Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ausfallhonorar für Therapeut

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also ich denke, diese Klausel steht da nur für den Fall drin, dass jemand wirklich immer wieder und grundlos absagt: Irgnedwann hat ein Therapeut ja die Faxen dicke und dann will er was in der Hand haben. So zumindest kenne ich das von Ärzten und Therapeuten: Da geht es nicht darum, dass Du zur Kasse gebeten wirst, wenn Du in einen Unfall verwickelt wirst und nicht kommen kannst, oder über NAcht krank wirst. Ein vernünftiger Therapeut wird das natürlich dann nicht in rechnung stellen.
ich finde, das solltest Du unbedingt mit dem Therapeuten bereden: Sag ihm das genauso wie hier: Dass Du zwar Verständnis für diese Regelung hast, sie aber im Grunde genau das bei dir auslöst weswegen Du eigentlich kommst: daran könnt ihr dann auch gleich arbeiten und ich bin sicher: Wenn der Therapeut Dir erklärt, WIE er diese Regel auslegt, wird sich einiges für Dich entspannen. Sicher sagt er es Dir in etwa so, dass das eine Absicherung ist, und er aber natürlich es jetzt nicht drauf anlegen wird.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
@Lucifer,

ja ähnliche Gedanken hatte ich auch bei Therapeutenwechsel, etc.

Ist aber nunmal so, sind die Regeln.

Hat er das gleich bei der ersten Stunde vorgelegt, mit Gültigkeit ab wann ?
Bin mir jetzt nicht sicher, aber zunächst hast du die fünf probatorischen Stunden,
würde mich interessieren, ob es da auch schon gilt.

Ich musste wenige Male einen Termin absagen.
Auch mal sehr kurzfristig.
Die Klausel kam aber nie zum Einsatz.

Ja, der Therapeut bereitet sich auch auf die Stunde vor, da kannst du aber auch erwarten, daß er für dich auch da ist (y)

Vielleicht kann das ja eine erste Aufgabe sein, über das Thema "unverständliche Regeln" mit dem Therapeuten zu sprechen.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich zögere, die ganze Therapie überhaupt zu starten, da mir diese Klausel aufstösst und ich einfach nicht damit einverstanden bin. Wobei, das wäre dann schon mal ein persönlicher Erfolg für mich, auch mal zu etwas NEIN zu sagen, weil es mir widerspricht.
Es könnte auch ein Erfolg sein dich darauf einzulassen.
Für mich bedeutete es auch Verantwortung zu übernehmen.

Gruß Hajooo
 
G

Gelöscht 118313

Gast
@Hajooo
Die Unterlagen hat sie mir beim zweiten Treffen mitgegeben. Dass bis zu 5 Termine von der Krankenkasse per se gezahlt werden, wusste ich vorher schon und sie sagte mir das halt auch noch mal. Das Ausfallhonorar wird wohl erst fällig, sobald die von der Krankenkasse genehmigte Therapie anläuft.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Irgendwie ist mein "Gast"-Beitrag bei Dir nicht angekommen.
Es gilt keine Klausel, der zufolge du bei "einem Ausfall des Termins" dennoch das Honorar schuldest.
Sie würde Dich unangemessen benachteiligen, da Ausfälle auch in der Risikosphäre des Anbieters liegen können.
Es kommt also immer noch auf den Wortlaut an ( und ob er sich auf AGB bezieht, formularmäßig vorgelegt wurde etc.)

Du hast also zwei Möglichkeiten.
Entweder passt das so, dann bezahlst Du es auch.
Oder es passt nicht, dann bezahlst Du es auch.
Wenn es aber nicht passt, kannst Du später dagegen angehen und bekommst unrechtmäßig gezahltes zurück.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 118313

Gast
@Bodenschatz
Sie verwendet eine scheinbar übliche Formulierung bezüglich des Ausfallhonorars mit Bezug auf §615 BGB. Eine Sitzung muss mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, was ja absolut ok ist.
Mir stösst nur dieser eine Satz auf: "Das gilt auch für Absagen, deren Gründe Sie nicht persönlich zu verantworten haben (wie öffentliche Verkehrsmittel, Arbeitgeber, Krankheit), die aber auch nicht in meinem Einflussbereich liegen."
Das kann doch nicht sein, dass es einem Bestellarzt / -therapeuten tatsächlich egal ist (sein kann), warum jemand nicht kommt. Das ist ja schlimmer als beim Arbeitgeber. Nicht mal mit ärztlichem Attest käme man aus der Nummer heraus.
Ich denke, ich werde das definitiv beim nächsten Treffen ansprechen. Vorher unterschreibe ich das nicht.
P.S.: Hätte ich genug Geld auf der hohen Kante und würde nicht derzeit vom Krankengeld leben, würde ich mich wohl nicht so aufregen und zähneknirschend zusagen, nur wenn dir von deinem wenigen Geld dann noch etwas weggenommen wird, und das ohne deine Schuld, da frage ich mich ernsthaft, was ich daran Gutes sehen soll.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Sie verwendet eine scheinbar übliche Formulierung bezüglich des Ausfallhonorars mit Bezug auf §615 BGB. Eine Sitzung muss mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, was ja absolut ok ist.
Mir stösst nur dieser eine Satz auf: "Das gilt auch für Absagen, deren Gründe Sie nicht persönlich zu verantworten haben (wie öffentliche Verkehrsmittel, Arbeitgeber, Krankheit), die aber auch nicht in meinem Einflussbereich liegen."
In der benannten Grundlage steht das Wesentliche ja geschrieben.
Der Arzt bietet an, der Patient nimmt aber nicht an: dann kann der Arzt die Summe verlangen , es sei denn er hat zeitig einen anderen Patienten gefunden.

Erklärend wird oben hinzugefügt, dass der Absagetermin des Patienten "2Tage" vorher geschehen muss, um dem Arzt Planungssicherheit zu gewährleisten. Finde ich jetzt auch nicht so tragisch.

In den beispielhaft aufgeführten Absagegründen bezieht er sich auf seinen "Einflussbereich".
Auf alles andere kann er sich ja nicht beziehen, wenn ihm kein Einfluss möglich ist.
Er kann also nicht beeinflussen, ob der Patient krank ist oder der Arbeitgeber mitspielt oder ob das "falsche " Verkehrsmittel gewählt wurde ( Taxi im Stau, Bahn verspätet, Auto bleibt liegen).

In dem Moment, wo Arzt und Patient den Vertrag unterschreiben, kann nur einer von beiden, wenn etwas schief läuft, in Verzug geraten. Der andere wartet ja. Bei Warten kann aber auf nichts Einfluss genommen werden, daher kann der Wartende nicht in Annahmeverzug geraten.
(In Annahmeverzug würde er nur dann geraten, wenn der Patient sich anbietet und auf den Arzt wartet und der ihn warten lässt, sodass der Patient wieder fährt.)

Daher will er von dem Patienten den Ausfall bezahlt haben und wenn der Patient einen Schuldigen findet, ist der Schuldige seinerseits wiederum dem Patienten verpflichtet, dessen Schaden zu ersetzen, hier; in Höhe des Ausfallhonorars.
Der Schuldige zahlt natürlich nicht an den Arzt, weil er mit dem weder einen Beförderungsvertrag noch einen Behandlungsvertrag hat.
 
G

Gelöscht 117620

Gast
Diese Klausel hatte ich auch in meinen Therapeuten-Verträgen.
Bei der einen Therapeutin musste ich nichts bezahlen, als ich kurzfristig wegen eines Auto-Schadens abgesagt habe - bei einer anderen Therapeutin später musste ich es bezahlen, als kurzfristig ein Handwerker-Einsatz bei mir nötig war, weshalb ich nicht weg konnte (Heizung ausgefallen).
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Gerade für einen Psychotherapeuten dürfte so eine Klausel echt wichtig sein. So manch Psyche sperrt sich ja gegen die Therapie. Vor allem in den Zeiten, in welchen die Ursachen in der Vergangenheit gesucht werden, was mithin sehr unangenehm sein kann. Da kommt es dann nicht gerade selten vor, dass manch Patient der Tiefengraberei mit Nichterscheinen entgehen will.

Für viele Patienten kann eine solche Klausel dann sogar heilsam sein. Etwa, wenn sie innerlich schon wieder eine Ausrede suchen, warum sie die Sitzung nicht wahrnehmen können, es ihnen dann aber ums Geld ist und sie dann doch kommen.

Die Klausel bedeutet nicht, dass ein Therapeut nicht auch mal Nachsehen hat und auf diese Gebühr verzichtet. Die haben ja doch einen recht guten Riecher dafür, wem die Therapie ernst ist und eben wirklich unschuldig verhindert wurde und wer eigentlich ohnehin keine Lust auf die Therapie hat. Letzteren will man ihr Nichterscheinen dann doch in Rechnung stellen können, was aber nur mit einer solchen Klausel geht.

Ich meine, was wäre die Alternative? Ohne eine solche Klausel würde manch Patient nur jdes Dritte Mal erscheinen. Und was soll ein Therapeut dann machen? Eine Querfinanzierung betreiben und die Gebühr bei all jenen draufschlagen, die dann doch kommen? Würdest du es fair finden, mehr zahlen zu müssen, nur weil andere ihre Termine nicht wahrnehmen? Oder soll ein Therapeut sich irgendwann weigern, Patient X noch einen Termin zu geben, weil "der kommt eh nicht und dann kriege ich kein Geld"? Was ist dann, wenn der Therapiegrund eine Depression oder Sozialphobie ist und das Nichterscheinen Teil des Problems? Wenn der Patient sich irgendwann am Baum aufknüpft, weil er nirgendwo mehr einen Termin kriegt?

Ich würde das einfach mit der Therapeutin besprechen. Vielleicht ist es ja gar nicht so wild und die Klausel wird nicht angewandt, wenn man nur sehr selten absagen muss und da wirklich einen guten Grund hat.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Gerade für einen Psychotherapeuten dürfte so eine Klausel echt wichtig sein. So manch Psyche sperrt sich ja gegen die Therapie. Vor allem in den Zeiten, in welchen die Ursachen in der Vergangenheit gesucht werden, was mithin sehr unangenehm sein kann. Da kommt es dann nicht gerade selten vor, dass manch Patient der Tiefengraberei mit Nichterscheinen entgehen will.
Wenn der Patient/Klient aber nachweislich nichts dafür kann dass er nicht erscheinen und auch nicht Fristgerecht absagen konnte ?
Einzig und allein um diesen Fall geht es @Lucifer doch.
Alles andere ist ja verständlich. Dass sich der Therapeut wegen nich eingehaltener Termine ohne Absage absichert.
Aber wenn z.b. ein Unfall oder eine kurzfristige Erkrankung nachweislich attestiert wurde ist es doch auch nicht die Schuld des Patienten wenn er nicht erscheinen kann. DAS ist der Knackpunkt.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben