Bitte vorsichtig mit solchen Angaben. 36,00 € ist die MINDESTgebühr nach 1100 KV GKG (Gerichtskostengesetz). Das ist für dieses vereinfachte Verfahren eine 0,5 Gebühr.
Diese erhöht sich natürlich bei höheren Streitwerten.
Deshalb schrieb ich von einer Staffelung. Und ich gehe davon aus das sich ein "nachahmer" sicherlich noch eigene Gedanken vor der Erstellung eines MB macht und sich über die Kosten informiert.
Ich glaube kaum, dass das jetzt hier als juristischer Leitfaden von irgendwem verstanden wird.
Auch nicht zu vergessen: legt der Anspruchsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein u man muss ins streitige Verfahren, werden weitere 2 ,5 Gebühren fällig; wie bei jedem Klagverfahren.
Natürlich ist es mit den Kosten eines MB nicht getan. Und natürlich gibt es nach der Zustellung eines MB verschiedene Konstellationen wie es weitergeht und wie ein Schuldner reagieren könnte. Und danach richten sich dann auch weitere Kosten.
Würdest du für das von dir erwähnte "streitige Verfahren" dann raten, dies einem Anwalt für die nächsten Schritte zu übergeben oder kann man das im Anschluss auch nochmal selbst machen?
Du musst bei der entsprechenden Stadt/Gemeinde eine Gewerbeamtsanfrage machen. Da bekommst Du alle Daten mit Vertretungsverhältnissen u Anschriften.
Kann dort jeder nachfragen oder benötige ich bestimmte Voraussetzungen?
Noch schlauer ist, sich bei Beauftragung immer alles genau schriftlich geben zu lassen, dann braucht es den Mist mit Gewerbe-/Einwohnermeldeämtern etc nicht mehr.
Daran habe ich auch schon gedacht, die Umsetzung bei uns wird aber schwierig in die Leute rein zu bekommen sein.
Wir hatten einen tollen Mandant mit noch tolleren Handelsvertretern (ihre Provision im Blick).
Wenn ich die notleidenden Verträge auf dem Tisch hatte, hätte ich ko.... können. 🙈
Restaurant Orchidee o Pizzaria Italo in Hamburg o Berlin, ohne weitere Angaben. Herzlichen Glückwunsch.
Das haut mir das Gericht sofort um die Ohren.
Also erstmal Recherche.
Das kann ich mir vorstellen. Ist es denn zumindest richtig wie hier geschrieben wurde, den gesetzlichen Vertreter mit Vor- u. Nachnamen einzutragen und als Anschrift ebenfalls die Firmenadresse zu verwenden oder muss dort wirklich die Wohnadresse des Geschäftsführers hinein?
Gruß von einer, die im Leben sicher 1000e Mahverfahren durch hat.
Vielen Dank für dein know how!
Ich hab auch jetzt die ersten Retouren zurück, dass ein MB erstellt wurde und dabei liegt ein Antrag für einen VB. Ich warte gerade die Zeit ab bis ich den einreichen darf. Das betrifft aber Privatpersonen, e.k. oder Einzelunternehmen, deshalb hatte ich die als erstes gemacht, weil ich da das Problem mit dem gesetzlichen Vertreter nicht hatte.
Ich hab mir den VB noch nicht im Detail angeschaut, werde aber diese Woche die ersten ausfüllen. Ich hoffe ja nebenbei noch auf Zahlung...
Sag mal, eine solche Post mit dem Antrag eines VB erhalte ich doch nur wenn der Schuldner nicht auf den MB reagiert hatte? Also keinen Einspruch, oder ähnliches eingelegt hat?
EDIT: nein, moment. Die Frist die ich jetzt einhalten muss bis ich den VB beantragen darf, ist wahrscheinlich die Zeit die jetzt der Schuldner zum reagieren hat?!