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Ein Schlag und jetzt ist alles aus

Blödsinn hoch 10.

Es ist nach wie vor nicht bewiesen dass der Dealer nicht sofort zum Arzt ging.

Alles reinste Vermutung.



Ausserdem, es ist völlig irrelevant was der Dealer tut oder getan hat.

Der TE hat ihm den Schädel gebrochen und soll jetzt mit den Konsequenzen klarkommen.

Auch das ist nur eine Vermutung deinerseits .... nur weil der Strafbefehl auf Rat des Anwaltes erst einmal angenommen wurde, bedeutet es nciht, dass der TE das auch tatsächlich getan hat und davon einmal abgesehen, schrieb der TE ebenfalls, dass das vermeintliche Opfer aussagte, dass dieser wohl niemanden aufgesucht hätte, weil es "nur" eine Schwellung gab.
 
puuuuhhhhhh......mal eine meinung von einem, der sich mit der materie auskennt:

dein anwalt war richtig schlecht!

du hättest unbedingt in der 14 tagefrist gegen den strafbefehl einspruch einlegen müssen...(410 stpo).
natürlich war relevant, was zuvor passiert ist, zwar nicht im rahmen von notwehr aber bei der strafzumessung. dein anwalt war vermutlich zu faul den einspruch zu begründen, die gebühr nach rvg war nämlich schon vorher verdient.

dumm war auch die entschuldigung per fb, nur dadurch konnte das gericht den hinreichenden tatverdacht für den strafbefehl bejahen.

was du jetzt noch tun kannst:

1. keine kohle in einen 2. anwalt stecken, denn das fristversäumnis ist irreparabel, da ist nichts mehr zu retten.
2. keine kohle an irgend jemanden zahlen sondern alles in bar an deine mutter....dann ist die bei einer eV keine gläubigerbenachteiligung nachweisbar.
3. eine weiter insolvenz geht nicht, daher einfach die gläubiger auflaufen lassen......ggf. einen job suchen, der nur 1086 netto abwirft und p konto einrichten.
4. deine freundin sollte den typen anzeigen, selbst wenn sich die beweislage auf deine aussage beschränkt. hoffentlich hat sie die traute dazu.

nebenbei: ich hätte einem typen, der meiner freundin drogen in den drink tut, auch eine rein gehauen, nur noch etwas härter, so dass die kosten bei 100.000 liegen....nur alle die fehler danach hätte ich nicht gemacht!

ich wünsch dir viel glück und einen klaren kopf!
 
sehe ich nicht so.....schau mal in den kommentar, was "neue tatsachen" sind.

diese dürfen zum zeitpunkt der HV (hier also 14 tage frist, da SB verfahren) dem angeklagten nicht bekannt gewesen sein. dazu müssten sie auch noch entscheidungserheblich im tatbestand sein, hier wirkt es sich aber nur auf die strafzumessung aus, denn 32 liegt ja objektiv nicht vor.

sehe ich also nicht. wiederaufnahme klappt fast nie....
 
Ach du heiliger ... die Geschichte hat mich echt gerührt, vor allem da du lediglich aus Liebe gehandelt hast und nun in so einen Bockmist reingerutscht bist! Das mit deiner Frau tut mir ebenfalls sehr Leid 🙁

Kann dir zwar nicht helfen aber ich würde dir raten mit deiner Geschichte einfach mal an die Öffentlichkeit zu gehen, probier´s auf Facebook und starte eine Spendenaktion, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt und vielleicht hast du ja Glück und kannst das Geld auf diesem Wege zusammentrommeln!

Wünsch dir auf jeden Fall alles Gute!
 
Sehe das auch so, das da irgendwas Faul ist an der Sache. Nach solch einem Schlag, wäre 2 Stunden später alles so geschwollen. das eine OP schon am nächsten Tag gewesen wäre und nicht erst nach einer Woche.

Ich werde nie verstehen, warum solchen Typen auch noch wohlwollend gegenüber gestanden wird und das dann auch noch zivilisiert sein soll.. Für mich hat sowas auf der Welt nix verloren. So wie ich, denkt man wahrscheinlich nur dann, wenn man selber schonmal Opfer war.........
Was wäre gewesen, wenn die Frau gestorben wäre? Ein paar Sozialstunden für so nen Ars...?
 
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