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Bedingungsloses Grundeinkommen

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Die Krankenversicherung würde nicht entfallen. Zumindest nicht beim Althaus-Modell. Ich bin mir aber sicher, daß es auch in der BRD genügend Zwangsversicherungen gibt.
Überdies GEHT es nicht um - das hast Du nicht begriffen, sondern dichtest Du dazu - sondern um meine Antwort auf Andreas der die AV ansprach und dazu eine Meinung hatte. Unabhängig ob das in irgendwelchen Träumen wegfallen würde.
 
Die Krankenversicherung würde nicht entfallen. Zumindest nicht beim Althaus-Modell. Ich bin mir aber sicher, daß es auch in der BRD genügend Zwangsversicherungen gibt.
Überdies GEHT es nicht um - das hast Du nicht begriffen, sondern dichtest Du dazu - sondern um meine Antwort auf Andreas der die AV ansprach und dazu eine Meinung hatte. Unabhängig ob das in irgendwelchen Träumen wegfallen würde.

PS: Übrigens muß man auch nicht arbeiten! Auch so könnte man die AV sparen. Wenn man aber irgendeine Leistung im Ernstfall haben will, muß man halt. Außer bei der Kapital-LV - da gibt es in jedem Fall was raus.
 
BGE und Arbeitslosenversicherung widersprechen sich nicht und könnten gleichzeitig existieren.

BGE ist eben der Basisbetrag auf Hartz 4 Basis.
Wer vorher gearbeitet hat bekommt aus der Arbeitslosenversicherung einen Aufstockungsbetrag bis zu 85% des eh. Einkommens.

Portion Control hat mich da richtig verstanden, dass ich den Charakter der AV unschön finde, weil sie für mich keine echte "Versicherung" und oft ungerecht ist. (Es ist eher eine gesetzliche Rücklagenbildung für eine mögliche Arbeitslosigkeit)

Fairer wäre es doch wenn der jeweilige kündigende Arbeitgeber die Kosten spitz tragen würde und nicht JEDER Arbeitgeber gleichermaßen über die Versicherung.
 
Wie stellst Du Dir das denn vor? Der kündigende Arbeitgeber macht die Bude dicht und von was zahlt er dann?

Richtig, es ging um den Charakter dieser Versicherung - der sich - da hatte geschrieben -vom Charakter vieler anderer Versicherungen nicht unterscheidet.
 
Dann nenne mir mal auch nur eine Versicherung, die erst nach einer Mindestlaufzeit bei einem Schaden etwas auszahlt, bzw laufzeitabhängig immer mehr.
Oder auch nur eine, bei der ein Schaden absichtlich (Kündigung) zugefügt wird und die Versicherung trotzdem zahlt.
 
Darum geht es nicht. Es gibt viele Versicherungen die ganz bestimmte Bedingungen haben. Bei der Krankenversicherung kann man nach längerer Krankenzeit rausfliegen, bei der Kfz-Versicherung zählt die erste Prämie, die Lebensversicherung zahlt nicht bei Selbstmord usw. usw.
Es geht aber bei allen Versicherunegn um Solidarität.
 
Solidarität?

Wenn ein Arbeitgeber A (zb aus organisatorischen Gründen) kündigt und Arbeitgeber B alles tut um den Mitarbeiter zu halten, warum muss B für die Arbeitslosigkeit des Mitarbeiters von A mitzahlen?

Die Arbeitslosenversicherung bestraft doch Arbeitgeber die Arbeitnehmer halten.
 
BGE und Arbeitslosenversicherung widersprechen sich nicht und könnten gleichzeitig existieren.

Da habe ich dich aber dann trotzdem falsch verstanden, denn das hätte ich nicht gedacht.
Widersprechen tun sich sicherlich die wenigsten Versicherungen neben einem BGE, wenn man einfach vorgibt sie können ruhig parallel laufen. ^^

BGE ist eben der Basisbetrag auf Hartz 4 Basis.
Wer vorher gearbeitet hat bekommt aus der Arbeitslosenversicherung einen Aufstockungsbetrag bis zu 85% des eh. Einkommens.

Nach den Fakten das ein AN ohnehin nichts vom BGE hat, empfinde ich es als schwachen Trost, dann mehr BGE zu erhalten wenn ich nicht mehr arbeite. Lieber erst gar nicht zahlen.

Hattest du dich nichtmal in einem GEZ thread über die Zwangsabgabe bei den Müllgebühren beschwert? 😉
 
Zitat Andreas:

Solidarität?

Wenn ein Arbeitgeber A (zb aus organisatorischen Gründen) kündigt und Arbeitgeber B alles tut um den Mitarbeiter zu halten, warum muss B für die Arbeitslosigkeit des Mitarbeiters von A mitzahlen?

Die Arbeitslosenversicherung bestraft doch Arbeitgeber die Arbeitnehmer hal
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Du vesrstehst denn Sinn einer Versicherung nicht.
Alle ( also AG und AN ) zahlen dort solidarisch ein - und wer in den entsprechenden Notfall gerät, erhält die festgelegte Leistung.
Das ist grundsätzlich bei jeder Versicherung so. ( Alle für einen etc. ) Du solltest auch mal hinzufügen, daß der Einzelne aber auch aus einer Versicherung mehr Leistung erhalten kann, als er einbezahlt hat.
 
Du vesrstehst denn Sinn einer Versicherung nicht.
Alle ( also AG und AN ) zahlen dort solidarisch ein - und wer in den entsprechenden Notfall gerät, erhält die festgelegte Leistung.
Das ist grundsätzlich bei jeder Versicherung so. ( Alle für einen etc. ) Du solltest auch mal hinzufügen, daß der Einzelne aber auch aus einer Versicherung mehr Leistung erhalten kann, als er einbezahlt hat.

Du hättest Recht wenn "Not" der einzige Kündigungsgrund wäre.

Der Kern einer normalen Versicherung ist, dass ich kaum Einfluss auf den Schadenseintritt habe.
Bei der Arbeitslosenversicherung liegt es aber oft in der Hand des AG ob er kündigt oder nicht.

Das ist ungefähr so als würde ich eine Gebäudeversicherung abschließen, nach 5 Jahren beschließen das Haus "warm zu sanieren" und dann von der Versicherung Geld verlangen. ^^
 
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