Also wenn du ab 01.08. arbeitssuchend bist, zahlt das Amt, wenn bis da die 6 Wochen noch nicht rum sind! Da du ab 26.06. krank bist, sind die 6 wochen ja fast rum, also wird wohl ein paar Tage das Amt bezahlen, und dann die Kasse. Das Amt zahlt dann eigentlich nur deine KV-Beiträge. So würde ich jetzt mal denken! 😕
Wenn du allerdings die von dir angesprochene neue Arbeit ab August schon vertraglich fest gemacht hast, ist theoretisch wohl dein neuer Arbeitgeber anstelle des Amtes für dich zuständig, sofern dieser Vertrag (falls vorhanden) nicht entsprechend geändert wird. 😉
LG
Wenn du allerdings die von dir angesprochene neue Arbeit ab August schon vertraglich fest gemacht hast, ist theoretisch wohl dein neuer Arbeitgeber anstelle des Amtes für dich zuständig, sofern dieser Vertrag (falls vorhanden) nicht entsprechend geändert wird. 😉
LG