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Bei Softwarefehler Gewährleistung

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Für weitere Antworten geschlossen.
Gewährleistung kann man nicht ausschließen. Die gilt vielleicht nicht bei nicht bestimmungsmäßigem Gebauch. Also wenn jemand zum Beispiel in der Waschmaschien kartoffeln schält.

Das Smartphone kauft man mit einer bestimmten Android Version.... Damit hatte es laut dem TE auch funktioniert... Alles darüber hinausgehende, geht auf Kappe des Käufers ....

U.a. deswegen wurde im letzten Jahr auch verlangt, dass eine Updatepflicht bei Smartphones eingeführt wird

https://www.handelsblatt.com/politi...ml?ticket=ST-5329475-aTPXXncPyEd3t1udT2EN-ap4

Ist aber bisher nicht eingeführt worden von daher geschehen Updates weiterhin auf eigene Gefahr.

Edit: Beim PC kommt im übrigen niemand auf die Idee, dass hier Microsoft schuld daran sei, dass irgendein Update den PC killt, obwohl es faktisch der gleiche Sachverhalt ist.
 
Das Smartphone kauft man mit einer bestimmten Android Version.... Damit hatte es laut dem TE auch funktioniert... Alles darüber hinausgehende, geht auf Kappe des Käufers ....

U.a. deswegen wurde im letzten Jahr auch verlangt, dass eine Updatepflicht bei Smartphones eingeführt wird

https://www.handelsblatt.com/politi...ml?ticket=ST-5329475-aTPXXncPyEd3t1udT2EN-ap4

Ist aber bisher nicht eingeführt worden von daher geschehen Updates weiterhin auf eigene Gefahr.

Edit: Beim PC kommt im übrigen niemand auf die Idee, dass hier Microsoft schuld daran sei, dass irgendein Update den PC killt, obwohl es faktisch der gleiche Sachverhalt ist.
Du sagst also, dass die Garantie erlischt, wenn man ein offizielles Android-Update macht und das Gerät dadurch unbrauchbar wird?
 
Glaube ich nicht. Da müßte der Hersteller nachweisen, daß das gerät wegen des Updates nicht funktioniert. Spricht aber gegen das Gesetz, das ja ( zunächst auf jeden Fall ) aussagt, daß eine Umtauschpflicht besteht. Wenn der Hersteller natürlich hinterher einen anderen sachverhalt anchweisen kann sieht es anders aus.
Wäre ja dasselbe, wenn ich am Neuwagen einen Dachgarten montiere und daraufhin, die Frontscheibe rausfliegt. Auch da müßte der Hersteller beweisen, daß der Dachgarten daran schuld hätte.
Alles nicht so einfach.

Der Link oben ist übrigens für einen anderen Fall gedacht.
 
Wie gesagt, die haben das Gerät sofort umgetauscht.
Und ich habe erfahren, dass der Fehler unter die Gewährleistung fällt.
 
Gut, dass alles so reibungslos geklappt hat und das Austausch-Gerät jetzt funktioniert wie es soll.

Hätte mich aber auch irgendwie gewundert. Schließlich kannst du ein Smartphone, dass sich nach einem Update nicht ordnungsgemäß starten lässt, nicht so nutzen wie vorgesehen.
Und das war ja immerhin ein offizielles Update, welches dir auch so angeboten wurde. Da kann man auch nicht mit Eigenverschulden oder dergleichen argumentieren. ^^
 
Deshalb habe ich hier nach Rat gefragt.
Vielleicht gab es jemandem mit dem gleichen Problem.
Da das Thema aber erledigt ist, kann der Thread geschlossen werden, bevor das ausartet, wie bei meinen anderen Threads
 
Was sollten sie denn auch sonst machen?
Stell Dir vor, die müssten das Ding dahin schicken wo es repariert wird... ( wenn das jemand weiß, Südkorea, Taiwan, Indien? Wobei ich glaube das es überhaupt nicht repariert wird. Das landet auf dem Müll, weil es ja letztenn Endes ein Artikel ist der vielleicht 5 bis 10 Euro kostet. Da wird Amazon ganz andere Sachen weg.
 
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