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Arztbesuche während der Arbeitszeit

Ardilla

Mitglied
Ich bin in der Ausbildung und habe einen Büroberuf. Und was warscheinlich das wichtigste ist, ich hab Gleitzeit. Für Vorsorgeuntersuchungen oder so ähnliche Arztbesuche bekomme ich nicht frei was aber auch nicht so das Problem ist, die leg ich einfach auf den späten Nachmittag oder mach mal bisschen Minus.

Jetzt muss ich aber 3 mal zu einem Nahrungsmittelunverträglichkeitstest. Da ich 12 Stunden nüchtern sein muss hab ich jeweils um halb 8 Uhr den Termin. Der Test dauert 2-3 Stunden. Der Arzt meint dass ich ein Atest mitbekomme und meine Arbeitszeit angerechnet wird.
Jetzt bin ich heute in die Geschäftstelle gegangen und hab nachgefragt. Er meinte erst nein, Arztbesuche gehen nicht. Dann hab ich bisschen geredet und er meinte nicht ob ich das auf später legen kann oder in Minus gehen kann... Ich würde dann aber so 7-8 Minusstunden machen. Das kanns doch auch nicht sein oder?
Er hat dann nochmal mit einer anderen Person geredet und meinte, dass ich ein Atest mitbringen soll auf dem wörtlich drauf steht, dass die Untersuchung nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte.

Jetzt frag ich mich, schreibt der Arzt das drauf? Und muss mich mein Arbeitgeber zu dieser Untersuchung gehen lassen? Weil so wirklich überzeugt waren die in der Geschäftstelle nicht, dass ich selbst mit diesem Atest meine Zeit bekomme..
 
G

Gelöscht 30812

Gast
Attest mitnehmen und gut ist's. Manche Firmen versuchen echt alles. Wann solltest du denn deren Meinung nach zum Arzt gehen? Nachts? ;)
 

Ardilla

Mitglied
Er meinte dass ich den Termin auf spät Nachmittags legen könnte oder eben Minusstunden machen soll.
Also müsste es reichen wenn ich das Atest einreiche? Hoffentlich..
 
G

Gelöscht 30812

Gast
Deine nächsten Termine kannst du dir ja auf den späten Nachmittag legen, da spricht ja nichts dagegen. Aber wenn man nichts essen darf/soll, ist ein Termin am Morgen natürlich viel angenehmer.

Wie ist das denn vertraglich geregelt? Habt ihr fixe Kernzeiten, wo ihr da sein müsst?

Meine Kernzeiten sind vormittags von 9 - 12 Uhr. Wenn ich beispielsweise von 8 - 10 Uhr beim Arzt bin, dann zählt einfach nur die eine Stunde von 9 - 10, also die Zeit die in die Kernzeit fällt. Die eine Stunde muss ich dann halt am Abend ranhängen.
 

Ardilla

Mitglied
Aber ich kann nicht den ganzen Tag im Büro hocken und nix essen und trinken - da macht mein Kreislauf nicht mit. Vor allem um die 12 Stunden nüchtern sein zu erreichen dürfte ich trotzdem seit den Tag davor abends nix mehr essen...
Kernzeit ist von halb 9 - halb 12... Aber ich bin auch schonmal in der Kernzeit zu nem Arzt gegangen und musste Minus machen, die Kernzeift wurde nicht angerechnet.
 

Phalle

Aktives Mitglied
Ich bin etwas verwirrt. Zum Arzt gehen kann ich meistens zwischen 8 und 12 Uhr oder zwischen 14 und 16.30 Uhr.
Meistens hat man ja heutzutage auch mit Termin immer noch Wartezeit + Behandlung + Hin- und Rückfahrt. Da sind schnell mal 1 1/2 Stunden weg, ergo muss es z.B. bei mir meistens während der Arbeitszeit erfolgen.

Aber wie ist das jetzt denn genau rechtlich in folgenden Fällen (Gleitzeit jetzt mal ausgeschlossen)

a) ich habe eine ganz normale Sprechstunde/Kontrolltermin ohne das etwas Wichtiges wäre
b) Ich habe Beschwerden und sollte schnellstmöglich behandelt werden

Muss der Arbeitgeber nicht in beiden Fällen Arztgänge ermöglichen ohne dafür Geld oder Stunden abzuziehen?
 
G

Gelöscht 30812

Gast
Ich würde mal mit dem Arbeitsvertrag zur Arbeiterkammer schauen und nachfragen, ob da irgendwo etwas steht, was gegen einen Arztbesuch während der Kernzeit spricht. Ich glaube nicht das es rechtlich ist, dafür Minusstunden zu machen!
 

Lilalaunefee

Aktives Mitglied
Ich denke mal, eine Routineuntersuchung (z.B. jährliche Kontrolle beim Zahnarzt) muss nicht in der Arbeitszeit sein. Facharzttermine müssen wohl freigestellt werden, aber ob du die bezahlt bist? Ich denke nicht, Geld gibts nur bei Krankschreibung; also frag doch mal, ob du für diesen Tag einen Krankenschein bekommst.
 
K

kasiopaja

Gast
Die Arbeitszeit für Arzttermine , die nur innerhalb der Arbeitszeit möglich sind muss vom Arbeitgeber bezahlt werden, da dieser nur Abwesenheitszeiten nicht bezahlen muss, wenn die Abwesenheit im Verschulden des Arbeitnehmers liegt, was hier nicht der Fall ist.

Die meisten Ärzte haben dafür schon vorgefertigte Formulare in denen das dann bestätigt wird.

Falls nicht einfach bestätigen lassen , dass kein anderer Termin möglich war und gut ist es.

Der Arbeitnehmer muss den Lohn dann für die Fehlzeit trotzdem bezahlen.
 

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