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Eigentum - auf Überschreibung bestehen?

Fabienne

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,
heute habe ich offenbar einen nachdenklichen Tag und würde das Thema gern einmal anbringen...

Ende 2019 habe ich nach langer Suche eine passende Eigentumswohnung gefunden, ich hatte auch bereits die Zusage von der Bank für einen Kredit. Leider konnte das Geld dann nicht in der nötigen Zeit "bereitgestellt" werden, die die Verkäufer vorgegeben haben...
Meine Mutter hat mir daraufhin den nötigen Kaufbetrag vorgestreckt. Die Nebenkosten / Notar etc. habe ich selbst bezahlt. Den Kaufbetrag zahle ich nun in monatlichen Raten an meine Mutter zurück. Nur eben ohne Zinsen ;)

Es war geplant, das Eigentum dann auf mich zu überschreiben - näher haben wir aber noch nicht gesprochen. Bisher habe ich mir da keinerlei Gedanken gemacht. Ich bin Einzelkind, irgendwann gehört so gesehen, ja eh alles mir.... wir haben keinerlei vertragliche Regelungen oder Ähnliches aufgesetzt - ergo könnte ich genauso gut aufhören das Geld zurück zu zahlen...

Dennoch bereitet es mir leichte Bauchschmerzen. Ich überlege, ob ich die Wohnung nicht besser im Laufe des Jahres auf mich umschreiben lassen sollte. Dann ist es eben schlicht "meins" auch auf dem Papier und nichts kann schief gehen. Denn wenn ich zB in 2 Jahren sage es gefällt mir hier nicht mehr, ich verkaufe und kaufe neu - bin ich ja so gesehen auf den guten Willen meiner Mutter angewiesen, die auf dem Papier steht....

Wie würdet ihr das sehen? Wie angehen?

Vielen Dank!
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Hallo zusammen,
heute habe ich offenbar einen nachdenklichen Tag und würde das Thema gern einmal anbringen...

Ende 2019 habe ich nach langer Suche eine passende Eigentumswohnung gefunden, ich hatte auch bereits die Zusage von der Bank für einen Kredit. Leider konnte das Geld dann nicht in der nötigen Zeit "bereitgestellt" werden, die die Verkäufer vorgegeben haben...
Meine Mutter hat mir daraufhin den nötigen Kaufbetrag vorgestreckt. Die Nebenkosten / Notar etc. habe ich selbst bezahlt. Den Kaufbetrag zahle ich nun in monatlichen Raten an meine Mutter zurück. Nur eben ohne Zinsen ;)

Es war geplant, das Eigentum dann auf mich zu überschreiben - näher haben wir aber noch nicht gesprochen. Bisher habe ich mir da keinerlei Gedanken gemacht. Ich bin Einzelkind, irgendwann gehört so gesehen, ja eh alles mir.... wir haben keinerlei vertragliche Regelungen oder Ähnliches aufgesetzt - ergo könnte ich genauso gut aufhören das Geld zurück zu zahlen...

Dennoch bereitet es mir leichte Bauchschmerzen. Ich überlege, ob ich die Wohnung nicht besser im Laufe des Jahres auf mich umschreiben lassen sollte. Dann ist es eben schlicht "meins" auch auf dem Papier und nichts kann schief gehen. Denn wenn ich zB in 2 Jahren sage es gefällt mir hier nicht mehr, ich verkaufe und kaufe neu - bin ich ja so gesehen auf den guten Willen meiner Mutter angewiesen, die auf dem Papier steht....

Wie würdet ihr das sehen? Wie angehen?

Vielen Dank!

Kapiere ich nicht. Warum willst du das Geld deiner Mutter nicht zurückzahlen? Deiner Mutter gehört also die Eigentumswohnung, du wohnst darin und zahlst jetzt ab und es soll dann auf dich umgeschrieben werden.

Ja, natürlich bist du auf deine Mutter angewiesen. Du hast ja auch ihr Geld gerne genommen.
 

Fabienne

Aktives Mitglied
Kapiere ich nicht. Warum willst du das Geld deiner Mutter nicht zurückzahlen? Deiner Mutter gehört also die Eigentumswohnung, du wohnst darin und zahlst jetzt ab und es soll dann auf dich umgeschrieben werden.

Ja, natürlich bist du auf deine Mutter angewiesen. Du hast ja auch ihr Geld gerne genommen.
Das war glaube ich blöd ausgedrückt ;)
Wir haben keinerlei vertraglichen Vereinbarungen, meinte ich - ergo gibt es keine Verpflichtungen, die irgendwo geregelt sind.
Und was heißt gern genommen - sie hätte es ja nicht anbieten müssen, wenn sie es nicht eh gehabt hätte....

Mein pers. Eigenkapital steckt ja auch mit drin. Die Notarkosten und die laufenden Nebenkosten / Hausgeld zahle ja ich. Ist ja nicht so, als würde mich das gar nichts kosten.

Du kannst klar die Wohnung auf dich Schreiben lassen. Dann solltest du aber auch zu dem Zeitpunkt den Betrag an deiner Mutter zurückgezahlt haben.
Genau, weil man in 1 Jahr eine Wohnung gleich abbezahlt hat.....
 
G

Gelöscht 115192

Gast
Das war glaube ich blöd ausgedrückt ;)
Wir haben keinerlei vertraglichen Vereinbarungen, meinte ich - ergo gibt es keine Verpflichtungen, die irgendwo geregelt sind.
Und was heißt gern genommen - sie hätte es ja nicht anbieten müssen, wenn sie es nicht eh gehabt hätte....

Mein pers. Eigenkapital steckt ja auch mit drin. Die Notarkosten und die laufenden Nebenkosten / Hausgeld zahle ja ich. Ist ja nicht so, als würde mich das gar nichts kosten.

Genau, weil man in 1 Jahr eine Wohnung gleich abbezahlt hat.....

Ich würde sagen, rede mit deiner Mutter. Die laufenden Nebenkosten/Hausgeld sollte auch derjenige zahlen, der darin wohnt. Ihr solltet das klären: du verpflichtest dich, ihr das Geld zurück zu zahlen, sie überschreibt die Wohnung dir.

Ich gehe mal davon aus, dass du dich gut mir ihr verstehst, sonst hätte sie dir kein Geld geliehen?
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Ist der Kaufvertrag zwischen dir und den Verkäufern geschlossen worden?

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat deine Mutter dir einen zinslosen Kredit gewährt, damit du die Wohnung kaufen kannst.

Also kannst du als Käufer, wenn es zwischen dir und deiner Mutter keine andere Vereinbarung gibt, die Wohnung auf dich umschreiben lassen.
Lass dich am besten von einem Notar dazu beraten.
 

juka

Aktives Mitglied
Ich überlege, ob ich die Wohnung nicht besser im Laufe des Jahres auf mich umschreiben lassen sollte.
Du meinst ob du deine Mutter bitten solltest die Wohnung auf dich umzuschreiben.

Dann ist es eben schlicht "meins" auch auf dem Papier und nichts kann schief gehen.
Kann ich verstehen. Dann wäre es aber auch fair, wenn ihr den Kredit nochmal vertraglich verankert, denn letztlich profitierst nur du von der Überschreibung. Deine Mum hätte dann nichts, keine Sicherheiten, Verträge.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also wer steht denn im Grundbuch?
Du? Dann musst Du lediglich deiner Mutter das Geld zurückzahlen. Ich würde das aber unbedingt vertraglich regeln. Ihr solltet irgendwas schriftlich haben, das beweist, dass Du das Geld zurückzahlst, denn ansonsten gilt es als Schenkung und die ist unter Umständen steuerpflichtig und muss auf jeden Fall dem Finanzamt angezeigt werden.
Steht deine Mutter im Grundbuch?
Dann könntest Du mit deiner Mutter einen Kaufvertrag machen und ihr die Wohnung quasi auf Raten abkaufen. Theoretisch ist es natürlich möglich, dass Deine Mutter dir die Wohnung schenkt und Du quasi unter der Hand ihr das Geld zurückzahlst, aber auch da wärre ich vorsichtig.
Einfach "umschreiben" geht nicht: Das wäre dann eben entweder eine Schenkung (mit evtl Steuer) oder ein Kauf. Anders kann man eigentlich nicht an eine Immobilie kommen.
Oder steht ihr beide im Grundbuch? Dann solltest Du Deiner Mutter ihren Anteil "offiziell" (dh mit Vertrag) abkaufen oder eben schenken (Steuer beachten).
Dein Eigenkapital ist auch mit in den Kauf geflossen? Wie wurde das schriftlich geregelt?
Es ist übrigens egal, wer im Kaufvertrag steht: Entscheidend über die Besitzverhältnisse ist die Frage, wer im Grundbuch steht.
lasst euch da aber auf jeden Fall vom Notar oder Steuerberater beraten.
Würde Deine Mutter im Grundbuch stehen, wäre das wirklich ziemlich ungeschickt gelaufen: Denn dann hättet ihr die ganzen Kosten, die so ein Grundbucheintrag mit sich bringt, "umsonst" gezahlt.
Also wäre der weg über eine Schenkung sicher der günstigere, denn dann fallen soweit ich weiß die Kosten für den Grundbucheintrag und die ganzen Kaufnebenkosten nicht an.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Darauf BESTEHEN???
Wenn du willst, dass deine Mutter einen Vertrag mit Zinsen aufsetzen lässt, nur zu...
Und wie kommst du darauf, du könntest die Wohnung in zwei Jahren verkaufen wollen? Sie gehört dir doch gar nicht!
Eigentümer ist, wer bezahlt hat.
Ich gehe mal davon aus, dass sie auch im Grundbuch steht, oder?
 

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