Klar. Dass man sich um eine angemessene Bezahlung bemüht, ist durchaus reif. Aber dass andere völlig unschuldige Menschen dann über die Maßen ungefragt mitleiden müssen, könnte man meines Erachtens durchaus als pubertär und rücksichtslos bezeichnen.
Ist es nicht so:
Man hat einen Arbeitsvertrag beschlossen. Nun ist der Arbeitnehmer mit den Konditionen nicht mehr einverstanden.
Und streikt. Eigentlich ist das eine Verletzung des Arbeitsvertrags.
Interessante Einstellung, dass jemand nur dann einen Warnstreik durchführen darf, wenn es einen selbst nicht betrifft.
Eine Verletzung des Arbeitsvertrages oder des vorher abgeschlossenen Tarifvertrages wäre es nur, wenn diese Warnstreiks ausserhalb der im vorher abgeschlossen Tarifvertrages vereinbarten Friedenspflicht stattfinden würde.