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Arztbesuche während der Arbeitszeit

Portion Control

Urgestein
Bei Arztbesuchen, deren Ursache nicht im Verschulden des Arbeitnehmers liegen und nur innerhalb der Arbeitszeit stattfinden können immer.
Irgendwas stimmt hier nicht.

Und wenn das Verschulden für die Krankzeit dem AN angelastet werden kann muss selbiger "die Fehlzeit nicht bezahlen?"

Klingt unlogisch. Denn dann sollten wir alle beginnen mal ordentlich ruby zu spielen.
 

_cloudy_

Urgestein
Zum Arzt während der Arbeitszeit ohne akute Erkrankung können heutzutage wohl nur noch Beamte oder vielleicht noch Angestellte bei der Stadt.

Wer in der freien Marktwirtschaft arbeitet muss sich freinehmen für solchen Luxus.
 

friek

Aktives Mitglied
Zum Arzt während der Arbeitszeit ohne akute Erkrankung können heutzutage wohl nur noch Beamte oder vielleicht noch Angestellte bei der Stadt.

Wer in der freien Marktwirtschaft arbeitet muss sich freinehmen für solchen Luxus.

Da soll nochmal einer sagen das System funktioniert nicht!!! Entfesselte Märkte als Heilsbringer unserer modernen Welt... und wenn sie nicht gestorben sind...
 
K

kasiopaja

Gast
Zum Arzt während der Arbeitszeit ohne akute Erkrankung können heutzutage wohl nur noch Beamte oder vielleicht noch Angestellte bei der Stadt.

Wer in der freien Marktwirtschaft arbeitet muss sich freinehmen für solchen Luxus.
Werum auch nicht? Wenn es nichts akutes ist, dann kann man sich auch einen Arzttermin außerhalb der Arbeitszeit geben lassen.
 
K

kasiopaja

Gast
Irgendwas stimmt hier nicht.

Und wenn das Verschulden für die Krankzeit dem AN angelastet werden kann muss selbiger "die Fehlzeit nicht bezahlen?"

Klingt unlogisch. Denn dann sollten wir alle beginnen mal ordentlich ruby zu spielen.
Wenn das Verschulden an der Kranheit dem Arbeitnehmer angelastet werden kann, dann muss der auch für die dadurch entstandenen Fehlzeiten geradestehen und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Dieser Fall setzt aber ein leichtsinnigiges, unverantwortlichen Verhalten des AN voraus und der Arbeitgeber muss beweisen, dass dies der Fall war.

So ist die Gesetzeslage.
 
K

kasiopaja

Gast
Und wie wird das eigene Verschulden festgestellt? Der Chef kann das ja nicht beurteilen und Einzelheiten zur Erkrankung gehen ihn auch nichts an.
In der Regel ist es nicht zu beweisen und die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Somit spielt das eher keine große Rolle.

Ich nehme an im Zweifel kann der Arbeitgeber einen Amtsarzt einschalten. Aber genau weiß ich das nicht, da mit kein Fall bekannt ist , indem der Arbeitgeber versucht hat zu beweisen, dass die Krankheit im Verschulden des AN liegt.
 

Jennifer1987

Neues Mitglied
mhmm.. bei uns an der firma haben wir auch gleitzeit und wir bekommen die stunden gutgeschrieben für einen arzttermin der "nicht verschiebbar" ist.. da handelt es sich allerdings um den reinen arztbesuch.. d.h. ich lasse mir eine bescheinigung ausstellen für die zeit die ich da war.. hin- und rückweg sind absolut ausgeschlossen..
 

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