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Eingetragener Inhaber einer Firma feststellen

Du hast einen MB für eine Firma, dann ist dieser auch an die Firmenadresse zu richten und nicht an irgendwelche Privatadressen.
Firmen haben oft mehrere Inhaber, die auch wiederum keine Privatpersonen seien müssen.
Oder die Inhaber haben nichts mit dem Tagesgeschäft der Firma zu tun, dafür haben sie Geschäftsführer eingesetzt. Die Inhaber wären jetzt sehr überrascht, wenn sie jetzt die MB ihrer Firma zugesendet bekämen.
Den MB würde ohnehin die Firma erhalten. Aber es wurde eben zusätzlich nach den Daten des gesetzlichen Vertreter gefragt.
Von mir als Antragsteller möchten Sie das ja auch wissen. Und wenn ich dann meinen Chef eintrage und er nicht zufällig im gleichen Haus wie die Firma wohnen würde, müsste ich hier ja auch seine Wohnadresse eintragen. Sonst würde es auch keinen Sinn ergeben, wenn die Adresse überall nur doppelt eingetragen werden müsste. Dann würde man die Felder gar nicht brauchen.
 
Solange die betroffene Firma kein EK ist, stehen alle relevanten Daten für den MB im Handelsregister.

MB sind immer an die Firmenadresse zu richten und nicht an die Privatadresse.
Das Onlineverfahren benötigt den Inhaber? Wofür? Der ist nicht immer gleich der haftende. Im Falle einer GmbH, so wie du es vorliegen hast, trägst du höchstens den GF inkl. Firmenadresse und nicht die Privatadresse ein.

Du bekommst auch keine Auskunft über jegliches beim FA oder dem Einwohnermeldeamt, wie es hier behauptet wird, da alle für dich relevanten Daten im Handelsregister stehen.
 
Also im Transparenzregister müsste doch alles zu finden sein. Hab da zwar noch nie gesucht, aber Meldungen erstellt.
 
Also im Transparenzregister müsste doch alles zu finden sein. Hab da zwar noch nie gesucht, aber Meldungen erstellt.
Da haben wir auch einen account wegen unserer eigenen Meldung aber die haben so dämliche Sachen gefragt wenn ich selbst mal abrufen möchte das ich es wieder gelassen habe.

Ansonsten denke ich stimmt es so. GF was in vielen Fällen auch gleichzeitig der Inhaber ist und die Firmenadresse. So mache ich jetzt zumindest mal die nächsten MB fertig und dann schauen wir mal. Ich erhalte ja irgendwann Post und bekomme das Datum der Zustellung des MB mitgeteilt. Dabei liegt dann auch gleich ein Antrag für einen VB mit genannter Frist wann ich frühestens einreichen darf.
 
Den MB würde ohnehin die Firma erhalten. Aber es wurde eben zusätzlich nach den Daten des gesetzlichen Vertreter gefragt.
Von mir als Antragsteller möchten Sie das ja auch wissen. Und wenn ich dann meinen Chef eintrage und er nicht zufällig im gleichen Haus wie die Firma wohnen würde, müsste ich hier ja auch seine Wohnadresse eintragen. Sonst würde es auch keinen Sinn ergeben, wenn die Adresse überall nur doppelt eingetragen werden müsste. Dann würde man die Felder gar nicht brauchen.

Ich verstehe nicht, warum Du im Handelsregister keinen Erfolg hast.
Da müssten doch die gesetzlichen Vertreter hinterlegt sein.
 
Hallo,
ich habe mir kürzlich angewöhnt, Mahnbescheide online wegen säumigen Kunden zu erstellen. Das funktioniert wunderbar und kostet ca. 36 Euro, kann sein das es preislich gestaffelt ist. Falls hierzu jemand weitere Infos benötigt kann ich gerne Details erläutern.

Mein Problem ist aber, wenn ich einen MB für eine Firma erstellen möchte, benötige ich zwingend den Inhaber da der Mahnbescheid offensichtlich an die private Wohnadresse versendet wird - nehme ich an.

Jedenfalls sind mir die Inhaber zu keiner Firma bekannt.
Ich habe es jetzt beim Bundesanzeiger, beim Unternehmensregister und beim Handelsregister versucht. ( Vielleicht schaue ich mir gleich noch das Transparenzregister an. )
Aber irgendwie bekomme ich da nicht das Ergebnis ( vollständiger Name und vollständige Privatadresse angezeigt ).

Kann mir jemand sagen wie ich solche Daten einsehen kann?

noch was: ich bin nicht sicher ob ich bei der Wohnadresse zumindest einfach auch die Firmenadresse nehmen könnte. Oder ob es tatsächlich die privaten Daten sein müssen aufgrund eines späteren Vollstreckungsbescheides oder ähnliches. Das habe ich noch nicht herausgefunden.

Danke und Gruß
PC
Bitte vorsichtig mit solchen Angaben. 36,00 € ist die MINDESTgebühr nach 1100 KV GKG (Gerichtskostengesetz). Das ist für dieses vereinfachte Verfahren eine 0,5 Gebühr.
Diese erhöht sich natürlich bei höheren Streitwerten.
Auch nicht zu vergessen: legt der Anspruchsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein u man muss ins streitige Verfahren, werden weitere 2 ,5 Gebühren fällig; wie bei jedem Klagverfahren.

Im MB-Antrag müssen alle Angaben zum Antragsteller, Antragsgegner, Vertretungsverhältnisse einer etwaigen Firma, Anschriften, Abschlagzahlungen etc. gemacht werden.
Im Handelsregister o Bundesanzeiger tauchen diese nicht vollständig auf.

Du musst bei der entsprechenden Stadt/Gemeinde eine Gewerbeamtsanfrage machen. Da bekommst Du alle Daten mit Vertretungsverhältnissen u Anschriften.

Noch schlauer ist, sich bei Beauftragung immer alles genau schriftlich geben zu lassen, dann braucht es den Mist mit Gewerbe-/Einwohnermeldeämtern etc nicht mehr.

Wir hatten einen tollen Mandant mit noch tolleren Handelsvertretern (ihre Provision im Blick).
Wenn ich die notleidenden Verträge auf dem Tisch hatte, hätte ich ko.... können. 🙈
Restaurant Orchidee o Pizzaria Italo in Hamburg o Berlin, ohne weitere Angaben. Herzlichen Glückwunsch.
Das haut mir das Gericht sofort um die Ohren.
Also erstmal Recherche.

Gruß von einer, die im Leben sicher 1000e Mahverfahren durch hat.
 
Aber mit Geburtsdatum und Wohnort.
Damit kann man doch was anfangen...
Nein, das reicht nicht für einen MB-Antrag!

Diese Auskünfte über genaue Vertretungsverhältnisse, Anschriften etc bekommt man übers Gewerbeamt.
Das Geburtsdatum ist dem Mahngericht wumpe.
Das Ding kommt postwendend zurück, wird weder erlassen, noch zugestellt (wichtig zB bei Verjähru g der Forderung).
 

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