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befristeter arbeitsvertrag..........

F

frau11

Gast
hallochen

hab da mal ne frage......mein vertrag läuft am 31.07.07 aus war befristet.....bin wegen bandscheibenvorfall seit 26.06.07 krank geschrieben.....bin es weiter bis wie meine ärztin meinte ende august vorher bringt das nichts
habe ab august neue arbeit.....wer zahlt mir ab der sechsten woche das krnakengeld da ich ja ab ersten august arbeitslos wäre aber doch krankgeschrieben.....
bräuchte da mal einen rat.........
muss ich auf amt gehen oder nicht weil ich ja krankgeschrieben bin........
 
T

Trozzkopf

Gast
Da Dir das schon länger bekannt ist, wann dein Arbeitsverhältnis endete, hättest du eigentlich schon drei Monate vor Auslaufen des Vertrages dieses dem Amt mitteilen müssen. Aber ein Anruf genügt normalerweise und die sehen dir unter Vorlage des Attestes auch nach, wenn du später persönlich erscheinst.

Ein Tip noch (weil das ist bei meinem Vertrag sehr relevant): Schau mal in deinen Vertrag, wann dieser bei der Einstellung unterzeichnet worden ist. Ist er später unterschrieben worden, als das du angefangen hast, dann ist dein Vertrag kein Befristeter sondern ein Unbefristeter.

Um es konkret an einem Beispiel zu zeigen: Wenn der Arbeitgeber dich für den 01.07.06 eingestellt und du auch an dem Tag gearbeitet hast, er jedoch erst am 02.07.06 oder später unterschrieben hat, bist du nach dem 31.07.07 noch weiter beschäftigt. Du kannst dann auf Weiterbeschäftigung klagen, wenn du das gerne machen möchtest.

Auch ist dann wichtig, daß der Arbeitgeber Gründe für eine Entlassung angeben muß, sollte sein Unternehmen 10 oder mehr Angestellte haben. Darunter braucht er dies nicht. Jedoch hättest du dann nochmal eine Kündigungsfrist von einem Monat.
 
F

frau11

Gast
Da Dir das schon länger bekannt ist, wann dein Arbeitsverhältnis endete, hättest du eigentlich schon drei Monate vor Auslaufen des Vertrages dieses dem Amt mitteilen müssen. Aber ein Anruf genügt normalerweise und die sehen dir unter Vorlage des Attestes auch nach, wenn du später persönlich erscheinst.

Ein Tip noch (weil das ist bei meinem Vertrag sehr relevant): Schau mal in deinen Vertrag, wann dieser bei der Einstellung unterzeichnet worden ist. Ist er später unterschrieben worden, als das du angefangen hast, dann ist dein Vertrag kein Befristeter sondern ein Unbefristeter.

Um es konkret an einem Beispiel zu zeigen: Wenn der Arbeitgeber dich für den 01.07.06 eingestellt und du auch an dem Tag gearbeitet hast, er jedoch erst am 02.07.06 oder später unterschrieben hat, bist du nach dem 31.07.07 noch weiter beschäftigt. Du kannst dann auf Weiterbeschäftigung klagen, wenn du das gerne machen möchtest.

Auch ist dann wichtig, daß der Arbeitgeber Gründe für eine Entlassung angeben muß, sollte sein Unternehmen 10 oder mehr Angestellte haben. Darunter braucht er dies nicht. Jedoch hättest du dann nochmal eine Kündigungsfrist von einem Monat.

nein ich möchte dort nicht bleiben
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo Billy73,

war zwar noch nicht in Deiner Situation, aber was hindert Dich daran einfach mal beim Arbeitsamt anzurufen?

Mir ist bisher bekannt, daß Du Dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit -> 01.08.2007 beim Arbeitsamt pers. melden musst.

Wie stark ist denn der Bandscheibenvorfall?
Er muß Dich ja nicht unbedingt 24 Std. ans Bett fesseln.
Kommst Du da nicht irgendwie hin?

Gruß Hajooo
 
D

Deichgräfin

Gast
Das ist so nicht richtig, man hat sich bereits drei Monate vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu melden.

Billy 73 sollte sich s o f o r t für den einen Monat arbeitslos melden,
da für den Monat August kein Krankenkassenbeitrag von Seiten eines
Arbeitgebers gezahlt wird.
Das übernimmt bei Arbeitslosigkeit das Amt.
Wer nicht bettlägerig krankgeschrieben wurde, muß seiner Meldepflicht
auch im Krankheitsfall nachkommen.

Gruß Karin
 
G

Gast

Gast
Mir ist bisher bekannt, daß Du Dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit -> 01.08.2007 beim Arbeitsamt pers. melden musst.
Aber wie Trozzkopf schon richtig beschrieben hat, muss man sich, wenn man in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet, mind. 3 Monate vorher beim Amt "arbeitssuchend" melden. Denn in diesem fall weiß man ja bereits, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt von Arbeitsloigkeit bedroht ist.
Wenn man dies unterläßt läuft man Gefahr seinen Leistungsanspruch zu verlieren bzw. dass Leistungen gekürzt werden, da man seine Mitwirkungspflicht vernachlässigt hat.

Im Falle von Krankheit denke ich aber auch, dass das Amt eine Ausnahme machen wird/kann.
 
F

frau11

Gast
öhm nur zur beruhigung auf amt habe ich mich ordnungsgemäß anfang mai gemeldet.......das ist alles ok wollte nur wissen ob ich dann arbeitslos bin oder eben von kasse bis august geld bekomme denn so war mir, dass nach sechs wochen kasse zahlt.....:confused:
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
öhm nur zur beruhigung auf amt habe ich mich ordnungsgemäß anfang mai gemeldet.......das ist alles ok wollte nur wissen ob ich dann arbeitslos bin oder eben von kasse bis august geld bekomme denn so war mir, dass nach sechs wochen kasse zahlt.....:confused:
Hi,

Du bist so cool, daß ich mir bei der Hitze ne Jacke überziehn muß :D

Und wer zahlt jetzt?
Würde mich schon interessieren :confused:

Melden musst Du Dich auf jeden Fall, damit Du Kohle bekommst und versichert bist.

Gruß Hajooo
 
D

Deichgräfin

Gast
Du bist als krank arbeitslos gemeldet.
Nach dem Wegfall der sechswöchigen Lohnfortzahlung zahlt,
nach meiner Meinung, die Krankenkasse das Krankengeld weiter.
Auch im Fall der Erwerbslosigkeit.
Ein Anruf bei der Krankenkasse wird den Fall genau klären.;)

Gruß Karin
 
F

frau11

Gast
ich bin nicht cool sondern wollte nur sagen das ich das doch erledigt habe.....ich bin wi eich sagte seit 26 juni krank und stehe bis 31 juli noch im arbeitsverhältnis bin aber weiterhin krank........meine frage war nur ob ab ersten august krankenkasse geld zahlt oder arbeitsamt da ich da aller vorrausicht nach weiter krank geschrieben bin .......mehr wars nicht :D
 

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