--gefallen--
Neues Mitglied
Hallo ihr da draußen,
seit 02.2020 gehöre ich zur der gruppe BSA/ OEG/AR. Vorher bezogen mein Freund und ich Grundsicherung, wir beide haben einen GDS von 50%.
2017 bekamen wir unseren Sohn. Und 05.2020 haben wir geheiratet...
jetzt meine Fragen
1.
wie sieht das bei euch aus, musste ihr alle Leistungen die ihr vom Grundsicherungsamt bezogen hab zurückzahlen... für mich selbst kann ich das sogar nach vollziehen aber warum damals für meinen Freund. Zwar waren wir éine Bedarfsgemeinschaft,aber diese Renten sind mir ja zu gesprochen um einen Ausgleich zu schaffen. Wie war das bei euch? Also ich spreche wirklich von gesamten Anspruch auch Krankenversicherung und Pflegeversicherung musste ich zurück erstatten. Mir blieb ja, aber nichts anderes übrig als die Grundsicherung und jetzt soll man für seine Schädigung auch weiterhin büßen. :-(
2.
Da der Vater meines Mann damals Kindergeld für ihn bekommen hatte, hatte er dadurch seine (Freund) Kosten teilweise gedeckt, den größtenteil übernahm ich (Miete...). Jetzt ist es so, da wir verheiratet sind, bin ich laut der Kindergeldkasse Ehegattenunterhalt verpflichtet. Das heißt mein Mann würde die Hälfte meines BSA und der AR gehören. Somit könne mein Mann sich selbst unterhalten, und der Kindergeldanspruch verfällt seinem Vater. Stimmt das wirklich so? Im Internet hatte ich einen Rechtsspruch gefunden, da ging es auch darum das ein behindertes Kind verheiratet ist, und der Ehegatte unterhaltspflichtig ist. Aber dieser war nicht selber auch behindert und bekam kein BSA und AR. Sondern ging einer Tätigkeit nach. Ist es wirklich so das ich komplett für alle unterhaltspflichtig bin? Oder steht meinen Mann, der dauerhaft volle Erwerbgemindert ist auch etwas zu? Er hat durch seine Behinderung noch nie gearbeitet, deswegen steht ihm keine Rente zu. Dürfte mein Mann überhaupt einer Tätigkeit nachgehen? Oder wird das dann mir angerechnet? Achso Ehegattenzuschlag bekomme ich seit der heiratet 91 euro die aber wieder abgezogen und drauf gerechnet werden...
Ich steh irgendwie mit allem alleine, und weiß nicht wirklich weiter. Ich hatte im Sozialgesetzbuch etwas gelesen, wen man alleine für alles aufkommen muss, das der Ehegatte deswegen die hälfte nochmal des Bsa zu steht??? ich kopiere den Absatz mal. Vielleicht kann mir jemand ihn genau erklären. Ich habe, nämlich starke probleme beim VA anzurufen. Bin sehr ängstlich und schütternd. Ich hoffe, hier kann man mir helfen.
12) Rentenberechtigte Beschädigte, die einen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartners, einem Verwandten oder einem Stief- oder Pflegekind führen oder ohne die Schädigung zu führen hätten, erhalten als Berufsschadensausgleich einen Betrag in Höhe der Hälfte der wegen der Folgen der Schädigung notwendigen Mehraufwendungen bei der Führung des gemeinsamen Haushalts.
Ich danke, euch im Vorraus. Bin sehr froh das ich Hilferuf im Netz gefunden habe.
Viele Grüße
seit 02.2020 gehöre ich zur der gruppe BSA/ OEG/AR. Vorher bezogen mein Freund und ich Grundsicherung, wir beide haben einen GDS von 50%.
2017 bekamen wir unseren Sohn. Und 05.2020 haben wir geheiratet...
jetzt meine Fragen
1.
wie sieht das bei euch aus, musste ihr alle Leistungen die ihr vom Grundsicherungsamt bezogen hab zurückzahlen... für mich selbst kann ich das sogar nach vollziehen aber warum damals für meinen Freund. Zwar waren wir éine Bedarfsgemeinschaft,aber diese Renten sind mir ja zu gesprochen um einen Ausgleich zu schaffen. Wie war das bei euch? Also ich spreche wirklich von gesamten Anspruch auch Krankenversicherung und Pflegeversicherung musste ich zurück erstatten. Mir blieb ja, aber nichts anderes übrig als die Grundsicherung und jetzt soll man für seine Schädigung auch weiterhin büßen. :-(
2.
Da der Vater meines Mann damals Kindergeld für ihn bekommen hatte, hatte er dadurch seine (Freund) Kosten teilweise gedeckt, den größtenteil übernahm ich (Miete...). Jetzt ist es so, da wir verheiratet sind, bin ich laut der Kindergeldkasse Ehegattenunterhalt verpflichtet. Das heißt mein Mann würde die Hälfte meines BSA und der AR gehören. Somit könne mein Mann sich selbst unterhalten, und der Kindergeldanspruch verfällt seinem Vater. Stimmt das wirklich so? Im Internet hatte ich einen Rechtsspruch gefunden, da ging es auch darum das ein behindertes Kind verheiratet ist, und der Ehegatte unterhaltspflichtig ist. Aber dieser war nicht selber auch behindert und bekam kein BSA und AR. Sondern ging einer Tätigkeit nach. Ist es wirklich so das ich komplett für alle unterhaltspflichtig bin? Oder steht meinen Mann, der dauerhaft volle Erwerbgemindert ist auch etwas zu? Er hat durch seine Behinderung noch nie gearbeitet, deswegen steht ihm keine Rente zu. Dürfte mein Mann überhaupt einer Tätigkeit nachgehen? Oder wird das dann mir angerechnet? Achso Ehegattenzuschlag bekomme ich seit der heiratet 91 euro die aber wieder abgezogen und drauf gerechnet werden...
Ich steh irgendwie mit allem alleine, und weiß nicht wirklich weiter. Ich hatte im Sozialgesetzbuch etwas gelesen, wen man alleine für alles aufkommen muss, das der Ehegatte deswegen die hälfte nochmal des Bsa zu steht??? ich kopiere den Absatz mal. Vielleicht kann mir jemand ihn genau erklären. Ich habe, nämlich starke probleme beim VA anzurufen. Bin sehr ängstlich und schütternd. Ich hoffe, hier kann man mir helfen.
12) Rentenberechtigte Beschädigte, die einen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehegatten oder Lebenspartners, einem Verwandten oder einem Stief- oder Pflegekind führen oder ohne die Schädigung zu führen hätten, erhalten als Berufsschadensausgleich einen Betrag in Höhe der Hälfte der wegen der Folgen der Schädigung notwendigen Mehraufwendungen bei der Führung des gemeinsamen Haushalts.
Ich danke, euch im Vorraus. Bin sehr froh das ich Hilferuf im Netz gefunden habe.
Viele Grüße