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Ein Schlag und jetzt ist alles aus

C

chrismas

Gast
Der Typ haut jemanden fast zum Krüppel und ihr unterstützt das noch indem ihr ihm Tipps wie "hol dir nen besseren Anwalt" gebt?

Und das nur weil er Geldsorgen hat?
Zum einen, heißt das nicht Typ, sondern GinsJoker und zum anderen, bei allem was lieb und nett und auch freundlich ist, ich habe auch einmal was auf die Fresse bekommen, hatte deswegen Probleme mit meiner Sehstärke und meinem Ohr und bin gleich am nächsten Tag zum Arzt gegangen, um abklären zu lassen, ob es etwas schlimmeres ist oder es von alleine wieder weg geht.

Wenn jemand daher mit einem geschwollenem Auge erst nach einer Woche offensichtlich einen Arzt aufsucht, dann stinkt da etwas gewaltig bis zum Himmel und, das hatte mir ein Arzt dann damals bei mir erklärt, bei einem Schlag ins Gesicht muss man schon sehr heftig zuschlagen (in der Regel mit Hilfsmittel), damit dort etwas gebrochen werden kann.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich sehe das ähnlich, daß das alles dubios sein kann.

Meine Frage ist nur, ob da noch was zu machen ist? Ich habe das im Anfangsbeitrag nicht ganz verstanden, ob es zu einer Verurteilung gekommen ist? Oder zu einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldsumme?

Im Anfangsbeitrag heißt es, es sei ein Strafbefehl vom Gericht gekommen über 4.800,00 €, den der TE nach Akteneinsicht durch seinen Anwalt und auf Anraten seines Anwalts akzeptiert hat und in Raten abzahlt.

Für mich hört sich das so an, als ob die Strafsache damit erledigt ist.

Ob dann in der Zivilsache noch mal der Sachverhalt und die Beweislage angezweifelt werden können?

Vielleicht kann der TE noch mal genau erklären, was da gerichtlich gelaufen ist.

Rechtlich beurteilen, ob er da noch mit Zweifel am Hergang und an der Ursächlichkeit zwischen Faustschlag und Krankenhausbehandlung kommen kann, kann das wohl am ehesten ein Anwalt, oder?


Allerdings, wenn ich so nachdenke - Ihr habt natürlich recht:

Die Gegenseite muß ja die Rechtmäßigkeit ihres Anspruches belegen.

Wenn der TE ihnen schreibt, daß er anzweifelt, daß die Verletzungen in dem Ausmaß und die Krankenhausbehandlung auf seine Straftat zurückzuführen ist, dann müßte die Gegenseite den Nachweis erbringen, z.B. dadurch, daß sie Gutachten vorlegt oder die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet.

Also macht es wahrscheinlich Sinn, die Forderung dem Grunde nach und der Höhe nach anzuzweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
AW: Ein Schlag und jetzt ist alles ausg

Zum einen, heißt das nicht Typ, sondern GinsJoker und zum anderen, bei allem was lieb und nett und auch freundlich ist, ich habe auch einmal was auf die Fresse bekommen, hatte deswegen Probleme mit meiner Sehstärke und meinem Ohr und bin gleich am nächsten Tag zum Arzt gegangen, um abklären zu lassen, ob es etwas schlimmeres ist oder es von alleine wieder weg geht.

Wenn jemand daher mit einem geschwollenem Auge erst nach einer Woche offensichtlich einen Arzt aufsucht, dann stinkt da etwas gewaltig bis zum Himmel und, das hatte mir ein Arzt dann damals bei mir erklärt, bei einem Schlag ins Gesicht muss man schon sehr heftig zuschlagen (in der Regel mit Hilfsmittel), damit dort etwas gebrochen werden kann.

Genau so sieht es mein Mann, Arzt, auch. Er meint wenn jemand so arg verletzt ist, dass ihm dann Platten eingesetzt werden, dann ist so viel im Gesicht verschoben und kaputt, da wartet man nicht mal eben mal eine Woche ab.

Das so eine Verletzung von einem normalen Faustschlag kommt, wäre schon möglich. Wenn der Schläger jetzt bsp. der Klitschko wäre, dann ganz sicher, wenn er aber vielleicht nur ein M. M. Westernhagen ist, dann ist das sicher eher unwarscheinlich. Ja am ehesten entsteht so was durch Hilfsmittel, wenn man noch was in der Hand hat.
GinsJoker, wie ist das denn? Weisst Du vielleicht auch noch wohin Du ganz genau geschlagen hast?
 

eduardo

Aktives Mitglied
Ja, und der Krüppel hätte fast die Freundin des Typen umgebracht.

Natürlich war seine Reaktion falsch, aber er hatte auch allen Grund auszuflippen.

Unterstütz Du ruhig Drogendealer, wenn die halt machen dürfen was sie wollen...
Die Freundin des TE ist kein Kleinkind mehr das man an der Hand nehmen und belehren muss. Wenn SIE Drogen nimmt und dabei draufgeht dann ist das IHR Problem! Hat sie die Drogen denn genommen? Nein.

Also gibt es auch keinen Grund diesem Dealer einfach mal den Schädel einzuschlagen!

Dein letzter Satz ist einfach nur dermassen saublöd, dass ich darüber nur laut lachen kann :)
 
G

Gast

Gast
Eduardo,

Wenn Du lesen könntest, hätte Dir auffallen müssen, das er dem Mädchen das Pulver heimlich in das Getränk geschüttet hat.

Und falls Du Dir mal was gebrochen hast, besonders im Gesicht, und so arg, dass Dir Platten und Schrauben eingesetzt werden müssen, dann wüsstest Du was das für Schmerzen sind. Das man das nicht mal mit geschwollenem Auge abtut.
 

Smilla74

Aktives Mitglied
Lieber TE,

ich würde Dir auf jeden Fall auch zu einem Anwaltswechsel raten und noch einmal ganz genau schildern, was an dem Abend abgelaufen ist. Was hat denn Dein Anwalt bisher getan, außer sich die Akten der Gegenseite anzusehen?
Oder hast Du ihm nicht alles gesagt? (Wäre sehr wichtig!)

Erstens könnte Deine Freundin als Zeugin aussagen, dass der Typ ihr Drogen angeboten hat (was leider schwer zu beweisen ist, es sei denn, Ihr könntet noch andere Leute ausfindig machen, die an dem Abend ebenfalls in der Kneipe waren und die Ähnliches beobachtet haben) und zweitens, hat der Typ Dir gegenüber auch noch zugegeben, dass er Deiner Freundin Pulver untergejubelt hat, woran sie aufgrund ihrer Vorgeschichte hätte draufgehen können (leider auch schwer zu beweisen, könnte aber den Grund für Deinen Schlag etwas verständlicher machen).

Deine Freundin braucht auch keine Angst zu haben, dass ihr dadurch berufliche Nachteile entstehen, schließlich wäre sie ja nur Zeugin und Drogen hat sie (zumindest nicht freiwillig) keine genommen.

Sehr stutzig macht mich allerdings auch die Tatsache, dass er nach einem angeblich solch heftigem Schlag erst eine Woche (!) später in die Uni-Klinik kam?! Nein - max. einen Tag später wäre man bei solchen Verletzungen von alleine ins Krankenhaus gegangen, alleine schon wegen der Schmerzen und der Schwellungen.

Ich selbst hatte "nur" mal meinen Daumen gebrochen (nachmittags) und bin noch am selben Abend ins KHS gefahren, weil der Daumen mittlerweile wie eine Fleischwurst aussah und er zudem noch sehr weh tat. Da möchte ich gar nicht wissen, wie sich solche Verletzungen im empfindlichen Kopf/Gesicht anfühlen müssen! Mehrere Tage hält man das sicher nicht aus. Sehr, sehr merkwürdig...

Du könntest sicher auch auf ein ärztliches Gutachten bestehen, aus dem hervorgeht, ob diese Verletzungen tatsächlich durch Deinen Schlag verursacht wurden.

LG
Smilla74
 

Sisandra

Moderator
Die müssen in der Uniklinik ja Röntgenaufnahmen gemacht haben und ich bin mir sicher ein geschultes Auge kann erkennen, ob die Verletzungen frisch waren oder schon seit ca einer Woche bestanden.
 

Smilla74

Aktives Mitglied
Lieber TE,

was mir noch einfällt, Deine Freundin könnte diesen Typen auch immer noch bei der Polizei anzeigen.
Was ich eh für sinnvoll halte, selbst wenn die Beweislage nicht so toll ist. Denn die Polizei muss dem erstmal nachgehen.
 

eduardo

Aktives Mitglied
Draußen ging es dann doch recht schnell. Auf meine Frage: Hast du meiner Freundin Pulver untergejubelt? Kam von ihm: Na und, was willst dagegen machen? Gepaart mit einem Achselzucken und einem dreckigen Grinsen.
Das soll also der "Beweis" dafür sein dass er ihr tatsächlich irgendetwas ins Glas getan hat? Für mich nicht. Wer weiss schon ob er es genau so gesagt hat? Möglicherweise sagte er ja auch "Und falls ich es getan hätte, was willst dagegen machen?" was dann schon mal ne ganz andere Bedeutung hätte..

Würde mir irgendso ein agressiver Primitiver entgegen kommen und mich fragen ob ich seiner Freundin was "untergejubelt" hätte, dann würde ich auch nur abwinken und lachen.

Und selbst wenn dem so wäre, es rechtfertigt nach wie vor nicht seine Reaktion ;)


Die Anzeige hat er selbst zu verschulden und damit soll er jetzt auch klarkommen!


Wieder mal ne einzige Doppelmoral hier.

Da bekommt jemand den Schädel gebrochen..aber ist ja verständlich, er hat einer Frau ja anscheinend Drogen untergejubelt.. also hat er's verdient den Schädel gebrochen zu bekommen und der Täter soll sich nen besseren Anwalt holen der dafür sorgt dass "Gerechtigkeit" waltet.
 

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