Susann-Gast
Neues Mitglied
Hallo liebes Forum, ich habe folgendes Problem : im Frühjahr habe ich meine Arbeitsstelle wegen Corona verloren. Nach drei Monaten Suche bekam ich einen neuen Job in einem sehr kleinen Unternehmen und sollte erstmal mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei feste Tage anfangen.
Als ich dann ein paar Wochen dort beschäftigt war und heilfroh darüber, überhaupt wieder Arbeit zu haben, legte mein Chef mir einen Zettel hin, "Ergänzung zum Arbeitsvertrag", den ich unterschreiben müsse.
Auf diesem stand, da ich aufgrund der geringen Wochenarbeitszeit von nur zwei Tagen jegliche Feiertage nacharbeiten müsse, wenn diese auf meine festgelegten Arbeitstage fallen.
Da ich mich ziemlich überrannt fühlte, ich zudem auch Angst hatte, meine Stelle gleich wieder zu verlieren, unterschrieb ich. Ärgerte mich im Nachhinein aber extrem darüber, da es mir soweit ich weiß laut Entgeltfortzahlungsgesetz zusteht, dass die Feiertage bezahlt werden ohne Arbeitsausgleich an einem anderen Tag.
Nun gut, das Ganze geriet in Vergessenheit, da seither kein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage gefallen ist. Kürzlich hat mein Chef mir dann vorschlagen, ob ich auf 25 Wochenstunden a 5 Tage aufstocken will. Ich bejahte und das Ganze wurde ebenfalls als Ergänzung zum Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten.
Heute Morgen kam dann eine Email von ihm (er ist freitags nie im Büro) mit den Worten, ich solle mir schon mal überlegen wann ich Heiligabend und den 1. Weihnachtsfeiertag nacharbeite.
So und jetzt meine Frage, ist es zulässig dass ich Feiertage nacharbeiten muss, obwohl ich inzwischen ja eine 5 Tage -Woche habe? Klar steht es im Arbeitsvertrag, aber das allein macht es doch nicht rechtens, oder sehe ich das falsch?
Wie soll ich mich am besten verhalten?
Als ich dann ein paar Wochen dort beschäftigt war und heilfroh darüber, überhaupt wieder Arbeit zu haben, legte mein Chef mir einen Zettel hin, "Ergänzung zum Arbeitsvertrag", den ich unterschreiben müsse.
Auf diesem stand, da ich aufgrund der geringen Wochenarbeitszeit von nur zwei Tagen jegliche Feiertage nacharbeiten müsse, wenn diese auf meine festgelegten Arbeitstage fallen.
Da ich mich ziemlich überrannt fühlte, ich zudem auch Angst hatte, meine Stelle gleich wieder zu verlieren, unterschrieb ich. Ärgerte mich im Nachhinein aber extrem darüber, da es mir soweit ich weiß laut Entgeltfortzahlungsgesetz zusteht, dass die Feiertage bezahlt werden ohne Arbeitsausgleich an einem anderen Tag.
Nun gut, das Ganze geriet in Vergessenheit, da seither kein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage gefallen ist. Kürzlich hat mein Chef mir dann vorschlagen, ob ich auf 25 Wochenstunden a 5 Tage aufstocken will. Ich bejahte und das Ganze wurde ebenfalls als Ergänzung zum Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten.
Heute Morgen kam dann eine Email von ihm (er ist freitags nie im Büro) mit den Worten, ich solle mir schon mal überlegen wann ich Heiligabend und den 1. Weihnachtsfeiertag nacharbeite.
So und jetzt meine Frage, ist es zulässig dass ich Feiertage nacharbeiten muss, obwohl ich inzwischen ja eine 5 Tage -Woche habe? Klar steht es im Arbeitsvertrag, aber das allein macht es doch nicht rechtens, oder sehe ich das falsch?
Wie soll ich mich am besten verhalten?