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Chef will mich Feiertage nacharbeiten lassen. Ist das zulässig?!

Susann-Gast

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum, ich habe folgendes Problem : im Frühjahr habe ich meine Arbeitsstelle wegen Corona verloren. Nach drei Monaten Suche bekam ich einen neuen Job in einem sehr kleinen Unternehmen und sollte erstmal mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei feste Tage anfangen.

Als ich dann ein paar Wochen dort beschäftigt war und heilfroh darüber, überhaupt wieder Arbeit zu haben, legte mein Chef mir einen Zettel hin, "Ergänzung zum Arbeitsvertrag", den ich unterschreiben müsse.

Auf diesem stand, da ich aufgrund der geringen Wochenarbeitszeit von nur zwei Tagen jegliche Feiertage nacharbeiten müsse, wenn diese auf meine festgelegten Arbeitstage fallen.

Da ich mich ziemlich überrannt fühlte, ich zudem auch Angst hatte, meine Stelle gleich wieder zu verlieren, unterschrieb ich. Ärgerte mich im Nachhinein aber extrem darüber, da es mir soweit ich weiß laut Entgeltfortzahlungsgesetz zusteht, dass die Feiertage bezahlt werden ohne Arbeitsausgleich an einem anderen Tag.

Nun gut, das Ganze geriet in Vergessenheit, da seither kein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage gefallen ist. Kürzlich hat mein Chef mir dann vorschlagen, ob ich auf 25 Wochenstunden a 5 Tage aufstocken will. Ich bejahte und das Ganze wurde ebenfalls als Ergänzung zum Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten.

Heute Morgen kam dann eine Email von ihm (er ist freitags nie im Büro) mit den Worten, ich solle mir schon mal überlegen wann ich Heiligabend und den 1. Weihnachtsfeiertag nacharbeite.

So und jetzt meine Frage, ist es zulässig dass ich Feiertage nacharbeiten muss, obwohl ich inzwischen ja eine 5 Tage -Woche habe? Klar steht es im Arbeitsvertrag, aber das allein macht es doch nicht rechtens, oder sehe ich das falsch?
Wie soll ich mich am besten verhalten?
 

Peter1968

Moderator
Hierzu mal ein Bericht, besonders Interessant diese Passage:

"Es kann aber sein, dass bei Teilzeitkräften viele Feiertage auf eigentliche Arbeitstage fallen – und sie deshalb oft frei haben. In diesem Fall können Arbeitgeber mit ihnen vereinbaren, dass sie immer an drei Tagen pro Woche arbeiten. Fällt ein Arbeitstag auf einen Feiertag, müssen Arbeitnehmer dann die Arbeit an einem anderen Tag derselben Woche nacharbeiten. Bei solchen Vereinbarungen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aber einen anderen Ausgleich gewähren, da dieser ansonsten nie in den Genuss der Lohnzahlung an Feiertagen kommt."
Quelle:
.

Was bei dir aber auch wichtig ist, bei einer Aufstockung solltest du eigentlich keinen Nachtrag zum Vertrag bekommen sondern einen kompletten Änderungsvertrag und da würde ich dann darauf bestehen diese Passage mit dem Nacharbeiten rauszulassen.
 

_cloudy_

Urgestein
Hallo.

Das ist ganz schrecklich, was es an Arbeitgebern gibt.

Du kannst dich ja auf keinen Feiertag freuen, im Gegentei, du musst schon überlegen, wann du den nacharbeitest.

Das war nicht ok bei 2 Tagen in der Woche , bei Vollzeit ist das das letzte, seine Mitarbeiter so auszubeuten.
Typisch kleine Firma.

Mach das auf keinen Fall mit, es gibt wie den Mieterverein sowas auch für Arbeitsrecht. Da zahlst du glaub 60 Euro im Jahr.
Lass dich unbedingt beraten und such dir zeitgleich einen neuen Job.

Aber vielleicht hast du auch Anspruch auf Nachzahlung der Feiertage in der Vergangenheit.
 

Romantiker35

Aktives Mitglied
Unglaublich was es für miese AG gibt. Lass dir das nicht gefallen. Wende dich an Verdi oder an einer anderen Gewerkschaft. Dann gehst du zu einem Anwalt und lässt dich beraten. Wenn Chef das mitbekommt kann es sein das du gekündigt wirst,was aber wohl egal wäre. Sich dir nebenher ne andere Arbeit,und zeig den an.
 

_cloudy_

Urgestein
Wir bekommen ihn als ganzen Feiertag bezahlt. Anständige Firmen zahlen wenigsten Silvester und Heilig Aben je einen halben Tag.

Diesem Chef würde ich auch zutrauen, dass er dich Krankheitstage nacharbeiten lässt. Wieviel Urlaub hast du?

Das ist der Riesennachteil an so kleinen Familienbetrieben. Schau, dass du eine andere Stelle findest. Auch wenn du Recht bekommst. ist er innerlich sauer auf dich.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Was ist das für eine Art von Firma? Ich würde mir mal das Teilzeitbuch von IHK oder Handwerkskammer zukommen lassen und mit denen einen Termin machen. Solchen Firmen sind bei einer Kammer angemeldet, sodaß die einem Hinweis nachgehen können.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Vllt sollte die TE auch mal sagen wo sie arbeitet. Eventuell ist das ein Betrieb der arbeiten darf. Ist ja nicht abhängig von der Größe.

Kammer oder IHK interessiert das gar nicht. Eher Gewerbeaufsicht. Die haben auch die Befugnisse.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Arbeitstage sind Werktage von Montag bis Samstag. Ich bin zwar seinerzeit auch an Feiertagen und Sonntagen gegangen. Das war immer so geplant, daß jeder mal an die Reihe kam. Zudem gab es ordentlich Zuschläge, sodaß man den dreifachen Lohn hatte. War ich Sonntags, hatte ich Montags frei.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
IHK und HWK interessiert das schon. Natürlich kann man sich auch an die Gew.Aufsicht wenden. Man sollte natürlich nicht direkt mit Kanonen schiessen, sonst ist der Job auch futsch. Was sagen denn die Kollegen dazu? Vielleicht kann man auch bei denen nachfragen, ob das normal ist.
 

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