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Eigentum - auf Überschreibung bestehen?

Bist du sicher, was du da schreibst?
Wenn die Mutter im Grundbuch steht und die Umschreibung auf die Tochter erfolgen soll, dann fallen immer die Kosten für die Nebenkosten an, egal ob die Mutter das Objekt schenkt oder an die Tochter verkauft.
Sorry, mein Fehler: GRUNDERWERBSSTEUER fällt bei Schenkung nicht an! Grundbuchteintrag kostet schon.
Klar fallen auch andere Kosten an: Notarkosten zB. Aber soweit ich weiß, fallen gewisse Kosten auch weg, weil es eben eine Schenkung von Eltern auf die Kinder ist. Aber dazu würde ich definitiv den Notar befragen- ganz sicher bin ich mir da nicht.
Auf jeden Fall ist es natürlich unklug, solche Kosten zweimal zu zahlen: Also wenn erstmal die Mutter eingetragen wird kostet das und wenn es dann wieder auf die Tochter geht, kostet es ein zweites mal. Dewegen kann ich mir kaum vorstellen, dass dieser Weg gewählt wurde. Wenn es gleich auf die Tochter laufen würde und die Mutter nur das geld geliehen hat, dann fallen all diese Kosten ja nur einmal an.
 
Warum wiederholst du deine falschen Wussten?
Meine falschen Wussten?🤔

Bei einer Schenkung von der Mutter an die Tochter würde keine Grunderwerbssteuer anfallen. Das weiß ich, weil ich selber das durch habe (und ich hätte gemerkt, wenn ich eine hätte zahlen müssen) und zweitens kann man das doch googlen.
natürlich ist es wichtig, immer bei allem Fachleute zu befragen, bevor man selber konkrette Schritte unternimmt: Das ist klar, dass das hier ein Laienforum ist.
Aber hier im Forum kann man durchaus einen Überblick bekommen und wenn man dann Google befragt findet man zB folgendes:
Grundsätzlich muss bei dem Kauf von Immobilien Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Diese beträgt in NRW zurzeit 6,5 % vom Kaufpreis. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmefälle vor, bei denen bei Schenkung von Immobilien keine Grunderwerbsteuer anfällt. Im Folgenden wird erklärt, wann bei Schenkungen Grunderwerbsteuer anfällt und wann nicht.

Nach dem Grunderwerbsteuergesetz bestehen einige Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerpflicht:

  • Immobilienerwerb durch Eheleute
  • Immobilienerwerb durch eingetragene Lebenspartner
  • Immobilienerwerb durch Kinder
  • Immobilienerwerb durch Stiefkinder
  • Immobilienerwerb durch Eheleute/ Lebenspartner der Kinder/ Stiefkinder
  • weitere Abkömmlinge, die mit dem Veräußerer der Immobilie in gerader Linie verwandt sind, z.B. Enkel oder Urenke

Wenn bei der TE also nicht irgendwelche sehr ungewöhnlichen Ausnahmen vorliegen (zB Fristen oder sonst was) ist nicht zu erwarten, dass sie bei einer Schenkung Grunderwerbssteuer zahlen müsste.
 
Hallo Fabienne,

Anbetracht Deiner anderen Threads ist diese ETW sehr "problembehaftet".

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber ich finde, dass Du alles rund um diese ETW sehr wirr und chaotisch angehst.
Da war ja schon diese komische Lärmgeschichte....

So und jetzt entpuppt sich ein ungeklärtes Verhältnis zwischen Deiner Mutter, Dir und der ETW.

Spreche einfach ganz normal Deinen Wunsch nach Eintragung direkt bei Deiner Mutter an und frage sie, ob sie einverstanden ist (uns musst Du nämlich nicht fragen).
Ggf. musst Du auf Ihre Wünsche eingehen und ggf. akzeptieren.

Derzeit kann man Dir keinen anderen konkreten/seriösen Tip geben, außer: Rede mit Deiner Mutter und höre, was sie dazu sagt.

Falls Deine Mutter etwas unverschämtes fordert, kannst Du hier dann ganz konkret nach Hilfe fragen.
Dann werden wir Dir vermutlich auch helfen können.
 
Bei einer Schenkung von der Mutter an die Tochter würde keine Grunderwerbssteuer anfallen. Das weiß ich, weil ich selber das durch habe (und ich hätte gemerkt, wenn ich eine hätte zahlen müssen) und zweitens kann man das doch googlen.
Googlen kann man sehr viel, man muss das gefundene dann auch richtig lesen.
Für die Grunderwerbsteuer ist es egal, ob eine Schenkung oder ein Kauf vorliegt.
Bei Übergabe einer Immobilie von Mutter an Tochter fällt nie Grunderwerbsteuer an, das hat aber nichts mit Schenkung oder Kauf zu tun.
 
Deine negative Kritik finde ich nicht angebracht.
Die Tochter zahlt den Geldbetrag in Raten zurück.
Richtig, zinsfrei, aber das ist zwischen Eltern und Kindern doch eher der Normalfall.
Seh ich anders.

Und wer eine Eigentumswohnung will sollte sie auch finanzieren können.
Wenn ich einen Kredit beantrage gibts 2 Möglichkeiten....ja oder nein.
Wenn der Kredit bewilligt wird dann hat man ihn. Der Quatsch von wegen das Geld war nicht rechtzeitig da....
Merke: Am besten lässt sich die Familie abzocken
Wird schon seine Gründe haben das die Mutter keinen Bock hat den Goldesel zu spielen und Gefahr läuft das die ETW schon längst wieder verkauft wurde während sie das Geld dafür locker gemacht hat.
Und wenn es so ein großes Bedürfnis ist das der TE als Eigentümer eingetragen werden will um sich "abzusichern" dann.... Kredit holen ....Mutter auszahlen....umschreiben....fertig
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne die Meinung der Mutter zu kennen, ist alles hier nur Spekulation.

Du musst zuerst mit Deiner Mutter reden.
Danach kannst Du uns fragen.
 

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