Interessant, zuerst die Aussage, daß es keinen Zwang geben sollte, aber dann soll der andere sich quasi doch gehirnwaschen lassen, um für eine Ehe bereit zu sein, mit der Unterstellung von Bindungsunfähigkeit infolge Angst.Vorweg: Ich sehe nicht den Zwang, eine Partnerschaft/Ehe einzugehen, nur weil ich geliebt werde und/oder weil der Andere mich heiraten möchte. Es sollten auch von Seiten des Geliebten gute Gründe bestehen, zu der Partnerschaft/Ehe "JA" zu sagen.
Jedoch sehe ich durchaus das mögliche Problem, dass der geliebte Mensch, mit dem frau/man eine Partnerschaft eingehen will, beziehungsunfähig ist. Dahinter können Bindungsängste stehen. Solche bindungsangstvollen Menschen lassen sich ggf. sexuell auf den anderen ein, jedoch wenn es dann zur Frage kommt "gehen wir gemeinsam durch das Leben - binden wir uns aneinander?" dann kneifen sie. Und dann haben sie den Anderen verletzt, ohne dies ggf. beabsichtigt zu haben. Da kommt wieder die Schuldfrage ins Spiel.
Jedoch sehe ich vor der Schuldfrage zunächst die Frage nach dem Wunsch, heil zu werden. Ich denke, dass alle Menschen heilungsbedürftig sind. Und viele Menschen sind so verletzt, dass sie die Nähe zu anderen Menschen scheuen. Das kann dann so aussehen: Spätestens ab dem Punkt "willst Du mit mir zusammen leben, willst Du Dich an mich binden?" ist ihnen die Nähe zu viel. Hier sehe ich schon die Eigenverantwortung, etwas gegen die eigene Bindungsangst zu unternehmen.
So, wie der alkoholkranke Mensch etwas gegen seine Sucht unternehmen sollte - um das eigene Leben und ggf. das Leben Anderer nicht zu zerstören, so sollte der bindungsängstliche Mensch etwas gegen seine Ängste unternehmen. Solche Ängste wirken ebenfalls zerstörerisch in beide Richtungen.
Angst könnte man auch als eine Form der seelischen Erkrankung bezeichnen. Daraus folgt die Frage: "Will ich gesund werden?"
Aber was wenn der andere sagt, "Schön daß Du mich liebst aber deshalb entsprichst Du noch lange nicht meinen eigenen Vorstellungen, wie mein Idealpartner zu sein hat?" - Das ist nämlich ziemlich häufig der Fall. Nur weil der Liebende, mit seiner rosaroten Brille der Verliebtheit auf der Nase, auf den anderen die eigenen Vorstellungen von Liebe projiziert, muß der andere das noch lange nicht erwidern.
Läßt sich die verliebte Partei dann schönoperieren oder verbiegt ihren Charakter, um den Vorstellungen des Geliebten näherzukommen? Und was, wenn auch das den anderen nicht umstimmt, weil er vielleicht den Charakter genau kennt und weiß, daß er daran nichts liebenswertes finden kann, schon vorher nicht finden konnte, allem Verbiegen zum Trotz?
Oder was wenn der Geliebte sagt, "Schön daß Du mich liebst, aber ich liebe andere und die mich, und hin und wieder gehen wir auch ins Bett miteinander, würdest Du das auch im Fall einer Partnerschaft weiter tolerieren, oder gehst Du davon aus, daß ich mich Dir zuliebe einschränke - meine Vorlieben und Rechte als freier und ungebundener Mensch Dir zuliebe aufgebe?"
Singles haben in der Regel mehr Freunde und ggf. auch sexuelle Kontakte als Verheiratete. Da Forderungen zu stellen, das müßte "abgestellt" werden, damit derjenige ab sofort nur noch für eine Person "da" ist, ist schon ein ziemlich unverschämtes Eindringen ins Privatleben des anderen. Sowas kann und darf nur freiwillig von der Person selber ausgehen, aber sobald Zwang und Forderungen im Spiel sind, hat der andere absolut das Recht, das ungute Spiel sofort zu beenden und "Nein!" zu sagen.
Merke: "Liebe" hat häufig was mit Besitzdenken zu tun, und mit dem Projizieren eigener Gefühle, eigenes Denkens auf andere, das diese nicht zwangsläufig erwidern oder in vielen Fällen überhaupt gar nicht mitbekommen, weil kein Mensch die Gedanken oder geheimen Wünsche anderer lesen kann.