Gut verdienende Menschen, Selbstständige, Beamte, im Ausland Lebende, die nicht Sozialabgabenpflichtig oder auch nicht steuerpflichtig sind, können aber durchaus auch dem Staat auf der Tasche liegen, ohne dass sie zuvor nennenswert in Kassen gezahlt haben!
(Bei Beamte gilt das nicht, nur wenn sie kündigen oder entlassen werden.)
Ich behaupte mal, würden Beamte, Politiker, in Sozialkassen zahlen, gäbe es das Hartz in dieser Form nicht!!!
Dazu muss man ja auch in der Lage sein und den Lohn haben.
Und noch einmal, sie zahlen eben einen gekappten Steuerbetrag, und nichts in Renten oder Sozialversicherungen.
Allenfalls in Kranken und Pflegeversicherung.
Wie bitte? Beamte nicht sozialabgabenpflichtig? Da muß ich aber mal lachen. Für Beamte (lebenslänglich) gibt es keine Arbeitslosenversicherung - weil sie nicht (mehr) arbeitslos werden können, dafür aber Zeit ihres Arbeitslebens dem Arbeitgeber (Staat) weisungsgebunden sind, z. B. jederzeit auch an neue Dienststellen umziehen müssen, wenn die jeweilige vorgesetzte Stelle das so verlangt. Z. B. mal so eben von Bonn nach Berlin oder so, oder abgeordnet in die hinterste Pampa, wenn eine Stelle verlagert wird, um "strukturschwache Regionen (politisch gewollt) zu unterstützen".
Beamte zahlen als Arbeitnehmer ganz normal Lohnsteuern samt Soli, Kirchensteuern falls Mitglied, für Kranken- und Pflegeversicherung ist die Mitgliedschaft in einer "freiwilligen" Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtend (!) - das Beihilfesystem der Beamten zahlt (maximal) die Hälfte aller Leistungen, den Rest muß der Beamte - per seiner Versicherung - selbst aufbringen, und die "freiwilligen" nehmen es bekanntlich vom Lebendigen, die sind nicht billig.
Rentenbeiträge zahlen die Beamten nicht, da sie Pensionen vom Staat, nicht Renten aus dem Rentensystem, beziehen, und für die Pensionen wurde bereits in den 60er Jahren der sogenannte "Gehaltsverzicht" eingeführt in Höhe von 7 % Abzug vom Bruttolohn, von dem eines Tages die Pensionen finanziert werden sollten. Dummerweise wurde nur dieser Abzugsbetrag nie irgendwo angelegt - das war reines Buchgeld, das nach Abzug spurlos verschwand, und erst irgendwann in den 80er/90er Jahren, als klar wurde, daß die Verbeamtungswellen der 60er und 70er, als jeder zum Beamten gemacht wurde, der bei drei nicht auf dem Baum war, irgendwann unerwünschte Folgen in Form von jeder Menge Pensionäre haben würde, ging man langsam daran, Rücklagen für diesen Zweck aufzubauen. Weshalb übrigens der Staat sich auch weigert, die Beamten ins normale Rentensystem, wie oft gefordert, zu überführen - nicht die Beamten sind dagegen, sondern ihr Arbeitgeber, weil der nämlich im Gegenzug auch alle Pensions-Rücklagen, die ja schon seit den 60ern hätten zurückgelegt werden müssen, in die Rentenkassen überweisen müßte, und das ist nicht möglich, weil diese Gelder gar nicht existieren.
Übrigens gibt es noch einen deutlichen Unterschied zwischen normalem Arbeitnehmer und Beamten: während bei normaler Rente nur der Zinsanteil zu versteuern ist, deren günstige Freibeträge (bisher jedenfalls) die wenigsten Rentner überschritten haben, weshalb sie meistens gar nicht steuerpflichtig waren (außer sie hatten noch andere Einkünfte) muß ein Beamter seine Pension lebenslänglich voll mit Lohnsteuer versteuern - ohne die Möglichkeit von Werbungskosten- und ähnlichen Abzügen, weil die ja bei einem nicht mehr arbeitendem Beamten nicht mehr anfallen. Also Steuerpflicht bis zum Grab.