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Bei Softwarefehler Gewährleistung

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Hard Reset habe ich versucht.
Das Problem bleibt.
Meinetwegen soll der das Gerät einschicken.
Wenn ich für ein neues Gerät bezahle, erwarte ich, dass das Gerät funktioniert.
 
Die Garantie greift da auf jedenfall.

Lass dir nichts anderes erzählen, wenn er dich abzuwimmeln versucht.

Und ja, Amazon macht einiges richtig, was den Kundenservice betrifft. Es ist eben auch ein Serviceproblem, das mit dem Einzelhandel... Aber fairerweise sollte man sagen: Nicht verurteilen, bevor man es nicht einmal versucht hat.

Ich kenne einige Läden, die mir ähnlich entgegen kommen wie Amazon. Insbesondere bei Fahrradläden würde ich auf den Service, den ein Einzelhändler oft anbietet, nicht verzichten wollen. Das wird aber OT 🙂
 
Die müssen das Gerät zurücknhemen und Dir sofort ein neues geben. Und auch wenn sie Dir anbieten, das gerät zwecks Reperatur zum Hersteller zu schickenmüssen sie Dir für diese Zeit ein Ersatzgerät geben.
 
§ 437 BGB
§ 439 BGB
§ 440 BGB
§ 441 BGB

Beziehe mich mal wieder auf Dr. jur. Ralf Höcker
" Neues Lexikon der Rechtsirrtümer "
 
Die müssen das Gerät zurücknhemen und Dir sofort ein neues geben. Und auch wenn sie Dir anbieten, das gerät zwecks Reperatur zum Hersteller zu schickenmüssen sie Dir für diese Zeit ein Ersatzgerät geben.

Im BGB ist ein Wahlrecht des Käufers festgelegt, ob ein Reparatur oder eine Ersatzlieferung vorgenommen werden soll. Ist eine Reparatur erfolgreich machbar, muss der Kunde diese Reparatur akzeptieren. Ein Ersatzgerät muss der Händler für die Dauer der Reparatur nicht stellen, das steht dort nirgends. Viele Händler tauschen das Gerät sofort gegen ein neues Gerät aus, weil sie keinen Reparaturservice haben, aber das wäre nur aus Kulanz und ist nicht im Gesetz vorgeschrieben. Wenn eine Ersatzlieferung und/oder zumindest eine Reparatur nicht erfolgreich sind, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurück verlangen. Die Kosten der Reparatur, sowie die Transportkosten trägt der Händler. Es dürfen keine Bearbeitungs- oder Lohnkosten verlangt werden.

Ersatz für einen weiteren wirtschaftlichen Schaden kann nur verlangt werden, wenn sich dieser beziffern lässt und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf steht. Wurde z.B. kein fester Liefer- und Einsatzzeitpunkt des Produkts im Vertrag definiert, dürfte es schwierig werden, z.B. eine Ersatzvorwegnahme (Kauf eines anderen Handys) damit zu begründen.
 
R.Höcker hatte einen Drucker gekauft, der sich als defekt herausstellte. Er brachte das Gerät zurück und man wollte genau das mit ihm machen: Reparieren und auf völlig unbestimmte Zeit zum hersteller ( nach Japan ) schicken. Damit war er nicht einverstanden und bekam ein Ersatzgerät. Eigentlcih ist das auch völlig logisch, sonst könnte jeder defekte Geräte verkaufen udn dann nach Südkorea zur monatelangen reperatur schicken. Das geht nicht.

Zitat aus dem Kaufrecht/Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kunden im Rahmen des Gewährleistungsrechts einen Anspruch auf Stellung eines Ersatzgerätes während der Reparaturarbeiten erhalten
Begründung

Für den Fall, dass ein Kunde eines Unternehmens, welches elektronische Geräte verkauft, Mängel an seinem Gerät entdeckt und dieses daher nach dem Garantierecht oder Gewährleitungsrecht zum Reparaturauftrag oder zur Überarbeitung des Gerätes nicht nutzen kann, ist es gesetzliches zu gewährleisten, dass der Kunde für die Dauer der Reparaturzeit ein entsprechendes Ersatzgerät bereitgestellt kriegt.Viele Konsumenten sind an ihre elektronischen Geräte gebunden und von diesen zu ihrer Berufsausführung abhängig. Wenn diese Geräte (z.B. Laptops) in Reparatur sind, sollte ein adäquates Ersatzgerät bereitgestellt werden
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ...

Dies ist leider der entscheidende Satz: "der Bundestag möge beschließen", aber genau das hat er (noch) nicht und deswegen ist das Stellen eines Ersatzgerätes eine freiwillige Leistung des Verkäufers, denn der ist nach deutschem Recht dafür zuständig und er ist (noch) nicht dazu verpflichtet.

Mit auch deswegen ist es so wichtig, bei einem Kauf eines elektronischen Gerätes ein Datum in den Vertrag mit aufzunehmen, ab dem das Gerät bestimmungsgemäß betriebsbereit sein MUSS. Nur dann hat man die Chance, vom Vertrag innerhalb einer absehbaren Zeit zurückzutreten, denn der Verkäufer hat eine wesentliche und vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt.

Wenn sich solche Reparaturen über Wochen oder gar Monate hinziehen, ist das mehr als ärgerlich, aber da der Verkäufer heutzutage in aller Regel eine große Firma ist, sind diese entsprechend vertraglich gut abgesichert und dann steht man leider ziemlich blöd da.

Rosch93, ich drücke Dir die Daumen, dass es vielleicht nur eine Kleinigkeit ist. Sonst heißt es Geduld haben.
 
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