puuuuhhhhhh......mal eine meinung von einem, der sich mit der materie auskennt:
dein anwalt war richtig schlecht!
du hättest unbedingt in der 14 tagefrist gegen den strafbefehl einspruch einlegen müssen...(410 stpo).
natürlich war relevant, was zuvor passiert ist, zwar nicht im rahmen von notwehr aber bei der strafzumessung. dein anwalt war vermutlich zu faul den einspruch zu begründen, die gebühr nach rvg war nämlich schon vorher verdient.
dumm war auch die entschuldigung per fb, nur dadurch konnte das gericht den hinreichenden tatverdacht für den strafbefehl bejahen.
was du jetzt noch tun kannst:
1. keine kohle in einen 2. anwalt stecken, denn das fristversäumnis ist irreparabel, da ist nichts mehr zu retten.
2. keine kohle an irgend jemanden zahlen sondern alles in bar an deine mutter....dann ist die bei einer eV keine gläubigerbenachteiligung nachweisbar.
3. eine weiter insolvenz geht nicht, daher einfach die gläubiger auflaufen lassen......ggf. einen job suchen, der nur 1086 netto abwirft und p konto einrichten.
4. deine freundin sollte den typen anzeigen, selbst wenn sich die beweislage auf deine aussage beschränkt. hoffentlich hat sie die traute dazu.
nebenbei: ich hätte einem typen, der meiner freundin drogen in den drink tut, auch eine rein gehauen, nur noch etwas härter, so dass die kosten bei 100.000 liegen....nur alle die fehler danach hätte ich nicht gemacht!
ich wünsch dir viel glück und einen klaren kopf!