Dalmatiner
Sehr aktives Mitglied
Ja, es spielt keine Rolle, wer die Scheidung einreicht. Das Gericht stellt nur fest, dass die Ehe zerrüttet ist und nicht wiederhergestellt werden kann. Darum das Trennungsjahr, das gilt als Nachweis der "Unreparierbarkeit".
Die Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Bei einer Trennung wird dann formal ein Barbetrag ausgerechnet. Der mehr hat, muss dem anderen davon abgeben. Natürlich kann so auch die Frau unterhaltspflichtig werden.
Die Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Bei einer Trennung wird dann formal ein Barbetrag ausgerechnet. Der mehr hat, muss dem anderen davon abgeben. Natürlich kann so auch die Frau unterhaltspflichtig werden.