Hallo!
Nach einem Antrag auf Festetellung einer Behinderung wird dir nach einer Bearbeitungszeit ein Grad der Behinderung zuerkannt.
Hierzu werden behandelnde Ärzte angeschrieben um dann nach Aktenlage festzustellen, inwieweit eine Teilhabe am öffentlichen Leben eingeschränkt ist.
Grundsatz (Erfahrung): Je besser ein behandelnder Arzt zu Deinen Gunsten beurteilt, je besser fällt der Grad der Behinderung *für dich* aus.
Nur in begründeten Fällen bzw. bei unklarer Beurteilung Deiner Ärzte wird ein Gutachten bei entsprechenden anerkannten Ärzten durch das Integrationsamt (Versorgungsamt) in Auftrag gegeben.
Da hier allerdings Kosten entstehen, ist das wohl eher die Ausnahme.
Mitgeteilt wird dir der Grad der Behinderung mit einem Feststellungsbescheid. Gegen diesen Bescheid kannst Du innerhalb einer Frist (1 Monat) Widerspruch einlegen.
Sollte dem Bescheid nicht abgeholfen werden, besteht weiterhin die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Sozialgericht ist kostenlos.
Wie gelesen hast Du einen Grad der Behinderung von 40.
Das heisst für dich zunächsteinmal Ermäßigung bezüglich der Steuern, insbesondere KfZ- Steuer.
Bei der Einkommenssteuer bekommst Du einen Freibetrag.
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Wenn Du nicht mehr im Arbeitsprozeß stehst, ist es nicht mehr möglich einen Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt zu stellen.
Das Arbeitsamt wird einer Gleichstellung, diese bezieht sich NUR auf Gleichbehandlung eines Schwerbehinderten - also ab GdB 50- auf den Kündigungsschutz, also nicht zustimmen!!!
Zusatzurlaub steht dir bei einem Grad der Behinderung UNTER 50 NICHT zu!!! also auch keine "2 Tage"
Gruß
*venia*