Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Behinderung was bring mir das ?

bordigirl

Aktives Mitglied
Also ganz kur ich bin zurzeit arbeitslos udn werde auch nicht mehr vermittelt . es läuft auch noch das verfahren ob ich nun rente bekomme oder nicht also arbeitsunfähig oder nicht (schon seit august 2008 ) nun hat mir heute meine Betreuerin einen zettel oder dokument (keine Ahnung wie ich das bezeichnen soll )gebracht wo drauf steht das ich 40% behindert bin (habe BL ) .

also erstmal wusste ich gar nicht das das läuft (oder hatte in der zwischenzeit wieder vergessen)

und zweitens meine Frage

Was bringen mir die 40 % ??

Bringen die mir überhaupt was ??
 

Giesy

Sehr aktives Mitglied
hallo bordigirl,

du hast irgendwann einen antrag auf schwerbehinderung unterschieben.
dieser antrag wurde entsprechend bearbeitet und dir ein grad der behinderung (GdB) von 40 zugesprochen.

sollte dein antrag auf eu-rente durchgehen und du rente bekommen, dann ist dieser schein von nicht allzu großem gelang.
solltest du aber keine rente bekommen, dann kannst du mit diesem schein beim arbeitsamt einen antrag auf gleichstellung stellen.
mit dieser gleichstellung wirst du im arbeitsleben behandelt wie ein schwerbehinderter mit mindestens 50 GdB. das wiederum heisst du hättest einen besonderen kündigungsschutz. bezahlst ein paar euro weniger steuern und bekommst (glaube ich zumindest) zwei tage mehr jahresurlaub.

zu mehr nützen dir der GdB von 40 nicht.
ab einem GdB von 50 bekommst du einen sogenannten schwerbehindertenausweis. mit diesem gibt es in manchen einrichtungen z. b. vhs, etc. vergünstigungen.


lg momo
Bei 50% gibt es eine Woche Urlaub mehr und wenn man arbeitet zahlt man auch weniger Steuern. Und wie momo schon schreibt Kündigungsschutz.

Also 50% sind immer besser, zahlt sich auch bei der Rente aus. Wie das bei 40% ist, weiß ich nicht.
 
V

venia

Gast
Hallo!

Nach einem Antrag auf Festetellung einer Behinderung wird dir nach einer Bearbeitungszeit ein Grad der Behinderung zuerkannt.

Hierzu werden behandelnde Ärzte angeschrieben um dann nach Aktenlage festzustellen, inwieweit eine Teilhabe am öffentlichen Leben eingeschränkt ist.

Grundsatz (Erfahrung): Je besser ein behandelnder Arzt zu Deinen Gunsten beurteilt, je besser fällt der Grad der Behinderung *
für dich* aus.

Nur in begründeten Fällen bzw. bei unklarer Beurteilung Deiner Ärzte wird ein Gutachten bei entsprechenden anerkannten Ärzten durch das Integrationsamt (Versorgungsamt) in Auftrag gegeben.
Da hier allerdings Kosten entstehen, ist das wohl eher die Ausnahme.

Mitgeteilt wird dir der Grad der Behinderung mit einem Feststellungsbescheid. Gegen diesen Bescheid kannst Du innerhalb einer Frist (1 Monat) Widerspruch einlegen.

Sollte dem Bescheid nicht abgeholfen werden, besteht weiterhin die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.
Sozialgericht ist kostenlos.

Wie gelesen hast Du einen Grad der Behinderung von 40.
Das heisst für dich zunächsteinmal Ermäßigung bezüglich der Steuern, insbesondere KfZ- Steuer.
Bei der Einkommenssteuer bekommst Du einen Freibetrag.
Alles über Finanzamt

Wenn Du nicht mehr im Arbeitsprozeß stehst, ist es nicht mehr möglich einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt zu stellen.
Das Arbeitsamt wird einer Gleichstellung,
diese bezieht sich NUR auf Gleichbehandlung eines Schwerbehinderten - also ab GdB 50- auf den Kündigungsschutz, also nicht zustimmen!!!

Zusatzurlaub steht dir bei einem Grad der Behinderung UNTER 50 NICHT zu!!!
also auch keine "2 Tage"

Gruß
*venia*


 
Zuletzt bearbeitet:
C

celeste

Gast
hallo bordigirl ,du bist sehr jung ,eine zahlung aus der rentenkasse ist erst nach 5 jahren beitragszahlung möglich .sollte es bei dir nicht der fall sein läuft eine arbeitslosigkeit ,selbst mit der behinderung von 40 % auf ,hartz IV hinaus .

was bedeutet bitte BL ?

herzlichst die
....celeste
 

bordigirl

Aktives Mitglied
hallo bordigirl ,du bist sehr jung ,eine zahlung aus der rentenkasse ist erst nach 5 jahren beitragszahlung möglich .sollte es bei dir nicht der fall sein läuft eine arbeitslosigkeit ,selbst mit der behinderung von 40 % auf ,hartz IV hinaus .

was bedeutet bitte BL ?

herzlichst die ....celeste

wenn die rentenversicherung nicht zahlt bekomme ich grundsicherung soviel weiß ich schon bloß bis jetzt hab ich es noch nicht schwarz auf weiß das ich arbeitsunfähig bin meine betreuerin sagt aber das wir das warscheinlich durch kriegen mit der rente (das wird nach 2 jahren eh nochmal überprüft


BL = Borderline
 

bordigirl

Aktives Mitglied
...na verlass dich auf "Deine Betreuerin"
Ganz versteh ich Dein Grundanliegen nicht...
Mein Grundanliegen war ob mir die 40% behinderung was bringt


was meinst du mit "Deine Betreuerin" was sollen die anführungsstriche ??

Klar verlass ich mich irgendwo etwas auf meine Betreuerin wenn ich es nicht tun würde würden wir uns nur gegenseitig im Weg stehen und das ist nicht der Sinn von der Betreuung . Und schließlich berichtet sie mir was sie tut bzw getan hat und erklärt es mir damit ich es auch versteh . ich versteh manchmal nicht warum ihr das Betreut werden so abwerdent behandelt ich bin ja nicht doof nur brauch ich halt hilfe da ich vieles nicht kann und nicht versteh aber trotzdem lerne ich dazu und mach auch eigene Fortschritte udn das das nicht von heut auf mirgen geht ist ja wohl klar bei dem einen gehts schneller bei dem anderen langsamer

nur so viel dazu auch wenn es nicht das thema des Threads ist
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
C Was würdet ihr in meiner Lage machen? Beruf 18
G Was ist wichtiger - Beruf oder Gesundheit? Beruf 27
R Neue Arbeitsstelle katastrophal, was tun? Beruf 52

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben