senden.
 
G

Gelöscht 128532

Gast
War das Kartenlesegerät denn defekt? Eigentlich hätten sie dich in dem Fall gebeten mit deiner Gesundheitskarte nochmal vorbei zukommen, um sie nachträglich einlesen zu lassen. Das Rezept würde ich auf keinen Fall unterschreiben.
Laut dem Arzt war das Kartenlesegerät defekt.

Ich gehe die Tage da mal vorbei.

Warum würdest Du das Rezept nicht unterschreiben?
 
G

Gelöscht 128532

Gast
****jadieweltsoböseist***

Ruf doch in der Praxis an.

Was wurde denn damals gemacht ?
Wurden spezielle Medikamente verwendet ?
Was steht denn auf dem Rezept drauf ?

Von wann (Datum) ist denn das schreiben ?

Zum Porto...
Ich würde es per Email senden.
Danke für deine Antwort
bzgl. ****jadieweltsoböseist*** <-- Ich bin echt vorsichtig geworden nach vielen Problemen.

Was wurde denn damals gemacht ?
--> Allgemeine Kontrolle + Zahnschiene.
Wurden spezielle Medikamente verwendet ?
--> Nein
Was steht denn auf dem Rezept drauf ?
--> Nichts genaues außer "Der Patient befand sich in Q4 bei mir in Behandlung"
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
was steht denn auf dem Rezept,
da sieht man es doch, ein Rezept kann auch eine Art Rechnung sein.

Dass Leistungen wie Porto oder ein Telefonanruf oder der Aufwand für das Büro abgerechnet werden,
ist für Privatpatienten normal;
für dich als Kassenpatient
wird wohl abgerechnet, dass du die Leistungen nicht bezahlt hattest und die Praxis Aufwand, ihr Geld von dir in Form der Karte zu bekommen;
sozusagen Mahngebühr.

Wenn es nur Porto ist, hast du Glück, viele lassen Praxen sich auch das Papier etc.. für die Mahnung zahlen.

Das Ganze ist einfach eine Mahnung für eine Nicht-Zahlung,
deswegen ein Zahlungstermin, den dir die Praxis einräumt, diese werden willkürlich festgelegt, müssten jedoch gar nicht gewährt werden.
Was wird passieren, wenn du die Karte nicht bringst/nicht unterschreibst?
Naja, das Übliche:
eine Mahnung mit Gebühren oder
auch eine Privatrechnung, weil sie ja nicht mit der Krankenkasse abrechnen können.
 

weidebirke

Urgestein
Und das fällt erst ein Jahr später auf, dass das Kartenlesegerät defekt war?

Ich würde das Rezept (btw: warum eigentlich Rezept? Logischer würde ich eine Bestätigung der Behandlung finden oder eine Bestätigung der Konsultation am Datum X oder dass Du dort und dort versichert warst) mit meiner Krankenkasse überprüfen, bevor ich da was unterschreibe. In einem normalen Behandlungsablauf als Kassenpatient*in unterschreibe ich schließlich auch nichts.

Prüf das mit Hilfe Deiner Krankenkasse.
 
G

Gelöscht 128532

Gast
Hallo zusammen,

danke erstmal für die Infos.

Laut telefonischer Auskunft des Arztes:

- Behandlung am 8 August 2022 - Zahn-Kontrolle und Abdruck für Beissschutz
- Die Kartendaten wurden damals nicht übermittelt da Kartengerät Defekt.

Auf dem Rezept steht:
- "Der Patient befand sich im 4ten Quartal 2022 in meiner Behandlung und bestätigt das mit seiner Unterschrift"
- keine weiteren Details
- Anzumerken ist das August auch im 3 Quartal liegt.

Meine Krankenkasse macht hier keine Rechtsberatung - angerufen, die können dazu nichts sagen.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 187) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben