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Ausfallhonorar für Therapeut

G

Gelöscht 118313

Gast
Hallo zusammen,

aktuell sitze ich vor den Vertragsformularen für eine Psychotherapie. Und ein Teil macht mir etwas Sorgen bzw. Unbehagen.
Und zwar die Klausel mit dem Ausfallhonorar für den Therapeuten, falls eine Sitzung nicht fristgerecht innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird.
Alles ist nachvollziehbar, Bestellpraxis etc.. Was mich daran stört, ist die Tatsache, dass das Honorar auch zu leisten ist, wenn man selbst keine Schuld an der Absage hat, wie zum Beispiel Unfall, Krankheit, höhere Gewalt etc.
Denn genau das ist eines meiner Probleme, das in der Therapie behandelt werden soll. Die Tatsache, dass man für etwas bestraft wird, das man nicht verschuldet hat, z.B. Schulden eines Lebenspartners abbezahlen, weil es auf meinen Namen lief, oder den Job verlieren, weil die Firma einfach zugemacht hat etc.
Ich hatte vorher noch keine Therapie, hatte lange auf einen Ersttermin warten müssen und war eigentlich sehr sehr glücklich, dass sich jemand meines Problems annehmen will. Doch diese Klausel hat mich mit aller Härte wieder auf den Boden der Tatsachen zurück geholt, nämlich dass man letztlich nur mit jemandem zusammensitzt, der (natürlich verständlich) Geld verdienen muss.
Wie gesagt, selbst verschuldet kann ich verstehen, entspricht auch meinem Wertedenken, aber unverschuldet? Ich erhalte seit Monaten Krankengeld, kann schon davon kaum leben, und sollte sich eine Situation ergeben, die ich nicht verschuldet habe, die zu einer kurzfristigen Terminabsage führt, werde ich dafür bestraft, indem ich dafür bezahlen muss.
Ich hoffe, ich kann das irgendwie darstellen, dass es mir um die gefühlsmäßigen Auswirkungen geht, nämlich dass ich dadurch genau dieselben Ängste, Frust und Widerstand fühle wie im bisherigen Leben.
Wobei ich mich dann frage, warum gerade bei Therapeuten das Gesundheitssystem nicht anders aufgestellt ist, nämlich dass gerade bei psychisch instabilen Leuten nicht generell mit Ausfällen gerechnet werden muss und dafür eine finanzielle Überbrückung vorhanden ist.
Denn wenn ein "normaler" Arbeitgeber z.B. eine hohe Krankeitsquote hat, kann er deswegen auch nicht die verbliebenen zur 24-Stunden-Arbeit verdonnern, weil es ein unternehmerisches Risiko ist. Verglichen damit frage ich mich, warum dies bei Therapeuten nicht auch eingeführt wird.
Denn jemandem, der unverschuldet und vielleicht noch im Krankengeld oder gar arbeitslos noch eiskalt eine Gebühr zu berechnen halte ich nicht für förderlich.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich zögere, die ganze Therapie überhaupt zu starten, da mir diese Klausel aufstösst und ich einfach nicht damit einverstanden bin. Wobei, das wäre dann schon mal ein persönlicher Erfolg für mich, auch mal zu etwas NEIN zu sagen, weil es mir widerspricht.

Jetzt würde ich mich aber freuen, von euch Erfahrungen oder Meinungen zu diesem speziellen Thema zu lesen.
Wie gesagt, dass ein Therapeut bezahlt werden muss und damit auch verhindert werden soll, dass die Patienten die Termine aus Lust und Laune absagen, ist alles verständlich; es geht mir nur um das unverschuldete kurzfristige Absagen eines Termins.

Vielen Dank für die Zeit, die ihr euch nehmt :)
 
V

von Bodenschatz

Gast
Sinnvoll wäre, wenn Du die besagte Klausel mal wörtlich abtippen würdest.
Dann kann man sich besser dazu äußern.
 

blackstone

Aktives Mitglied
Sieh es mal aus dem anderen Winkel. Der Therapeut bereitet sich vor, macht alles fertig für die Sitzung, füllt evtl. paar Formulare aus usw. Der Therapeut kann ja auch nix dafür, egal warum die Sitzung nicht zustande kommt. Wenn dir unverschuldet nen Meterorit auf den Fuß knallt, hat er das ja auch nicht verschuldet.
Zum Zweiten gilt aber auch meist der Spruch: "Es wird nie so heiß gegessen, wie es gekocht wird"
Diese Klausel ist vornehmlich eine Schutzklausel für den Ausübenden. Renitente Patienten, die niemals absagen sollen so im Bedarfsfall zur Kasse gebeten werden. Ich persönlich hatte in meinem ganzen Leben noch nie einen Psychotherapeuten, Zahnarzt oder Physiotherapeuten, der diese Regelungen IMMER WORTWÖRTLICH umgesetzt hat. Es versteht sich vielmehr ethisch und moralisch, diese Klausel nicht anzuwenden, wenn der Ausübende davon überzeugt ist, dass du nichts dafür kannst. Sowas sollte dann aber auch nicht öfter vorkommen. Wenn der Patient zB. zum 3. mal nur 1-2 Stunden vorher absagt, weil irgendwas unvorhergesehenes passiert sein soll, dann würd ich mir auch meine Gedanken machen, ob das stimmt.

Also, erstmal beruhigen.
 
G

Gelöscht 118313

Gast
@blackstone
Es ist halt das Problem, wenn genau das aber ein Teil des Problems ist, weswegen man überhaupt eine Therapie macht.
Definitiv werde ich diese Gedanken ansprechen und diverse Fragen fragen, bevor ich das unterschreibe.
Es mindert einfach das Gefühl, ohne Druck im Nacken Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und eben die Frage, warum alle Patienten ohne Rücksicht auf ihre individuellen Umstände gleich zu behandeln.
(Ich schreibe einfach mal, was ich denke).
Ich finde es nur traurig, dass immer auf den Therapeuten hingewiesen wird mit dem Argument, er hätte ja dann Verdienstausfall.
Nur sehr selten wird darauf hingewiesen, dass es bei unverschuldetem Fernbleiben keine Alternative für den Patienten gibt.
Warum das so ist, weiß ich nicht.
Ich finde, das ist ein Fehler im System.
 
G

Gelöscht 117973

Gast
Klug von dir, das vorher durchzulesen!
Bei meinem sind es 24 h, und aktuell haben wir tatsächlich den Streitfall, dass ich wegen Krankheit weniger als 24h vorher absagen musste.

Leider hab ich dir keinen Rat, für mich war die Therapie wichtiger, aber wie gesagt, aktuell hab ich deswegen mit der Rechnungsabteilung Zoff.
 

Q-cumber

Aktives Mitglied
Doch diese Klausel hat mich mit aller Härte wieder auf den Boden der Tatsachen zurück geholt, nämlich dass man letztlich nur mit jemandem zusammensitzt, der (natürlich verständlich) Geld verdienen muss.
Genau so ist es.
Du bezahlst einen Profi, damit dieser Dir bestmöglich hilft.
Jeder Physiotherapeut, Masseur usw. nimmt ein Ausfallhonorar, wenn die Kundschaft so kurzfristig absagt, dass beim besten Willen niemand mehr ersatzweise einbestellt werden kann.
Jeder Schlüsselnotdienst, jeder Handwerker verlangt für eine erbrachte Leistung Geld, berechnet eine Anfahrtpauschale und ähnliches.
Und überall ist das okay - nur bei Therapeuten nicht?

Wie @blackstone schon schrieb: viele Therapeuten sind durchaus bereit, auf ein Ausfallhonorar zu verzichten, wenn es sich um einen absoluten Notfall bei ihrem Klienten gehandelt hat.
Das ist im Einzelfall häufig besprechbar.
Wenn Therapeuten aber ein Ausfallhonorar nicht schriftlich fixieren würden, könnten sie ihre Praxen auch bald dicht machen. Denn in der Realität tauchen viele Patienten dann so auf, wie es für sie gerade passend ist. Wie der Therapeut seine Praxismiete zahlt, interessiert niemanden.

Du kannst versuchen, Deine Gedanken bezüglich des Ausfallhonorars mit Deinem Therapeuten zu besprechen.
Wenn Du Dich aber nicht darauf einlassen kannst, das Formular zu unterschreiben, solltest Du Dich evtl. nach Hilfe in einer psychosozialen Beratungsstelle umsehen.
Das ist dann keine Psychotherapie, aber trotzdem Unterstützung. Und ein Ausfallhonorar wird dort nicht von Dir verlangt.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Dasselbe hängt bei einem Physiotherapeuten auch aus.
Dass man zur Kasse gebeten wird wenn man nicht Fristgerecht absagt, auch wenn es unverschuldet ist was gerade z.b. auch Corona beinhaltet.
Habe auch schon daüber nachgedacht, dass ich das als ungerecht empfinde.
Wenn du die Möglichkeit hast, bevor du unterschreibst darüber mit dem Thera nochmal ausführlich zu reden, dann mach das. Gerade auch im Hinblick darauf dass das bei dir ja eigentlich Teil des Problems ist,
Vielleicht findet ihr einen Kompromiss bzw. du profitierst in irgendeiner Weise auch davon in Bezug auf dein Problem...
 

momo28

Moderator
Teammitglied
@blackstone

Ich finde es nur traurig, dass immer auf den Therapeuten hingewiesen wird mit dem Argument, er hätte ja dann Verdienstausfall.
Nur sehr selten wird darauf hingewiesen, dass es bei unverschuldetem Fernbleiben keine Alternative für den Patienten gibt.
Warum das so ist, weiß ich nicht.
Ich finde, das ist ein Fehler im System.
Warum sollte nicht auf den Verdienstausfall des Therapeuten hingewiesen werden. Der Ausfall ist ja gegeben, wenn die Klienten nicht kommen.
Der Therapeut lebt in der Regel genau von dem Einkommen, das er durch die Therapiestunden generiert.

Es bleibt dir nur die Möglichkeit, dein Problem mit dem Therapeuten zu besprechen und da zu schauen, ob es eine Möglichkeit für dich gibt, damit umzugehen.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Jetzt habe ich das Problem, dass ich zögere, die ganze Therapie überhaupt zu starten, da mir diese Klausel aufstösst und ich einfach nicht damit einverstanden bin. Wobei, das wäre dann schon mal ein persönlicher Erfolg für mich, auch mal zu etwas NEIN zu sagen, weil es mir widerspricht.
Das halte ich nun für den ganz falschen Weg. Ist dir die Therapie wichtig? Dann schadest du dir doch nur selbst, wenn du wegen dieser Klausel nicht anfängst.

Wie oft wird es vorkommen, dass du wegen unverschuldeter Vorkommnisse nicht zur Therapiestunde kannst? Sehr selten bis gar nicht, vermute ich.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Der Therapeut kann aber auch nichts dafür. Und wenn er den Monat ausschließlich solche Fälle hat, dann verdient er in dem Monat rein gar nichts. Und natürlich hat er auch Ausgaben, Miete, Essen, usw.
Joh...das ist natürlich ein sehr wahrscheinlicher Fall^^

Es ist ja verständlich dass man sich gegen mutwilliges oder gedankenloses verbummeln von Terminen absichert.
Aber die Kosten auch im Falle von höherer Gewalt allein an den ebenfalls schuldlosen Klienten abzuwälzen ist auch nicht fair...aber wohl Usus. Leider.
 

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