Bitte immer bedenken das Rhenus auch nicht das "reine" BGE will. Das hatten wir bei den Mieten schon mal angesprochen. Denn tatsächlich ist es doch so, daß der Mensch eine bestimmte Summe kriegt. Aber davon seine Miete, Nebenkosten, auch Nachzahlungen etc. und seine Sozialausgaben, also Krankenversicherung bestreiten muß.
Das Argument Krankenversicherung und Pflegeversicherung habe ich bereits beantwortet, diese werden, weil es Pflichtversicherungen sind, direkt einbehalten.
Was ist denn das "reine" BGE?
Welches Model?
Wer hat es definiert?
Und wäre es nicht sogar gut, den Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt zu beleben?
Na ja, wenn alle dazu fähig wären.....
Bist du der Auffassung, dass erwachsene Menschen einen Betreuer (Vormund) bräuchten?
Für mich heißt das nichts weiter, als Rückzug des Staates.
Entschuldige... Gibt es keine Agenda 2010?
Eine Sicherung der Grundhaltungskosten ohne Bedingung, durch den Staat, ist doch kein Rückzug.
Im Gegenteil!
Es ist Rückbesinnung auf Sozialstaatlichkeit.
Normalerweise sollte man - siehe soziale Marktwirtschaft - dafür sein, daß JEDER nach seiner Leistung und im anderen Fall nach seiner Bedürftigkeit behandelt wird. ( das hatten wir vor Hartz 4 und ich empfand das als gerechter als die Gleichmacherei )