Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Berufsschadensausgleich/OEG/AR??? Mit allem allein gelassen

--gefallen--

Neues Mitglied
Hallo ihr da draußen,

seit 02.2020 gehöre ich zur der gruppe BSA/ OEG/AR. Vorher bezogen mein Freund und ich Grundsicherung, wir beide haben einen GDS von 50%.
2017 bekamen wir unseren Sohn. Und 05.2020 haben wir geheiratet...

jetzt meine Fragen
1.
wie sieht das bei euch aus, musste ihr alle Leistungen die ihr vom Grundsicherungsamt bezogen hab zurückzahlen... für mich selbst kann ich das sogar nach vollziehen aber warum damals für meinen Freund. Zwar waren wir éine Bedarfsgemeinschaft,aber diese Renten sind mir ja zu gesprochen um einen Ausgleich zu schaffen. Wie war das bei euch? Also ich spreche wirklich von gesamten Anspruch auch Krankenversicherung und Pflegeversicherung musste ich zurück erstatten. Mir blieb ja, aber nichts anderes übrig als die Grundsicherung und jetzt soll man für seine Schädigung auch weiterhin büßen. :-(
2.
Da der Vater meines Mann damals Kindergeld für ihn bekommen hatte, hatte er dadurch seine (Freund) Kosten teilweise gedeckt, den größtenteil übernahm ich (Miete...). Jetzt ist es so, da wir verheiratet sind, bin ich laut der Kindergeldkasse Ehegattenunterhalt verpflichtet. Das heißt mein Mann würde die Hälfte meines BSA und der AR gehören. Somit könne mein Mann sich selbst unterhalten, und der Kindergeldanspruch verfällt seinem Vater. Stimmt das wirklich so? Im Internet hatte ich einen Rechtsspruch gefunden, da ging es auch darum das ein behindertes Kind verheiratet ist, und der Ehegatte unterhaltspflichtig ist. Aber dieser war nicht selber auch behindert und bekam kein BSA und AR. Sondern ging einer Tätigkeit nach. Ist es wirklich so das ich komplett für alle unterhaltspflichtig bin? Oder steht meinen Mann, der dauerhaft volle Erwerbgemindert ist auch etwas zu? Er hat durch seine Behinderung noch nie gearbeitet, deswegen steht ihm keine Rente zu. Dürfte mein Mann überhaupt einer Tätigkeit nachgehen? Oder wird das dann mir angerechnet? Achso Ehegattenzuschlag bekomme ich seit der heiratet 91 euro die aber wieder abgezogen und drauf gerechnet werden...

Ich steh irgendwie mit allem alleine, und weiß nicht wirklich weiter. Ich hatte im Sozialgesetzbuch etwas gelesen, wen man alleine für alles aufkommen muss, das der Ehegatte deswegen die hälfte nochmal des Bsa zu steht??? ich kopiere den Absatz mal. Vielleicht kann mir jemand ihn genau erklären. Ich habe, nämlich starke probleme beim VA anzurufen. Bin sehr ängstlich und schütternd. Ich hoffe, hier kann man mir helfen.

12) Rentenberechtigte Beschädigte, die einen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartners, einem Verwandten oder einem Stief- oder Pflegekind führen oder ohne die Schädigung zu führen hätten, erhalten als Berufsschadensausgleich einen Betrag in Höhe der Hälfte der wegen der Folgen der Schädigung notwendigen Mehraufwendungen bei der Führung des gemeinsamen Haushalts.

Ich danke, euch im Vorraus. Bin sehr froh das ich Hilferuf im Netz gefunden habe.

Viele Grüße
 

logig

Mitglied
Hallo,

leider bin ich noch nciht soweit, dass mir auch BSA anerkannt wird. Habe allerdings auch gehört, dass es möglich ist das sein Anerkennung die Grundsicherung zurückbezahlt werden müsste. Allerdings steht im SGB X auch etwas davon das nur 4 jahre rückwirkend geändert werden kann, wo ich allerdings nicht weiß ob dies hier auch anwendbar ist.

Was deine Problematik mit deinen Lebensgefährten betrifft, habe ich kaum Erfahrung und kann nur wie ich vom Gesetzt es mir vorstellen könnte Mutmassungen anstellen. Was mir auffällt ist, dass du schreibst ihr beide habt einen GdS von 50, heißt dies dein Mann würde auch nach dem OEG anerkannt? Oder hat dieser einen GdB von 50? Erstmal sagt weder der GdB noch der GdS etwas über die ARbietsfähigkeit aus, hier ist entscheidend ob EU-Rente, wobei ich nicht weiß wie es läuft wenn ein Anspruch auf EU-Rente weil noch ncith genug eingezahlt wurde, besteht. Soweit ich das SGB XII zur Grundsicherung sehe, wird es mitlerweile bereits bei Lebensgemeinschaften eine Zusammenveranlagung geben. Wobei sich hier glaube ich in letzter zeit etwas geändert haben kann, bin mir da grade nicht sicher.

Dagegen würde ich eine Bedarfgemeinschaft, die so wie ich es sehe mehr auf Grundlage dessen zu sehen ist, weil du mit ihm zusammen in einer Wohnung lebst und dir entsprechend die Miete teilst, anders sehen. Hier sehe ich lediglich eine Zusammenveranlagung im Rahmen der Grundsicherung ggf. als gegeben, inder eben die miete einmalig angerechnet wird und entsprechend jeder evtl. einen vollen Satz erhält. Es müsste also geprüft werden, ob wenn ihr zusammen wirtschaftet, auch der andere für den anderen aufkommen muss, wie eben bei Lebensgefährten. Wenn dies so währe, liegt der Verdacht wie bei dir so wie ich es verstehe gemacht nahe, dass du ggf. auch mit deiner BSA / AR für seinen Unterhalt aufkommen musstest. Wird wahrscheinlich nicht so mal eben zu prüfen sein, da Bedarfgemeinschaft an sich schon recht umständlich ist und im besonderen mit BSA, wo evtl. andere Betrachtungen zu überlegen sind noch mehr.

Soweit dein Mann dauerhaft ERwerbsgemindert ist, sollte er genau wie bei vollen EU-Rente noch unter 3 Stunden täglich arbeiten gehen dürfen. Da die Beschränkung auf € 450,-- nur ist damit die volle EU-Rente bezahlt wird und ansonsten im Betrag gekürzt wird, dein Mann allerdings keine Rente bekommt, denke ich, aber da kann ich mich irren, dass er eigentlich auch über diesen Betrag dazuverdienen darf, soweit ihm möglich und er unter 3 Stunden täglich und unter 15 Stunde Woche arbeitet. Allerdings kann damit geprüft werden ob er noch voll Erwerbsgemindert ist, wobei hier in Überlegung steht, ob dies dann entscheidend ist, wenn er eh kein Grundsicherung mehr bezieht. Im übrigen würde wenn er Grundsicherung bezieht, ihn 70% des Hinzuverdintest angerechnet und zwar anders als bei Harz4 vom ersten Cent an.

Eigentlich würde ich BSA so verstehen, dass dies ja für den Verdienst ist, welchen du nicht erzeihlen kannst und dagegen eben nur die Einkünfte gerechnet werden welche du ansonsten erziehst. Würdest du arbeiten würdest du auch nciht weniger bekommen, weil du einen Mann hast der auch arbeitet. Heißt aber nicht, dass Behördenlogig dies nicht anders auslegt.

Wie Unterhalt geregelt ist, weiß ich nicht.

Insbesondere die Berechnung der AR ist sehr umständlich und schwer nachvollziehbar.

Kanst du nochmal den § nennen und evtl. das GEsetzt oder Verordnung wo du dein zitat rausgelesen hast, weil so erstmal verstehe ich es auch nicht.

Das einzige was ich mal gehört habe, ist das bei Kindern ein gewisser Betrag von der Rente nicht abgezogen wird, vielleicht hat dies etwas damit zu tun.

Erstmal solltest du den Bescheid abwarten, vielleicht erklärt sich daraus etwas. Dann wird dir genauer denke ich wohl nur ein REchtsanwalt für Sozialrecht, am besten jemand der sich auch mit BVG auskennt helfen. Hier kann überlegt werden, ob du einen Beratungsschein vom Weißen Ring bekommen kannst, was denke ich auch von der BSA höhe abhängt und ob schon mal gehabt hast.

Die Antworten welche du hier erhältst spiegeln nur die jeweilige Sicht wieder, welche i.d.R. nur Laienwissen entspricht.

Soweit du einen Bescheid hast, allerdings nicht weißt ob dieser Rechtens ist, kannst du immer innerhalb eines Monates Widerspruch einlegen und innerhalb einer angemessenen Frist die Begründung nachreichen, z.B. wenn du dich erst bei Rechtsanwalt erkündigen müsste oder einen suchen musst der dich unterstützt. Der Widerspruch sollte auch vorsorglich einer Rechtsprüfung möglich sein. Du kannst diesen dann jederzeit zurückziehen, wenn alles so bleiben soll. Ansonsten würde bei einem Widerspruch alles noch mal überprüft werden, wobei ich nciht weiß wie dies abläuft.
Darüber solltest du im Bescheid auch belehrt werden. Da du schreibst seid 2/2020 bekommst du BSA etc. aber die problematiken jetzt erst auftauchen, wurde dir jetzt erst Rückwirkend ab 2/2020 BSA etc. zugesprochen? Oder hat sich die Berechnung so lange hingezogen?

Hoffe du findest hier noch jemanden, der bereits ähnliche Probleme hat und schon BSA bezieht, damit dir wenigstens ein paar Dinge so wie bei anderen waren beantwortet werden können.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen Einstufung Berufsschadensausgleich Gewalt 28
K Berufsschadensausgleich Gewalt 2
T Neuregelung OEG - Leistungen nach Schwerbehinderung Gewalt 11

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben