G
Gelöscht
Gast
Gewährleistung kann man nicht ausschließen. Die gilt vielleicht nicht bei nicht bestimmungsmäßigem Gebauch. Also wenn jemand zum Beispiel in der Waschmaschien kartoffeln schält.
Das Smartphone kauft man mit einer bestimmten Android Version.... Damit hatte es laut dem TE auch funktioniert... Alles darüber hinausgehende, geht auf Kappe des Käufers ....
U.a. deswegen wurde im letzten Jahr auch verlangt, dass eine Updatepflicht bei Smartphones eingeführt wird
https://www.handelsblatt.com/politi...ml?ticket=ST-5329475-aTPXXncPyEd3t1udT2EN-ap4
Ist aber bisher nicht eingeführt worden von daher geschehen Updates weiterhin auf eigene Gefahr.
Edit: Beim PC kommt im übrigen niemand auf die Idee, dass hier Microsoft schuld daran sei, dass irgendein Update den PC killt, obwohl es faktisch der gleiche Sachverhalt ist.