Hallo zusammen,
heute habe ich offenbar einen nachdenklichen Tag und würde das Thema gern einmal anbringen...
Ende 2019 habe ich nach langer Suche eine passende Eigentumswohnung gefunden, ich hatte auch bereits die Zusage von der Bank für einen Kredit. Leider konnte das Geld dann nicht in der nötigen Zeit "bereitgestellt" werden, die die Verkäufer vorgegeben haben...
Meine Mutter hat mir daraufhin den nötigen Kaufbetrag vorgestreckt. Die Nebenkosten / Notar etc. habe ich selbst bezahlt. Den Kaufbetrag zahle ich nun in monatlichen Raten an meine Mutter zurück. Nur eben ohne Zinsen 😉
Tja, Fabienne, Ihr habt Mist gebaut.
Eigentümer einer Wohnung ist, wer im Grundbuch steht.
Da Du damals nicht "kreditwürdig" warst, hat Deine Mutter gekauft.
Ob Du nun den Kaufpreis ihr gegenüber zinslos ( wundert mich aktuell bei derzeitigen "Zinsen" nicht) abträgst, ist eine andere Sache zwischen ihr und Dir.
Eigentümerin wirst Du aber dadurch nicht.
Es soll Situationen geben, wo eine Frau später den perfekten lover oder Altenpfleger kennen lernt und sich spontan dazu entscheidet, für derartig liebenswerte Menschen das Testament zu ändern.
Falls du zwischenzeitlich einen Grossteil der Abtragung geleistet hast und rein vom Lebensalter oder Einkommen eine zweite und dritte Wohnung nicht mehr finanziert kriegst, dann war es das für Dich.
Merke: wer eine Türe als Eingang benutzt, sollte auf der Rückseite nachsehen, ob sie als Ausgang bereit steht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Falls Deine Mutter also vorausschauend
🙂 darauf besteht, dass es ihre Wohnung ist und bleibt, solltest Du vorausschauend
🙂 darauf bestehen, ob Deine Zahlungen als Abtragung - oder als Miete vertraglich fixiert werden!
Nur so werden gegenseitige Rechte und Pflichten begründet.
Unternimmst Du weiterhin nichts, so wirst Du , wenn das Ding in die Hose geht, beweispflichtig bezüglich dessen sein, was Dich begünstigt.
Aktuell kannst Du Deine Zahlungen also ebenfalls keinem lover, Altenpfleger oder Kind vermachen:
sie sind-zumindest innerhalb der Verjährungsfrist....weg, hinfort, verdunstet.
Und OB du was erbst ( und wenn ja, was noch) , entscheidet sich ( hoffentlich) erst in 35? Jahren , aber spätestens, wenn das Altersheim Deiner Mutter Forderungen anmeldet...
Falls deine Mutter die Wohnung bar bezahlt hat, könntest du prüfen lassen, ob Du bei unveränderten Verhätnissen im ersten Rang im Grundbuch eine Grundschuld eintragen lässt die sich anhand der monatlichen Zahlungen aufaddiert.
Zumindest bekämst du dann Dein Geld wieder, wenn Deine Mutter es aktuell für Dich getan hat - aber es sich später anders überlegt.