Da es sich hier aber um ein Kleingartengeländecund nicht um ein Wohngebiet, bin ich nicht sicher, ob da nicht mehr geduldet werden muss. Du sagst, sie wohnen unerlaubt komplett in der Blockhütte von Frühjahr bis Herbst? Vielleicht ist da ein Angriffspunkt? Wird das vom Vorstand stillschweigend geduldet?