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Bin in einer Notlage

Vor allem wird der individuellen Situation der Bedürftigen nicht Rechnung getragen.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass da eine bestimmte Absicht dahintersteckt und ich meine keine gute.

Da stimmen doch die Sätze und Berechnungen des Staates nicht mit der Realität überein.
Der Regelsatz ist dieses Jahr nicht gestiegen und nächstes Jahr wird er wohl auch nicht steigen. Ich habe es v.a. bei den Lebensmitteln gemerkt.

Und eine angemessene Wohnung zu finden, gleicht einem Glücksspiel.
 
Kein Problem. Vielleicht hat das Wort "Bedarf" irritiert. Es sollte einfach das bedeuten, was der Grundsicherungsempfänger letztlich erhält.

Es ist sicher schwer zu begreifen, dass ich mit Rente genauso wenig zum Leben habe wie ohne Rente, wenn ich mit Grundsicherung aufstocken muss. Bei Arbeitseinkommen ist das anders. Da wird ein (kleiner) Teil, nämlich 30 % nicht angerechnet.
Ich finde schwierig zu begreifen, dass ein Staat so wenig hilft, dass Leuten so wenig zum Leben haben. Da stimmen doch die Sätze und Berechnungen des Staates nicht mit der Realität überein.
Manchmal habe ich das Gefühl, dass da eine bestimmte Absicht dahintersteckt und ich meine keine gute.


Der Regelsatz ist dieses Jahr nicht gestiegen und nächstes Jahr wird er wohl auch nicht steigen. Ich habe es v.a. bei den Lebensmitteln gemerkt.

Und eine angemessene Wohnung zu finden, gleicht einem Glücksspiel.
Ich finde es auch für Berufstätige schwierig eine angemessene Wohnung zu finden. Der Anteil vom Gehalt ist einfach zu groß.

Beim Einkaufen habe ich es auch gemerkt. Ich gehe seit einiger Zeit aber auch viel zu tegut, weil er so gutes Obst hat. Tegut ist leider teuer.

Ich bezahle jetzt immer, wenn es geht, mit der Karte, weil ich sonst ständig neues Geld ins Portemonnaie tun muss und nicht mehr sehen will, wie viel Geld dafür drauf geht.
 
Ich kapiere diese Berechnungen irgendwie nicht.
Ich versuche es nochmals anders:

Wenn du eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente erhältst, die nicht zum Leben reicht, hast du u.U. Anspruch auf Grundsicherung gem. dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches.

Um den Anspruch zu berechnen, ermittelt die Behörde zunächst die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Diese sind regional unterschiedlich und richten sich nach der Anzahl der Menschen, die mit dir in einer Wohnung leben.

Danach richtet sich auch der sog. Regelsatz. Für eine Person beträgt er z.Zt. 563 Euro.

Angemessene KdU, Regelsatz, evtl. Mehrbedarfe wegen kostenaufwändigerer Ernährung, Warmwasserbereitung durch Strom, bestimmte Versicherungen, werden zusammengerechnet. Sollte dieser Betrag höher sein als die Rente, hat der Rentner einen Anspruch auf die Differenz. Sollte jedoch die Rente höher sein, gibt es nichts, da die Rente voll angerechnet wird.

Es geht natürlich auch um Vermögen. Das ist aber nicht das Thema hier.

Besser kann ich es leider nicht erklären.
 
Ich versuche es nochmals anders:

Wenn du eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente erhältst, die nicht zum Leben reicht, hast du u.U. Anspruch auf Grundsicherung gem. dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches.

Um den Anspruch zu berechnen, ermittelt die Behörde zunächst die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Diese sind regional unterschiedlich und richten sich nach der Anzahl der Menschen, die mit dir in einer Wohnung leben.

Danach richtet sich auch der sog. Regelsatz. Für eine Person beträgt er z.Zt. 563 Euro.

Angemessene KdU, Regelsatz, evtl. Mehrbedarfe wegen kostenaufwändigerer Ernährung, Warmwasserbereitung durch Strom, bestimmte Versicherungen, werden zusammengerechnet. Sollte dieser Betrag höher sein als die Rente, hat der Rentner einen Anspruch auf die Differenz. Sollte jedoch die Rente höher sein, gibt es nichts, da die Rente voll angerechnet wird.

Es geht natürlich auch um Vermögen. Das ist aber nicht das Thema hier.

Besser kann ich es leider nicht erklären.
Und diese Differenz, auf die er Anspruch hat, beträgt dann maximal 563 Euro?

Und was ist KdU? Sind das die Kosten für die Miete?
 
Ich finde es auch für Berufstätige schwierig eine angemessene Wohnung zu finden. Der Anteil vom Gehalt ist einfach zu groß.
Natürlich sind die Mieten gerade in den Städten auch für Berufstätige hoch. Aber die haben keinen so schlechten Ruf wie Bürgergeld- oder Grundsicherungsempfänger. Unsere Vermieterin hat einmal unverblümt gesagt, dass sie solche Mieter nicht mehr im Haus haben will. Uns kriegt sie nur nicht so schnell los, wenn nichts Gravierendes geschieht.
 
Ich versuche es nochmals anders:

Wenn du eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente erhältst, die nicht zum Leben reicht, hast du u.U. Anspruch auf Grundsicherung gem. dem 12. Buch des Sozialgesetzbuches.

Um den Anspruch zu berechnen, ermittelt die Behörde zunächst die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU). Diese sind regional unterschiedlich und richten sich nach der Anzahl der Menschen, die mit dir in einer Wohnung leben.

Danach richtet sich auch der sog. Regelsatz. Für eine Person beträgt er z.Zt. 563 Euro.

Angemessene KdU, Regelsatz, evtl. Mehrbedarfe wegen kostenaufwändigerer Ernährung, Warmwasserbereitung durch Strom, bestimmte Versicherungen, werden zusammengerechnet. Sollte dieser Betrag höher sein als die Rente, hat der Rentner einen Anspruch auf die Differenz. Sollte jedoch die Rente höher sein, gibt es nichts, da die Rente voll angerechnet wird.

Es geht natürlich auch um Vermögen. Das ist aber nicht das Thema hier.

Besser kann ich es leider nicht erklären.
Und diese Differenz, auf die er Anspruch hat, beträgt dann maximal 563 Euro?

Und was ist KdU? Sind das die Kosten für die Miete?
Natürlich sind die Mieten gerade in den Städten auch für Berufstätige hoch. Aber die haben keinen so schlechten Ruf wie Bürgergeld- oder Grundsicherungsempfänger. Unsere Vermieterin hat einmal unverblümt gesagt, dass sie solche Mieter nicht mehr im Haus haben will. Uns kriegt sie nur nicht so schnell los, wenn nichts Gravierendes geschieht.
Natürlich ist es für Bürgergeldempfänger auch noch schwieriger, weil die Mieten da noch günstiger sein müssen.
 
Und diese Differenz, auf die er Anspruch hat, beträgt dann maximal 563 Euro?
Nein. Da gibt es keinen bestimmten Höchsbetrag.
Und was ist KdU? Sind das die Kosten für die Miete?
Ja, im Sozialrecht heißt das Kosten der Unterkunft und Heizung. Strom fällt natürlich nicht darunter. Der muss vom Regelsatz bezahlt werden.
Natürlich ist es für Bürgergeldempfänger auch noch schwieriger, weil die Mieten da noch günstiger sein müssen.
Nun, ja, wenn du nur Mindestlohn oder nur eine kleine Rente hast, kannst du dir sicher auch kaum eine höhere Miete leisten als ein Grundsicherungsempfänger. In unserem Haus gibt es z.B. Ein-Zimmer-Wohnungen, die haben noch nicht einmal 40 qm. Und da wohnen beileibe nicht nur Bürgergeld- oder Grundsicherungsempfänger.
 
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