Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bürgergeld und Grundsicherung

19_Martin_88

Mitglied
Hallo,

da mein aktueller Zustand vermutlich länger anhält und ich mich in psychische Behandlung begeben muss, kommt eventuell das Thema Grundsicherung auf mich zu. Im Moment bekomme ich Bürgergeld plus nen Mietzuschuss.
Ich wohne bei Verwandtschaft, die Hälfte der Miete wird von mir gezahlt.
Wie ist das nun genau bei der Grundsicherung? Ich habe gehört, dass der Betrag gleich hoch ist, wie beim Bürgergeld. Also 550 ca.
Gelesen habe ich aber, dass kein Mietzuschuss gezahlt wird. Den brauchen wir, weil die Person bei der ich wohne die Wohnung so kaum mehr halten kann, da sie seit Januar in Rente ist.
Vermögen bei Grundsicherung ist weniger, das weiß ich schon.

Mich nervt das alles aber ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Und ich hoffe, dass es nicht dazu kommt. Aber irgendwann wird mir das Jobcenter den Geld Hahn zu drehen, da ich dem Arbeitsmarkt so nicht zur Verfügung stehe.


Grüße
 

Grisu

Mitglied
Dann sollte wohl Dein erster Weg sein mit der Person, bei der Du wohnst, einen Untermietvertrag zu schließen.
Natürlich muss der Besitzer der Wohnung dann damit einverstanden sein. Soweit mir bekannt, werden bei Grundsicherung Deine Kosten für Unterkunft dann getragen wenn sie angemessen sind.

Gruß von Grisu
 

19_Martin_88

Mitglied
Hallo,

der Mietzuschuss den ich bekomme, sind ein paar Hundert Euro. 300 plus minus. Wir haben das beim Bürgergeld schriftlich festgehalten, dass ich mich zur Hälfte beteilige.
Dachte das geht bei Grundsicherung auch so.

VG
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
im Moment bekomme ich Bürgergeld plus nen Mietzuschuss.
Ich kenne mich da nicht so aus, wenn du jetzt Bürgergeld beziehst und dich in psychische Behandlung begibst, wirst du doch vermutlich krank geschrieben ?
Gehst du in eine Klinik ?
Da bekommst du eine Liegebescheinigung.

Bist du danach arbeitsfähig, wirst du gesund geschrieben oder bleibst weiterhin krank.

In wie weit kommt auf dich die Grundsicherung zu ?
 

Grisu

Mitglied
Ist absolut nicht mein Wissensbereich, und ich hoffe mal, dass ich Dich richtig verstehe.

Ich kenne es so, dass beim Bürgergeld ein (Untermiet-)Vertrag vorliegen muss und wenn die Kosten im vorgeschrieben Rahmen liegen werden sie nach Antrag übernommen.

Bei Wohngeld musste ich vor vielen Jahren meinen Mietvertrag vorlegen, meine Gehaltsabrechnungen und Nebenkostenabrechnungen (also alle meine Belege zu meinen Ausgaben und Einnahmen) und bekam auf diesen Antrag nach einigen Monaten eine Bewilligung und monatlich entsprechende Zahlungen.

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du beim Antrag angegeben "ich zahle so und so viel" und basta. Dann ist es schön, dass Dein Sachbearbeiter es so anerkannt hat. Das dürfte nicht dem allgemeinen Standard - weder von Bürgergeld noch von Grundsicherung - entsprechen.

Da würde ich mal lieber an Deiner Stelle vorbauen oder mich in den einschlägigen Erwerbslosenforen informieren, nicht, dass Du dann von heute auf morgen "geldlos" bist. Normalerweise muss beim Bürgergeldantrag/Grundsicherung nachgewiesen werden welche Kosten für Unterkunft aufkommen und zumeist auch Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt werden.

Gruß von Grisu
 

19_Martin_88

Mitglied
Hallo,

ich habe bei Antragstellung 3 Kontoauszüge vorgelegt und mit der Person bei der ich wohne eine schriftliche Vereinbarung über Höhe der Miete und meiner Zuzahlung getroffen.
Die hab ich mitgeschickt.

Ich habe den Gedanken, dass ich eventuell aus dem Bürgergeld falle, wenn ich zu lange oder zu oft krank bin.

Wollte nur wissen, was bei der Grundsicherung auf mich zukommt.

VG
 

Grisu

Mitglied
Ich würde einfach mal sagen, bei Grundsicherung erwartet Dich in Sachen Antragstellung und Unterlagen genau selbiges.

Aber ich meine, Du wirst in Sachen Arbeitsvermittlung in Ruhe gelassen.

Gruß von Grisu
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
K Geld erben mit Bürgergeld? Finanzen 4
Umbra° Bürgergeld Finanzen 6
N Soll man beim Unterhaltsvorschuss zuerst Bürgergeld bescheid vorlegen? Finanzen 12

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben