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ARGE 10% kürzen???

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Aktives Mitglied
hi Wollte mal fragen ob die des machen dürfen..Des problem ist das ich am 02.03.09 ein Termin hatte aber gedacht habe das ich am 03.03.09 habe und ich war sogar am 03.03.09 dort und habe es erst dort gemerkt das ich am 02.03.09 hatte. danach bin ich gleich zur frau am info die mir ein neuen termin geben sollte und ich würd dann eine einladung zugeschickt bekommen.

nun habe ich ein schreiben bekommen

sehr geehrter.....
meine einladung zum 02.03.09 sind sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den in meinem vorangegeangenen Einladungsschreiben genannten Prozentwert der für sie nach § 20 zweiten buch sozialgesetznuch (SGB II) maßgebenden Regellleistung für dauer von 3 Monaten abzusenken. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 (SGB II) gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.

Ich gebe ihnen hiermit gem " 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch /SGB X) Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern.

Bitte kommen sie am 10.03.2009 um 9:45 Uhr in die Arge....Adresse...

Ich möchte mit Ihnen über Ihre Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.
Bringen sie bitte noch zusätzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
Bewerbungsunterlagen
lebenlauf


Kann sie mir einfach das geld so schnell abkürzen vorallem weil es einmal passiert ist und ich eign noch nie ein problem gemacht habe..Es ist einfach stressig zurzeit bei mir vorallem weil ich im umzugsstress bin..Würden die es trozdem kürzen wenn ich sagen würde das ich es verplant habe um einen tag weil ich zurzeit viel um mich habe.. und ich eign auch am nächsten tag mit dem gedanken ich habe ein termin aufgetaucht bin???

Und sollte ich lieber warten bis zum 10.03 das ich stellung nehme zur sache oder lieber gleich anrufen???
 
M

Mucki1

Gast
Hallo!

Die 10 % Kürzung ist schon zulässig jedoch ein wenig hart durch deine Sachbearbeiterin, ich hätte wohl aners entschieden (hab auch mal in der ARGE gearbeitet) hast du deine Begründung denn nur am Infotresen hinterlassen oder hast du es deiner Arbeitsvermittlerin direkt gesagt. Wenn du ihr es selber nicht gesagt hast, kann es ja auch sein, dass die Dame von der Info deiner Arbeitsvermittlerin nicht bescheid gegeben hat. Würde mich bei der ARGE nicht wundern! Also weiß deine Vermittlerin vielleicht gar nicht, warum du nicht gekommen bist. Deswegen hast du dann dieses Standardschreiben bekommen.

Sie hat in Ihrem Anschreiben eine Anhörung (das du dich noch äußern kannst) ich würde sie anrufen und ihr schon mal am Telefon eine Erklärung abgeben und ihr dann sagen, dass du deine schriftliche Stellungnahme zum Termin am 10.03. mitbringen wirst. Wenn deine Erklärung anerkannt wird, kannst du das dann noch ab bügeln. Wenn sie die Kürzung in einem gesonderten Bescheid durchzieht, kannst du immer noch in den Widerspruch gehen.

Aber achtung: Wenn du in der letzten Zeit oft unzuverlässig warst, hat dies eventuell nicht viel Erfolg, wenn es allerdings das erste mal war, stehen die Changen ganz gut würd ich sagen. Hoffe deine Arbeitsvermittlerin ist eine nette Person und keine Hexe :D
 

bordigirl

Aktives Mitglied
hi Wollte mal fragen ob die des machen dürfen..Des problem ist das ich am 02.03.09 ein Termin hatte aber gedacht habe das ich am 03.03.09 habe und ich war sogar am 03.03.09 dort und habe es erst dort gemerkt das ich am 02.03.09 hatte. danach bin ich gleich zur frau am info die mir ein neuen termin geben sollte und ich würd dann eine einladung zugeschickt bekommen.

nun habe ich ein schreiben bekommen

sehr geehrter.....
meine einladung zum 02.03.09 sind sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den in meinem vorangegeangenen Einladungsschreiben genannten Prozentwert der für sie nach § 20 zweiten buch sozialgesetznuch (SGB II) maßgebenden Regellleistung für dauer von 3 Monaten abzusenken. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 (SGB II) gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.

Ich gebe ihnen hiermit gem " 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch /SGB X) Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern.

Bitte kommen sie am 10.03.2009 um 9:45 Uhr in die Arge....Adresse...

Ich möchte mit Ihnen über Ihre Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen.
Bringen sie bitte noch zusätzlich folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
Bewerbungsunterlagen
lebenlauf


Kann sie mir einfach das geld so schnell abkürzen vorallem weil es einmal passiert ist und ich eign noch nie ein problem gemacht habe..Es ist einfach stressig zurzeit bei mir vorallem weil ich im umzugsstress bin..Würden die es trozdem kürzen wenn ich sagen würde das ich es verplant habe um einen tag weil ich zurzeit viel um mich habe.. und ich eign auch am nächsten tag mit dem gedanken ich habe ein termin aufgetaucht bin???

Und sollte ich lieber warten bis zum 10.03 das ich stellung nehme zur sache oder lieber gleich anrufen???

ist schon ganz schön krass nur weil du einen tag zu spät kamst naja die waren ja noch nie anders . Als ich würde da stellungsnahme geben zur not persöhnlich gleich vorbei

die sollen mal wegen einem tag kein theater machen kann doch jedem mal passieren
 

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Aktives Mitglied
Hab mal angerufen aber wurde nicht durchgestellt zur meiner Fallmängerin. Soll einfach zu dem termin den ich habe eine schrieftliche erklärung bringen wo sie dann entescheiden wird obs gekürzt wird oder nicht..
wie sollte ich des denn formlich darstellen? könnte mir vll einer helfen..
wäre es ok wenn ich es so schreibe..


Sehr geehrte frau .....,

Ich wollte stellung nehmen für das nicht erscheinen am 02.03.09, da ich gedacht hatte das ich am 03.03.09 habe und somit mit der hoffung auf ein termin am 03.03.09 erschienen bin. Da ich zurzeit im Umzug bin konnte ich auch mein einladung nicht finden und dachte auch das ich weis das mein termin am 03.03.09 ist.

mfg
(name)


wäre das ok??? oder muss man da lieber ein halben roman schreiben???
 
G

Gast

Gast
Du wirst es nicht gern lesen, aber: Eine 10%-ige Kürzung bei nicht einhalten eines Termins ist rechtens und wird durch Gerichtsurteile untermauert.
 
D

Deichgräfin

Gast
Eine Sanktion von 10 % halte ich daher für ungerechtfertigt.
Sollten Sie aber meine Gründe nicht anerkennen wollen und die Kürzung ohne weitere Begründung vornehmen, werde ich mir rechtlichen Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen
..

evtl. macht es auch Sinn, den Brief per Einschreiben abzusenden, sonst ist nachher nichts angekommen...
Die Arge ist in diesem Fall im Recht,der TE ist zu dem Termin nicht erschienen.
Da bringt die "Androhung" von rechtlichen Rat einholen
gar nichts.
Man sollte sich besser für die Unpünktlichkeit entschuldigen.
Damit kommt man nach meiner Meinung weiter , als mit haltlosen Drohungen.

L.G.Karin
 
D

Deichgräfin

Gast
Es soll ja Menschen geben, welche sich solche Termine extra
in einen Kalender eintragen,damit es ja nicht vergessen wird,
sich bei diesem Eintrag leider im Datum verlesen haben.;)
Aus einer 2 wurde leider eine 3 gelesen und eingetragen.
Da macht man sich natürlich Gedanken,wenn einem solche Fehler unterlaufen,ob etwas mit der Sehkraft nicht stimmt.
Vielleicht wäre mal eine Augenuntersuchung fällig,obwohl man als Hartzer für eine Brille kein Geld hat.;)


L.G.Karin
 

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Aktives Mitglied
ja liegt wirklich grad am umzugsstress...Ich hab noch nie ein termin verplant...ich werd es warscheins schrieftlich dann am 10.03 mitnehmen und des dann dort auch mal bereden! Ich finds einfach nur hart das sie das geld gleich kürzen wollen und des bei ersten mal nicht erscheinen(!)wobei ich ja am nächsten tag dort war mit den gedanken auf ein termin!..Was machen die eign mit Leuten die Kinder haben??? kürzen sie da auch so einfach?? sollen die kinder dann darunter leiden das die eltern nen mist machen???
 
C

Chris1970

Gast
Es ist ganz einfach: Wenn man auf das Geld angewiesen ist , dann muss man alles dafür tun, dass man es rechtzeitig und in vollem Umfang erhält. Also auch rechtzeitig und pünktlich dort erscheinen.

Das ist das mindeste, was man erwarten kann.

Und da Du offensichtlich keinen Job hast, so wäre es doch kein Problem gewesen, den umzug eine Stunde nach hinten oder vorne zu verschieben. Zeit ist genügend vorhanden.

Du hast es vermasselt und die Folgen zu tragen und daraus zu lernen.

Das hast Du bestimmt auch irgendwo unterschrieben, dass Du Dich verpflichtest den Anforderungen gerecht zu werden und im Falle der Zuwiderhandlung eben die Sanktionen in Kauf nehmen wirst.

Dazu gehören auch regelmäßige Bewerbungen - kannst du die wenigstens nachweisen?

Ich meine, wenn es der umgekehrte Fall wäre und die Arge auch einfach so mal verschwitzen würde , den Unterstützungsbetrag rechtzeitig zu überweisen - wärst Du dann auch so großzügig im Verzeihen?

Ich finde Du solltest jetzt einfach in Ruhe mit der Mitarbeiterin sprechen. Drohungen bringen nichts, denn sie ist im Recht und dagegen kannst Du gar nichts machen.

Gruß. Chris
 

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