Portion Control
Urgestein
Wenn das Verschulden an der Kranheit dem Arbeitnehmer angelastet werden kann, dann muss der auch für die dadurch entstandenen Fehlzeiten geradestehen und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Dann hattest du dich wohl zuvor verschrieben.
Dieser Fall setzt aber ein leichtsinnigiges, unverantwortlichen Verhalten des AN voraus und der Arbeitgeber muss beweisen, dass dies der Fall war.
Das dürfte wohl die seltensten Fällen betreffen. Denn selbst wenn man sich beim wandern zur Zugspitze die hacksen bricht oder beim Fussball gefoult wird, gibts die Lohnfortzahlung.
Des weiteren ist es bei diesem topic gar nicht um Krankheitsfälle gegangen, sondern nur um den speziellen Fall der Arztbesuche während der Arbeitszeit.