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Eigentum - auf Überschreibung bestehen?

Du? Dann musst Du lediglich deiner Mutter das Geld zurückzahlen. Ich würde das aber unbedingt vertraglich regeln. Ihr solltet irgendwas schriftlich haben, das beweist, dass Du das Geld zurückzahlst, denn ansonsten gilt es als Schenkung und die ist unter Umständen steuerpflichtig und muss auf jeden Fall dem Finanzamt angezeigt werden.
Schenkung von Elternteil an Kind: Freibetrag von 400.000€
Ich gehe nicht davon aus, dass der Betrag diese Höhe erreicht.
 
Würde Deine Mutter im Grundbuch stehen, wäre das wirklich ziemlich ungeschickt gelaufen: Denn dann hättet ihr die ganzen Kosten, die so ein Grundbucheintrag mit sich bringt, "umsonst" gezahlt.
Also wäre der weg über eine Schenkung sicher der günstigere, denn dann fallen soweit ich weiß die Kosten für den Grundbucheintrag und die ganzen Kaufnebenkosten nicht an.
Bist du sicher, was du da schreibst?
Wenn die Mutter im Grundbuch steht und die Umschreibung auf die Tochter erfolgen soll, dann fallen immer die Kosten für die Nebenkosten an, egal ob die Mutter das Objekt schenkt oder an die Tochter verkauft.
 
Genau, weil man in 1 Jahr eine Wohnung gleich abbezahlt hat.....
Du traust deiner Mutter nicht und willst die Wohnung auf dich Schreiben lassen obwohl das Geld ! zinsfrei ! von ihr kommt. Wer sein Zeug selbst bezahlt, kann es auch sein eigen nennen. Sich von anderen bezahlen lassen und dann noch argwohn gegen die Geberseite haben. Hässlicher Move.....
Und das mit dem Kredit der "nicht rechtzeitig zur Verfügung" gestellt wurde...
Na dann nimm doch jetzt einen Kredit auf und zahl damit deine Mutter aus und alle sind zufrieden.
Du sagst das du nicht in der Lage bist in 1 Jahr das Geld zurückzuzahlen aber sinnierst schon darüber das du die Wohnung ja verkaufen könntest. Auch wenn ich mich wiederhole, hässlicher Move
 
Aber bei einer Schenkung fällt beispielsweise die Grunderwerbsteuer weg.
Deine Aussagen werden leider nicht besser.
Die Grunderwerbsteuer entfällt nicht durch eine Schenkung.
Die Grunderwerbsteuer entfällt immer, egal ob bei Schenkung/Erbschaft oder Kauf, zwischen Ehegatten und eingetr. Lebenspartnern sowie zwischen Verwandten in gerader Linie (beispielsweise von Eltern an ihre Kinder oder von Großeltern an ihre Enkel) grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit sind.
 
Sie kann die WE eh nicht ohne einer notariellen Vereinbarung mit der Mutter auf sich umschreiben lassen. Dies erledigt nach der notariellen Beurkundung der Notar.
 
Du traust deiner Mutter nicht und willst die Wohnung auf dich Schreiben lassen obwohl das Geld ! zinsfrei ! von ihr kommt. Wer sein Zeug selbst bezahlt, kann es auch sein eigen nennen. Sich von anderen bezahlen lassen und dann noch argwohn gegen die Geberseite haben. Hässlicher Move.....
Und das mit dem Kredit der "nicht rechtzeitig zur Verfügung" gestellt wurde...
Na dann nimm doch jetzt einen Kredit auf und zahl damit deine Mutter aus und alle sind zufrieden.
Du sagst das du nicht in der Lage bist in 1 Jahr das Geld zurückzuzahlen aber sinnierst schon darüber das du die Wohnung ja verkaufen könntest. Auch wenn ich mich wiederhole, hässlicher Move
Deine negative Kritik finde ich nicht angebracht.
Die Tochter zahlt den Geldbetrag in Raten zurück.
Richtig, zinsfrei, aber das ist zwischen Eltern und Kindern doch eher der Normalfall.

Für mich bleibt es schleierhaft, warum die Tochter nicht das Eigentum (Grundbucheintragung) an der Immobilie erhalten hat. Jetzt zahlt sie den Betrag der Mutter zurück, obwohl sie gar nicht das Eigentum zu der Immobilie erhalten hat.
Hat der Notar die beiden nicht aufgeklärt?
 
Hallo zusammen,
heute habe ich offenbar einen nachdenklichen Tag und würde das Thema gern einmal anbringen...

Ende 2019 habe ich nach langer Suche eine passende Eigentumswohnung gefunden, ich hatte auch bereits die Zusage von der Bank für einen Kredit. Leider konnte das Geld dann nicht in der nötigen Zeit "bereitgestellt" werden, die die Verkäufer vorgegeben haben...
Meine Mutter hat mir daraufhin den nötigen Kaufbetrag vorgestreckt. Die Nebenkosten / Notar etc. habe ich selbst bezahlt. Den Kaufbetrag zahle ich nun in monatlichen Raten an meine Mutter zurück. Nur eben ohne Zinsen 😉

Tja, Fabienne, Ihr habt Mist gebaut.

Eigentümer einer Wohnung ist, wer im Grundbuch steht.
Da Du damals nicht "kreditwürdig" warst, hat Deine Mutter gekauft.
Ob Du nun den Kaufpreis ihr gegenüber zinslos ( wundert mich aktuell bei derzeitigen "Zinsen" nicht) abträgst, ist eine andere Sache zwischen ihr und Dir.
Eigentümerin wirst Du aber dadurch nicht.

Es soll Situationen geben, wo eine Frau später den perfekten lover oder Altenpfleger kennen lernt und sich spontan dazu entscheidet, für derartig liebenswerte Menschen das Testament zu ändern.

Falls du zwischenzeitlich einen Grossteil der Abtragung geleistet hast und rein vom Lebensalter oder Einkommen eine zweite und dritte Wohnung nicht mehr finanziert kriegst, dann war es das für Dich.

Merke: wer eine Türe als Eingang benutzt, sollte auf der Rückseite nachsehen, ob sie als Ausgang bereit steht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Falls Deine Mutter also vorausschauend 🙂 darauf besteht, dass es ihre Wohnung ist und bleibt, solltest Du vorausschauend 🙂 darauf bestehen, ob Deine Zahlungen als Abtragung - oder als Miete vertraglich fixiert werden!
Nur so werden gegenseitige Rechte und Pflichten begründet.
Unternimmst Du weiterhin nichts, so wirst Du , wenn das Ding in die Hose geht, beweispflichtig bezüglich dessen sein, was Dich begünstigt.

Aktuell kannst Du Deine Zahlungen also ebenfalls keinem lover, Altenpfleger oder Kind vermachen:
sie sind-zumindest innerhalb der Verjährungsfrist....weg, hinfort, verdunstet.

Und OB du was erbst ( und wenn ja, was noch) , entscheidet sich ( hoffentlich) erst in 35? Jahren , aber spätestens, wenn das Altersheim Deiner Mutter Forderungen anmeldet...

Falls deine Mutter die Wohnung bar bezahlt hat, könntest du prüfen lassen, ob Du bei unveränderten Verhätnissen im ersten Rang im Grundbuch eine Grundschuld eintragen lässt die sich anhand der monatlichen Zahlungen aufaddiert.
Zumindest bekämst du dann Dein Geld wieder, wenn Deine Mutter es aktuell für Dich getan hat - aber es sich später anders überlegt.
 
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Schenkung von Elternteil an Kind: Freibetrag von 400.000€
Ich gehe nicht davon aus, dass der Betrag diese Höhe erreicht.
Trotzdem muss es dem Finanzamt angezeigt werden und wenn die Wohnung zB in München ist, sind 400 000 schnell erreicht. je nachdem ob in näherer Zukunft noch andere Werte verschenkt werden sollen, kann das eine große Rolle spielen.
 
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