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Autobiographie meines Vaters, in der er mich mit vollem Namen und Geburtsdatum nennt und noch mehr…

Erschwerend kommt hinzu, dass mein Vater schon sehr alt ist und schnell gesundheitliche Probleme bekommt, wenn er sich aufregt. Ich weiß nicht, ob ich schuld sein will, wenn er stirbt. Das würde mir niemand verzeihen.
Du musst dich entscheiden, ob du kämpfen willst oder nicht.
Vor dem Gang zum Anwalt würde ich den Vater kurz schriftlich über meine nächsten Schritte informieren, damit der die Chance hat, eigenständig zurückzuziehen.
Wenn er das nicht will, lass den Anwalt machen.
 
Und mal davon abgesehen: Ein Anwalt ist ein Dienstleister, der für dich die ganzen Kraftakte unternimmt. Ich bin mal mit Anwalt gegen einen Vermieter vorgegangen und der Anwalt hat eben alles für mich erledigt, mich über jeden Schritt informiert, ich konnte jederzeit Stop sagen und musste nicht viel machen, als einmal bei ihm vorzusprechen und alle Unterlagen auszuhändigen. Nichtmal vor Gericht hätte ich erscheinen müssen, wenn es soweit gekommen wäre. Die Kosten hat die Gegenseite dann vollständig getragen. Würde das immer wieder machen.

Ich würde ja erstmal bezüglich Datenschutz aktiv werden. Stell dir mal vor das Buch erscheint online als pdf und jeder Arbeitgeber findet das, wenn er deinen Namen googelt. Das geht einfach nicht.
 
Das Beste wäre, wenn ich selbst auch ein Buch veröffentlichen würde, in dem ganz genau drinsteht, wie mein Vater mich geschlagen und gedemütigt hat und was das für gravierende Folgen hatte. Das würde ich dann an alle Verwandten und Bekannten meines Vaters schicken…..
 
Erschwerend kommt hinzu, dass mein Vater schon sehr alt ist und schnell gesundheitliche Probleme bekommt, wenn er sich aufregt. Ich weiß nicht, ob ich schuld sein will, wenn er stirbt. Das würde mir niemand verzeihen.
Du musst halt abwägen, wie wichtig dir das Ganze ist. Dein Vater nimmt ja auch keinerlei Rücksicht auf deine Befindlichkeiten und es ist ja nun auch nicht so, dass du direkt die Kanone rausholst und auf ihn schießt. Du hast das Gespräch gesucht und du solltest ihm die Konsequenzen aufzeigen, die sein Starrsinn mit sich bringt. Wie die aussehen, darüber solltest du dich informieren. Ob du das dann immer noch in aller Konsequenz durchziehst ist ja nochmal eine andere Sache.

Es ist ohnehin nicht ganz einfach, dir ohne Detailwissen zu den Schilderungen des Buches einen Rat zu geben, ob du deine Energie in die Verhinderung der Veröffentlichung oder Unkenntlichmachung der relevanten Passagen stecken solltest (vor allem, da die deutsche Fassung ja wohl schon im Umlauf ist) oder nicht doch eher darauf verwenden, dir ein dickeres Fell zuzulegen.

Versteh mich nicht falsch: Ich empfinde es auch als dickes Ding, wenn er mit persönlichen und gar intimen Details hausieren geht. Wie hier aber schon jemand sagte: Wenn sich herumspricht, dass du zu intervenieren versuchst, könntest du die Aufmerksamkeit noch stärker auf das Pamphlet lenken. Auch ist zu überlegen, wie es bei einem Urteil gegen deinen Vater überhaupt gelingen kann, die bereits verteilten Bücher wieder einzusammeln. Sagt jemand, er habe das Buch verloren, verlegt o.ä. wirst du wohl nichts machen können. Den meisten Sinn macht eine Unterlassungsklage eben vor Veröffentlichung. Und den Zeitpunkt hast du ja leider verpasst.

Kennst du die Redensart "Was stört's die deutsche Eiche, wenn die Wildsau sich dran reibt"?. Womöglich wäre es für dein Seelenwohl doch besser, wenn du ihn einfach machen lässt. Um beurteilen zu können, ob diese Strategie nicht doch ein besserer Ratschlag wäre, fehlt hier tatsächlich das Detailwissen. Der von dir womöglich verursachte Herzinfarkt bliebe ihm so wohl erspart.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber ein Anwalt könnte ihr zumindest mal sagen, wie es hier aussieht. Wenn er ihr gleich sagt, dass das schlecht aussieht, dann kann man den Weg mal bleiben lassen.
Ist eine Kostenfrage, denn so einfach ist das alles nicht. Ohne das Buch gelesen zu haben, kann er in einem Erstberatungsgespräch nur Allgemeines sagen und nicht einmal das sehr solide.
Es kommt anscheinend sehr darauf an, was wie in welchem Umfang in welcher Gewichtung geschrieben wurde. Ist es gelogen? Ist es übertrieben? Sind es Informationen, die ohnehin bekannt sind (Name und Geburtsdatum wäre z.B. so etwas)?
Ein Anwalt rechnet die Beschäftigung mit dem Manuskript als Arbeitszeit ab und je nach Umfang bist Du alleine dann schon in einem 4-stelligen Bereich und in Deinem Anliegen nicht unbedingt weiter. Musst Du, TE, halt selbst bewerten, ob es Dir das wert ist .
 
Damit würde ich ihm drohen . ..
Was sollte das bringen? Das würde ihn wohl kaum dazu motivieren, seine bereits verkauften/verteilten Bücher wieder einzusamneln.
Der TE ginge es wohl eher um Richtigstellung und um dem Vater eins zu verpassen. Eine Drohung wäre da eher sinnentleert.

Kann den Gedanken nachvollziehen und sage auch "Verdient hätte er es!", es würde die Schmierenkomödie allerdings lediglich komplettieren und hinter vorgehaltener Hand zur Belustigung beitragen. Abgesehen davon würde das genauso gegen Recht verstoßen. Daher: Keine gute Idee.
 

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